Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 25 (22.6.1870)
- Date
- 1870-06-22
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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XL Jahrgang. Zweite Beilage zu Nr. 25 des Israelit. Kettender Artikel. Aufruf au die KandeksLammern Kuropa's. Frankfurt a. M. im Juni. Non Neuem hat Rumänien seine Eulturmi'sion im Mißhandeln der Juden bethätigt; die FLulniß jenehalbbarbariichen Staates an der untern Donau trtt von T>^g zu Tage deutlicher hervor — und was thut das gebildete Europa, was thun die Staaten, unter deren Aeaide ein deutscher Prinz den Thron in den Don aufürstenthümern bestiegen hat? Nickis! Es wird geschrieben, man ist entrüstet, aber unfern armen Brüdern wird nicht damit geholfen. — Nur künstlich wird der rumänische Staat zusammengehalten, die Stützen des modernen Staatswesens: Cultur und Humanität, fehlen demselben; es ist aber Pflicht eines Jeden, soviel wie ihm möglich ist, dazu beizutragen, daß solche Schandthaten, wie sie in Rumänien vorgekommen, unmöglich gemacht werden, daß ein solcher Anachronismus, wie der Staat Rumänien einer ist, zu epistiren, aufhöre. Wie ist aber dies zu bewerkstelligen? Man entziehe dem Staate Rumänien die Mittel der Existenz! Jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen, die Macht des Geldes zu einem der Menschheit wohltätigen Zwecke zu erproben. Nicht allein die Juden Europas, die ganze gebildete Welt müßte dem sich aufblähenden Zwerge Rumänien gegenüber Front machen. Z'war ist schon Vieles in dieser Beziehung versäumt worden, aber es kann Manches noch gut gemacht werden. Als vor einem Jahre die Bukarester Loose für den Bau der rumänischen Eisenbahnen emittirt wurden, da wäre es an der Zeit gewesen, durch Nichtzeichnung dem Staate Rumänien eine Antwort auf Bratiano's Judenverfolgung und die Gräuellhaten von Galacz zu geben, aber — um eines schnöden und dazu noch unsicher« GewinnsteS wegen, stand man nicht an, einem solchen Staate Geld in die Hände zu geben; wer aber die Gewalt unterstützt, trägt auch mit die moralische Verantwortung für die Folgen derselben. Zu unserer großen Beschämung aber haben sich auch jüdische Firmen als Uebernehmer der rumänischen Schuld betheiligt, eine Schmach, für welche es nicht Worte der Entrüstung genug gibt. Ist so sehr aller Gemeinsinn geschwunden? Hat der Tanz um das goldene Kalb noch nicht aufgehört? B^utgeld sind die Summen, die man Rumänien zuwendet, Blut klebt an dem Gelde, das man durch Rumänien und an Rumänien verdient und gewinnt. In den europäischen Handelskammern ist die Blüthe der Intelligenz europäischer Cultur vertreten und nicht wenige unserer Glaubensgenossen nehmen hervorragende Stellungen in denselben ein; es muß eine That geschehen, die Macht des Geldes muß im Dienste der Humanität und des Fortschritts entfaltet werden. Es darf für die Zukunft keine rumänische Anleihe an den Börsen des civilisirten Europa Eingang finden; übet, Ihr Börstnmänner, eine wohlthätige Sperre, damit der Vorwurf des Materialismus, den man Euch so oft macht, sich als unbegründet erweise. Nelmet diese drohende Stellung so lange ein, bis Garantieen dafür acschaffen sind, daß die jüngsten Gräuelscenen der Donau-Fürstenthümer sich nicht wiederholen können! Erwäget aber auch, welch' eine moralische Niederlage Ihr jenem Pseudo- Culturstaat zufüget, wenn Ihr seine bestehenden Werthpapiere entwerthet, indem Ihr sie von Euren Börsen ausschließet! (Sieh weiter unten Artikel London.) *•* - geitungSnachrkchten und Correfponderrzen. Deutschland. Berlin, 16. Juni. Mit dem neulich gemeldeten und so sehr gerühmten Humanisirungsexperimente des christlichen Staates bezüglich des israelitischen Vormundes ist es wieder einmal nichts gewesen! Pie „Kreuzztg." schreibt heute: Vor Kurzem brachten mehrere Berliner Zeitungen die Mittheilung, daß das hiesige k. Stadtgericht einen Juden zum Vormund eines christlichen Kindes verpflichtet hat. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, war die Verpflichtung dein Rede stehenden Juden auf Requisition des k.KreiSgerichts zu Sorau erfolgt, welches aber, wie jaus dessen hierunter: abgedruckter Verfügung zu ersehen ist, die Bestallung ablehnt, nachdem eS aus den Acten erfahren, daß der bereits zum Vormund Verpflichtete ein Jude ist. Die Verfügung lautet: „In der rc. Vormundschaftssache eröffnen wir Ihnen, daß wir, da Sie nach ihrer Angabe in der Verhandlung v. 2. d. M. jüdischer Religion sind, nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift aber christlichen Kindern nur christliche Vormünder bestellt werden dürs m, Ihrem Anträge, Ihnen Bestallung zu ertheilen, nicht