Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1870)
- Date
- 1870-07-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2446951-2447447-2447474--08445-2464093- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
502 Die jüdischen ßtzegchetze in Amerika. (Schl-ß.) Mainz, den 17. Juni. Einer der in voriger Nummer erwähnten Conferenz Mitglieder ist Herr vr. Sonneschein, Rabbiner zu St. Louis, Schwiegersohn des bekannten Oberradbinen Fasset zu Grotz-Kaniza in Ungarn. Der Schwiegervater hat an seinen Schwiegersohn einen Brief gerichtet, in welchem er eher das ganze Gottesgesetz als den Scherdebrief bei Ehescheidungen — der en'setzlichen Folgen halber — abgeschafft sehen möchte. Herr vr S. hat diesen Brief in den „Jewish Times“, einem ultra-neologen, in New »Jork erscheinenden Blatte veröffentlicht und dadurch eine Entgegnung eines anderen Conferenz-MitgliedeS, des vr. Felsenthal, Rabbiner zu Chicago, hervorqerufen. Dies« Entgegnung ist für die jüaisch - amerikanischen Zustände leider characteristisch. Wir werden dieselbe tnt Auszug« hier wiedergeben. Nachdem Herr vr. Felsenthal gesagt, daß Herr Fasse! noch so halb und halb auf talmudkschem Boden stehe, fäbrt er fort: „Me ganz ander« sind die principiellen BorauSsdtzunge« unserer Conferenzgenossen! Die im Cultus auszuprägenden Grundsätze, zu denen die Conferenz sich bekannt hat, sind gewiß antitalmudisch. Will man aber von religiösen Lehrsätzen absehen, und will man zu der gar nicht zu rechtfertigenden Behauptung greifen, daß auf talmudischem Boden vollkommene Lehrfreiheit und Dogmenlosigkeit bestehe, so sind es mehrere Beschlüsse über Geschl'cheS, die nie und nimmer von Denen werden anerkannk werden, welchen der Talmud fortwährend eine Autorität. il't. Unsere Conferenz hat z. B. einstimmig, ohne alleDeVatte, als etwas sich ganz von selbst Berstchendes, beschlossen, daß „jeder Unterschied zwischen Ahroniven und Nrchtahroniden in Bezug auf religiöse Rechte und Pflichten im Cultus, wie im Leben völlig unstatthaft geworden" ist, und im Speciellen, daß „die priefierlkchen Eheg-setze nicht länger zu beachten" sind. Ferner: Unsere Conferenz hat einstimmig und ohne alle Debatte sowohl Jlbbum als' Chalizah als bedeutungslos und nichtverbindend erklärt. Wird je Derjenige, dem der Talmud normativ ist, diesem Beschlüsse beitreten k"nnen? Eine' ov'v npipr, d. h. eine kinderlose Wittwe, der noch nicht Chalizah gegeben worden ist, gilt nach einigen.Talmudlehrern und rab- Vinifchen Decisoren gewissermaßen als rikosr gewissermaßssn als Frau ihres Schwagers, und eine Chaluzah wird darum in verschiedenen religionsgesetzlichen Beziehungen, eiyer Geruschah, einer durch rituellen Gel' Geschiedenen gleichgestellt. Ist nun das Verbot ij nainn nan ntpx nnn drv (Dt. 25,5.) übertreten worden, so gilt ein aus einer solchen sünd- I hasten ehelichen Verbindung hervorgegangenes Kind alt -naa pso, wenngleich allerdings nach der Halachah der Mann, der eine Mche S'kukah l'jabam geehelicht, ihr ritualgemäß den Scheidebrief übergeben muß, und die Ehe nicht von vornherein null und nichtig ist. Denn ein solcher Fall erscheint von verschiedenen Standpunkten aufgefaßt in verschiedenem Lichte, und man wollte jeder Auftastung so viel als möglich gerecht werden. Wer weiß aber nicht, mkt welcher peinlichen Strenge das talmudische Judenthum darüber wacht, daß jeder derartige Makel, oder was ihm als ein solcher Makel gilt, von Israel ferne bleibe I Es ist aber vorzugsweise ein Beschluß, dem Herr Fasse! „entschieden entgegentreten" zu müssen gla 'bt, .und in Bezug auf welchen er uns „dringend beschwört"^ ibn nicht zur Ausführung kommen zu lassen. Es ist der Beschluß, der den rituellen Get als überflüssig erklärt. Herr Fasse! fürchtet, daß in Folge davon eine Spaltung verursacht werden, daß ein Schisma entstehen könnte. Nie und nimmer, meint F., kann ein gläubiger Jude sich mit Stammesgenossen verschwägern, welche nach seiner Auffassung Polyandrie gestatten, und deren Kinder möglicherweise ^Bastarde sein können; selbst die Abrogirung des ganzen Ceremonial^esetzes könnte, keine solche Spaltung veranlassen, alS dw Verwirklichung desobigen Beschlusses. Das Bedenken, daS Herr F' erhebt, ist für Amerika sachlich ohne allen Boden. Hätte unsere Con- , serenz jenseits der Leitha, im Lande, in welchem Hr. i F. lebt und strebt, getagt, in Preßburg oder in Üngvar! oder in Großkanischa> würde es ang-sichtS der dort herrschenden Anschauungen und LebrnsverhMnM und und angesichts' der großen so'eiellen Rachcheile für die betreffenden Personen gewiß Niemanden von uns eingefallen sein, den Get ganz und gar rU befestigen. Dorten, in Ungarn, oder in Galizien, Möchte die Ausführung eines ss'chsw Beschlusseswirklich/wie sich F. ausdrückt, eine „furchtare Tragweite" haben Und eine „unüberbrückbare Kluft" im Laaer Israels hervorbringe'n. Nicht so bei uns. In der cisatlantischen Welt siehts eben anders aus als in der transleithanischen.. Uebrigens hat ein kenntnißreicher und geistvoller Theologe unseres Landes schon im vorigen Sommer dasselbe öffeurkich gesagt^ , was Hmr F. Uns jetzt entgegen hält. Nehmet, ihr radicalen Reformer ■ — so sprach derselbe — dem Glauben, dem Gesetze, dem E^ltnS gegenüber irgend welche Stellung ein, wir werden mit euch in-gewissem Dinnv vereinigt! ÜteibÄr. Sowie ihr aber die Ehege'etze anrühret, so wird es zu einer Spaltung kämmen zwischen uns und euch, und es wird sich dann zu unserer Zeit wiederholen, waS sich zur Zeit Ananas ereignete, nachdem man damals mit den traditionellen Ehegesetzen brach: wir werden uns absondern von euch.