Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1870)
- Date
- 1870-07-13
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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532 den, daß sein ganzes frevelhaftes Spi--l nur seine eigene Bereicherung zum Zwecke hatte. Karmelin -hatte als Zeugen Personen citirr, welche ihm gerade in den Sinn kamen, — Personen, welche frei, unabhängig sind und sich nie in Gemeinde-Angelegenheiten mischen, ja sogar die Person nicht kannten, gegen welche sie Z-ugpnschaft abgeben sollten. Die nun zu Ende geführte Untersuchung hat nach dem Verhöre von ungefähr hundert Personen, welche Alle das Gegentheil dessen behaupteten und bewiesen, was Karmelin als wahr angeieben, den Herren Commissionömitgliedern die Ueberzeugung geliefert, daß Karmelin nur unwahre Thatsachen angegeben hat, so daß in Folge dessen, wie eS den Anschein hat, man es nicht weiter der Mühe werth gefunden hat. die Untersuchungen in den kleineren Bezirksstädten fortzusetzen, weil üb rall gewiß dieselben Resultate wie in StaniSlau erzielt worden wären. Das R'sumb dies r Untersuchung wird nun höheren OrtS vorgelegt, sowie auch das Strafgericht nach noch vorausgegangener Hausdurchsuchung bei Karmelin, die gegen dens lben abgeführten Voruntersuchun sakten höheren OrtS zur Beschlußfassung abgetreten hat. Unterdesien bat der Magistrat und mehrere Be schädigte gegen Nuchim Karmelin die Anzeige wegen Erpressung und Betrug beim hiesigen Strafgerichte überreicht. Wie bereits erwähnt, hat Karmelin nicht die ganze erpreßte Summe im Betrage von 32,000 fl. ö. W. abgeführt, sondern bloö 5800 fl ö. W. Nachdem früher die Zeugen gegen Karmelin vernommen wurden, wurde aud er am 14. v. M. vor den Untersuchungsrichter citirt und schon gleich am Nachmittage beim zweiten Verhöre erlegte derselbe zu Händen des Untersuchungsrichters 4209 fl. ötterr. Währ., Seidenkleider, Sternbindel und andere Kleinigkeiten, welche er von armen Wittwen in Ermangelung baaren Geldes erpreßt hatte. Anstatt, wie man es allgemein erwartete, daß Karmelin in Haft genommen, w'rd derselbe täglich zum Jubel und Ergötzen der Straßenjungen mit Militär , Gendarmerie- und Polizeiassistenz ins StrafgeriLt zum Verhör geführt; bei solchen Gelegenheiten drängt sich Alles, um den Helden des TageS zu sehen, und eS kommt dabei zu Unzukömmlichkeiten, so daß die Assistenz genöthigt ist einzuschreiten. Donaufürstenthüm er. Bottuschan, 23 Juni. Kaum fangen die Juden an, sich von den erlittenen Mißhandlungen und dem ausgestandenen panischen Schrecken einigermaßen zu erholen, als man schon wieder von neu vorbereiteten Verfolgungen hört, die nur dazu beitt agm können, die geängstigten Gemüther vollends niederzudrücken. In kürzester Zeit, noch eher vielleicht, als man denkt, sollen die Excesie, neu ausgestattet, in Scene grhen, und die JSraeliren harren mit bangem Hetzen des Kommenden. Die civilistrten Bojaren, darunter viele, die im Auslande ihre Studien beendigt, wollen doch den Juden nichts zu Leide thun (?) und verlangen nur die Ausweisung der Vagabunden. Jeder Arme ist nämlich nach ihren Begriffen ein Vagabund, und da der größte Tberl der Juden hierorts in drückender Armuth lebt, so ist es w'eder das alte Lied mit dem neuen Titel „Judenhaß". Die Regierungsorgane müben sich ab, das Ganze zu bemänteln, uud jeden vorksmmenden Akt der Brutal tät auf judenfrefferischem Gebiete in ein möglichst günstiges Licht zu stellen; ja sie gehen sogar so weit, eine Massacre bloS als „Studentenjux" (!) zu bezeichnen. Auch in richterlichen Kreis-n erfreuen sich die Juden keiner besonderen Sympathien. So versichert z. B. ein hoher Beamter des AppellationShofeS zu F., „daß es ihm auch dann schwer fällt u«d er es nicht über'S Herz bringen kann, einem Juden Recht zu geben, wenn in einer Streitsache beide Parteien, sowohl Kläger als Geklagter, Juden sind, und einem muß er doch Recht geben." In allen Aemtern ist es jetzt Brauch, eine Vorladung an einen Juden mit den Worten: „Der Jude N. N. wird vorgeladenanzufangen. Auck in anderen gerichtlichen Schriftstücken wird bei jedem Anlasse, d«m man bei den Haaren herbeizieht, das Wörtchen „jidan* mit Vorliebe eingeschaltet. Ist der Betreffende Besitzer einiger vergilbter Schuldscheine irgend eines maß,ebenden Beamten, so wird auf diese Ehrenbenennungen, wenn auch ungern, Verzicht geleistet. Auch zur neu organisirten Landwehr müffen die Juden ihr Kontingent liefern, trotzdem sie es in der Armee gesetzmäßig nicht weiter, als bis zum Sergeanten bringen dürfen. Die M'nisteria^verordnung, solche Juden, die ein Baarvermögen von so und so vielen Tausend Franken nicht ausweisen können, die Grenze nicht passiren zu lassen, wird nur dann ad literam befolgt, wenn der Reisende den Weg zum Herzen des dienstthuenden Beamten nicht kennt. Ein. zw i im schlimmsten Falle drei Zwanziger, machen das Herz des Grenzbeamten butterweich und ermöglichen dem müden Reisenden den ersehnten Einzua in die Pforte des gelobten Landes. Welche Hoffnungen die rumänischen Juden für die Zukunft haben können? Qui vivra verra. Asien. Jaffa Der „New-Ijork Herald" veröffentlicht eine Mitlheilung aus Jaffa, nach welcher die vor einigen Jahren unter der Anführung AdamS so großartig angelegte amerikanische Colonie in Jaffa den