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Der Israelit · 1870-01-05 · Heft 1 (5.1.1870) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 1 (5.1.1870)
Date
1870-01-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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5 nach sei die Vollziehbarkeit des neuen Statuts zu ststiren und dasselbe unter Berücksichtigung der erho- ' Bencn Beschwerden nochmaliger Berathung und Beschlußfassung zu unterziehen. Ob jetzt dem berechtigten Wunsche unserer Orthodoxen Genüge geschehen wird, sieht noch sehr dahin; jedenfalls aber hat es sich gezeigt, daß man höheren Orts die Absicht einer Vergewaltigung erkannt hat. Wer sollte es auch nicht an dem betreffenden Artikel einsehen! Derselbe lautet wörtlich: „Wahlstimmberechtigt für die Wahlen zum größern Verwaltungs-Ausschuß sind sämmtliche in Fürth wohnhafte, dann sämmtliche in Fürth mit selbstständiger Heimath versehene Männer jüdischer Religion, die das 21. Lebensjahr überschritten haben und zur Fürther Cultus-Gemeinde umlagepflichtig sind." Dazu kommt die vom Vorstand eigenmächtig ergangene Interpretation, daß „der Ausdruck „umlagepflichtig" nur auf die Verpflichtung als Solche, nicht auf die wirkliche Bezahlung der Umlage sich beziehe." Da haben wir denn ein echtes Stück moderner Willkür. Jene Leute, denen das Judenthum nur eine Antiquität ist, wissen weder wie ein jüdisches Gemeindeleben geführt werden soll, noch können sie den Anforderungen der Freiheit und des Rechts Rechnung tragen.. Wäre der bisherige Wahlmodus, nach dem die Gememdeangehörigen, wirklich Zahlende, indirekt ihre Vertreter wählten, dahin abgeändert worden, daß von nun an Jeder, der das 21. Lebensjahr überschritten^ habe und dahier rechtmäßige Heimath besitze, mitwählen dürfe und die Wahl eine directe sei, so hätte man dagegen keine Erinnerung machen können. Daß aber irgend Einer, der ein Viertel- oder Halbjahr sich hier aufhält, über unsere Taschen und unsere heiligsten Güter mit verfügen soll, heißt doch ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Wenn ich jetzt in der Schilderung hiesiger Zustände fortfahre, so steht mir Stoff genügend zu Gebote. Da habe ich zuvörderst eines großen Uebelfftandes Erwähnung zu thun, der der Ermangelung eines rabbinischen Oberhauptes zu verdanken ist. Er betrifft die Bäckerei im Allgemeinen und die nmv- Bäckerei im Besondern. Erstere ist von einem Juden so gehandhabt, daß man ihm nicht zutrauen kann, er habe an seinem Teige ndn genommen, ja daß man vielmehr behaupten kann, es kommt zuweilen 2dm -nto zusammen in den Ofen; wohl geschieht dies nicht absichtlich , aber das Interesse für nnito ist so gering, daß der Meister seinen christlichen Gesellen frei schalten und walten läßt. Ich will den Bäcker bei Leibe nicht -win sein wegeneines mv'X, aber die Thatsache liegt vor, daß beidem ganzen Geschäft keine jn2 mw ist, daß besonders sich Niemand darnach umsieht, wie der Ofen geheizt ist. Wer nun beim Backen seiner mso nicht zugegen sein kann, der muß sie sich von auswärts schicken lassen. Jetzt kommen wir zu den Geldangelegenheiten. Da hört von vornherein alle Gemüthlichkeit auf, wenn-man sieht, daß in dem letzten Decennium beinahe 100,000 Gulden unnützer Weise vergeudet worden. Synagogenumbau aus äußerer Prächtliebe und in verkehrter Weise ausgeführt, Unterstützung der städtischen Realschule zur Sicherstellung werthloser Actien auf eine von Juden in's Leben gerufene konfessionslose Schule, Ausgaben für Trompetenschall und Weibersang in der Synagoge u. dzl. m., das sind die großartigen Errungenschaften, für die der Gemeindesäckel um eine Kleinigkeit von fast 100,000 Gulden leichter geworden ist. Wahrlich, wem bei derartigen Zuständen die Augen nicht vollkommen aufgehen, von dem muß man »mit dem Propheten sqgen nifrna nn’J’j; nv '2 verklebt sind ihre Augen, sie können nicht sehen. Faffen wir jetzt die Resultate unserer Umschau zusammen, so haben wir als Juden cranw, die uns als solche Zusagen, eine Fleischbank, die auf sehr wackeligen Füßen ruht; in einer den Frommen zusagenden Synagoge (abgesehen von einigen kleineren Privat-Bethäusern) einen;in, der, bin ich recht unterrichtet, 200 Gulden Gehalt bezieht; dabei aber haben wir Haupt-Synagoge ohne Frauengitter, Gottes? dienst verherrlicht (?) durch Hörnerklang und Weibersang, einen Gottesacker bepflanzt mit schönen Bäumen; aber wir haben nicht — einen Rabbiner! Es erübrigt mir nun noch über das Schulwesen zu berichten; darüber hoffe ich n"\v in einer der nächsten Nummern mich des Nähern auszulaffen. »TOK Borken, in Westphalen. Gleichzeitig mit dem Eintreffen der Nr. 51 des „Israelit", in welcher Herr Rosenwald die Nachricht von einer in Lünen gefeierten diamantenen Hochzeit nebst „Wiedertrauung" brachte, fand in hiesiger Synagoge eine ähnliche seltene Feier statt. — Schreiber dieser Zeilen hatte die Ehre den Meyer Jonas'schen Eh leuten von hier, welche am 2J. December nach bürgerlicher Zeitrechnung die 50jährige Hochzeitsfeier begingen, in Gegenwart des Herrn Bürgermeisters, des Vorstandes und mehrerer Herren Gemeindemitglieder ein von Ihrer Majestät der Königin-Wittwe allergnädiast bewilligte« prachtvolles Y'j"n zu überreichen. Von einer sogenannten „Wiedertrauung" mit obligaten .-l^v2v 511222 konnte bei diesem Acte ebensowenig, als bei dem nach jüdischer Zeitrechnung gefeierten Familienfeste am ppo "«? die Rede sein, und würde auch bei dem echt jüdischen Geiste der Jubilare, sowie der ganzen Gemeinde ein solch thörichtes Gebühren mit gebührender Entrüstung 'zurückgewiesen worden sein. L. Cohen, Lehrer.

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