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Der Israelit · 1870-03-16 · Heft 11 (16.3.1870) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 11 (16.3.1870)
Date
1870-03-16
Page
– (sequence 20)
Language
German
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20» -Hetze über die allgemeine» Reckte dev Staatsbürger hertzr es: „Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet. Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung rc. re. gezwungen werden." Und btt gesetzestreue Jude sollte gezwungen werden können zu de» Bedürfnissen einer CultuSgemeinde beizutragen, welche die bei dem jüdischen Gesetze nothwendigen Gemeindenanstalten nicht besitzt oder nicht in einer den Anforderungen des unantastbaren Religion-geseyes erckfprechenden Weise erhält? Der ges tzestreue Jude soMe gezwungen werden können, zum Gehalt eines s. g. Rabbinerbeizutragen, der hinsichtlich seines Wissens nicht die für seinen Beruf erforderliche Qualifikation besitzt, oder dem im Hinblicke auf seine Anschauungen und sein Leben das für die Vornahme rabbinischer Functionen nöthiqe Vertrauen nicht geschenkt werden darf? Der gesetzestreue Jude sollte gezwungen werden können, zu einer Orgel beizutragen, deren Bestehen in der Synagoge — selbst abgesehen davon, ob sie am Sabbat gebraucht wird oder nicht — wie schon längst nachgewiesen wurde, als Uebertretung des 3. B. M. 18, 3 ausgesprochenen Gottesverbotes *) zu betrachten ist? Der gesetzestreue Jude sollte in einem constitutionellen Staate, in dem Gewissensfreiheit verbürgt ist, gezwungen werden können, den administrativen Anordnungen eines CultusgemeindevorstandeS nachzukommen, d-ssen Mitglieder durch Verletzung der Sabbat- und Speisegesetze schon längst gezeigt haben > daß sie nur dem Namen nach Juden sind? J§ . &1 tautett „Die allgemeinen eultuellen Angelegenheiten der mährischen Judenschaft leitet und verwaltet ein Central-Organ." — Welche Bürgschaft ist gegenwärtig vorhanden, daß die Mitglieder dieses Centralorgans sich nicht die Untergrabung des JudentbumS zur Aufgabe machen? Welche Berechtigung exiftirt für die Creirung eines Centralorganes in einer Zeit, in der sich im jüdischen Kreise thatsächlich die schroffsten Gegensätze in religiöser Beziehung einander gegenüberstehen? Man kann nicht einwenden, daß in Mähren das Bestehen eines Centralorganes eine historische Berechtigung habe, da ja das Institut des LandrabbinatS »och nicht aufgehört bat. Es ist bekannt, daß das mährische Landrabbinat schon seit zwei Decennien nur nominell exiftirt, man betrachtete daher dasselbe schon lange als eine Sinekure, dis man, da sie Niemandem lästig wurde, ungestört fortbestehen ließ. Durch das gegenwärtig vorliegende Statut soll aber ein neues Centralorgan geschaffen und dessen Existenz auch für die Zukunft gesichert werden; dieses neue Organ wird sich aber nicht gleich dem gegenwärtigen Landrabbiner auf das unter gewissen Umständen höchst *) S. a> das Gutachten des R- Mordechai Benet in »»12? 12?. anerkhnnenswerthe Verdienst der Thatlostgkeit beschränken, sondern die Autonomie der Gemeinden zu ve»ttichten, eine polizeilich -psäsfische Bevormundung über dieselben zu üben, und mit Hülfe des §. 108 des Statuts, wonach „die Interpretation de- Statutdem Centralorgane Vorbehalten bleibt," eine Willkür, Herrschaft einzusühren suchen, die in jeder Beziehung die traurigsten Folgen nach sich ziehen muß Indessen geben wir die Hoffnung nicht auf, daß diese CentralisirungSgelüste energisch und mit Erfolg bekämpft werden. Obgleich auch in Mähren Neologie und JndifferentismuS bereits ein bedeutendes Terrain gewonnen haben, so befinden sich im Schooße unserer Gemeinden doch noch Männer, die mit jüdischer Gesinnung und jüdischem Wissen die Fähigkeit verbinden, für unsere heiligsten Güter in die Schranken zu treten; noch sind Männer in unserer Mitte, welche D'ivtoi eines oyjs o*no eines Diru 'i eines -p-o *"i, eines tcroj/iip nopp y*ä» waren. Möge der Geist dieser Zierden der Judenheit ihre einstigen Schüler durchdringen, mit Thalkraft und Ausdauer die Gefahren fernzuhalten, die durch die Verwirklichung jener Statuten drohen würden. Diese geschätzten Blätter haben schon so häufig gezeigt, daß der Kampf für Wahrheit und Recht, wenn er auch nur von Wenigen geführt wird, unter göttlichem Beistände zum Siege gelangt; auch wir können uns der zuversichtlichen Hoffnung hingeben, daß, we n auch nur einige von jüdischer Willenskraft und Intelligenz erfüllte Männer die Initiative ergreifen, die sich unaufdrängende Centralisationsversuche in nichts zerfallen; es kann keinem Zweifel unterliegen, daß in den Zeiten des ConstitutionaliSmus und der Religionsfreiheit uns diejenigen Güter erhalten bleiben, die uns selbst in den Zeiten des Druckes nicht entrissen wurden; daß wir durch unsere Stommesgenossen nicht diejenigen Rechte beraubt werden können, welche in frühere« Zeiten selbst die von Haß und Vorurtheil gegen unerfüllten Staatsgewalten uns nicht entzogen. Italien. Florenz. Die italienische Regierung, die gerne die Kenntniß der italienischen Sprache im Oriente verbreiten möchte, hat den Vorschlag gemacht, italienische Professoren zu besolden, welche diese Sprache in den Schulen der All. isr. unterrichten sollen. (Rrv. iör.) Be l g i e n. Brüssel. Nach einer statistischen Veröffentlichung beträgt d'e jüdische Bevölkerung Belgien- 1522 Seelen. Die Rabbiner erhalten vom Staate ein Zulage von 11,220 Fr. (N. I. W.)

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