Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1870-03-30 · Heft 13 (30.3.1870) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 13 (30.3.1870)
Date
1870-03-30
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447447-2447461--08154-2463789
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

243 „In Anbetracht dessen, daß daS Abgeordnetenhaus die Religions- und Gewissensfreiheit im Principe schon angenommen, und daß der vom Ministerium diesbezüglich schon angefertigte und bereits veröffentlichte Gesetzentwurf in kurzer Zeit durch die Legislative in Verhandlung genommen wird;" „in Anbetracht dessen ferner, daß es gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit verstößt, wenn die Mitglieder, welcher Religionsgenossenschaft immer gezwungen werden, zu einer durch Majoritätsbeschlüsse geschaffene Organisation, die mit den fundamentalen Glaubensgesetzen im Widerspruche steht;" „in Anbetracht dessen endlich, daß die Petenten die Beschlüsse des CongresseS als mit den Grundprincipien der israelitischen Glaubensgesetze und mit der in diesen festgesetzten Fundamentalorganisation im Widerspruche stehend erklären: demzufolge daher die auf Grund der Congreßstatuten sich organisirende Glaubenskirche eine von der bisher in Ungarn auf Grund der isr. dogmatischen Glaubenskirche wesentlich verschiedene Corporation bildet, welcher sich nach den Postulaten der Gewissensfreiheit zwar Zeder aus freiem Willen, aber nicht mittelst Zwang anschließen, respective unterordnen dürfe: „in Folge dessen wird die Bitte der Gesuchsteller empsehlenswerth und deren Klage der Abhilfe bedürftig gefunden, und das Gutachten abgegeben: „daß diese Petitionen dem Cultusministerium überschickt werden mit der Weisung, daß dasselbe bis dahin, als die Legislative nicht präciser verfügen wird, bei staatsbehördlicher Hiffleistung zur Durchführung der Congreßstatuten im Sinne obiger Principien Vorgehen, und etwa schon erlassene — diesen Grundsätzen zuwiderlaufende — Verfügungen einstellen möge." Nach Verlesung dieses Berichtes erhob sich Franz D e a k und sprach folgendermaßen: Wie es scheint bilden die Bekenner mosaischer Religion auch hier in Ungarn zwei verschiedene Secten; sie unterscheiden sich eine von der andern — wie sie es selber behaupten — auch in dogmatischen Fragen. Wie ich weiß, haben sie sich auch in dieser oauoa an zahlreiche rabbinische Autoritäten des Auslandes gewendet und von diesen auch das Gutachten erhalten, daß zwischen beiden Secten ein wahrhafter Unterschied der Dogmen obwaltet." „Wenn wir nun ’bic Glaubensfreiheit factisch wünschen; wenn wir dieselbe im Principe schon ausgesprochen und nunmehr mit Sehnsucht erwarten die Vorlage desjenigen Gesetzentwurfes, welcher über die freie Ausübung der Religion ausführlich Bestimmungen enthält, und in welchem wahrscheinlich ausgesprochen sein wird, daß es frei gestattet ist, die religiösen Körperschaften zu bilden: dann finde ich es nicht nur für incorrect und schädlich, sondern auch für ungerecht, daß man zwei Secten, die von einander Verschiedenheit der Dogmen trennt, zu einer Kirche, einer Corporation vereinige. Es ist ein natürliches Resultat der Glaubensfreiheit, daß diejenigen, deren Dogmen von einander verschieden sind, auch verschiedene Glc schäften bilden können. — Unter ihnen können sich zw ar Fragen üb er Fond e, Stiftungen und ander ereligiöseDinge er geben, diese haben sie unter sich auf friedlichem Wege auszutragen; gelingt die friedliche Vereinbarung nicht, so kann die Streitsache auch gerichtlich ausgetragen werden: hiegegen haben wir keine Einwendung, aber diejenige Bitte, daß man auf sie keinen Zwang ausübe, ist vollkommen zu würdigen. Ich nehme den Antrag der Petitionscommisston an." (Beifall.) Wie bereits berichtet, wurdeder Antrag der P titionScommisston vom Abgeordnetenhause angenommen. Palästina. Jerusalem, Freitag, den 4. März, Mittags 12 Uhr. Freudigen Herzens beeile ich mich, Ihnen die frohe Mittheilung zu machen, daß Gott unser Flehen erhört hat. Gerade jetzt öffnen sich die Schleusen des Himmels und der segensvolle Regen strömt herab. Vor zwei stunden noch sahen wir den Tod vor Augen, schon begann der hungernde und dürstende Pöbel mit Raub und Plünderung. Die größten Cisternen, denen noch niemals Wasser gefehlt hat, waren vertrocknet und das von entfernten Dörfern in die Stadt gebrachte Wasfer mußte theuer bezahlt werden. Jetzt aber danken wir dem Allgütigen für jeden Regentropfen, den Er uns sendet, denn jeder Tropfen bringt uns Leben, Segen und des Feldes Fruchtbarkeit. Vor unfern Augen füllen sich die Cisteruen, der Regen strömt vom Himmel und die Fluthen kommen von den Bergen herab und tränken die Felder. Gelobt seist Du, Gott, der Du tödtest und belebst! O, wäre unser Mund so reich an Liedern wie das Meer an Wasser, und unsere Zunge voll Jauchzen, wir könnten Gott nicht genug danken für all das Gute, das uns diese Stunde bringt, denn uns ist das Leben, der Segen, das Glück zurückgekehrt. Wonnerufe und Lobgesänge ertönen in den Straßen der heiligen Stadt, und die schönste Hoffnung erblüht uns, daß wir noch eine gesegnete Ernte haben werden. Joseph Ryblin. Der vorstehende, in hebräischer Sprache geschriebene Brief, ist uns durch Vermittelung des löblichen Centralcomites in Amsterdam zugekommen. Dasselbe theilt uns gleichzeitig mit, daß es bereits nahe an 5000 fl. zur sofortigen Vertheilung an die Rothleidenden im hl. Lande geschickt hat; zugleich bittet es, trotz der vorstehenden günstigen Nachricht, im Spenden nicht nachzulassen, da das Elend im hl. Lande einen solchen Höhepunkt erreicht hat, daß nur bedeutende Hilfeleistungen im Stande sein werden, dasselbe einigermaßen zu lindern. — Die Redaction. fBt/F Die Spendenliste ist zu dieser Nummer nicht fertig geworden. Dieselbe wird mit der nächstem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.