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Der Israelit · 1869-12-01 · Heft 48 (1.12.1869) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 48 (1.12.1869)
Date
1869-12-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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918 Die genannten Herren Rabbinen beschlossen darauf, eine Lehrerbildungsanstalt und zwar derart zu gründen, daß den unbemijMm Zöglingen Beköstigung und Wohnung unentgeltlich in der Anstalt ertheilt werde; die bedeutenden, dazu erforderlichen Mittel hoffte man, durch freiwillige Beiträge zu erlangen. Die Anstalt sollte sechs Course und zwar vier für die Vorbereitung und zwei für den Seminarunterricht erhalten. Unterm 4. October 4864 wurde die Ermächtigung im Namen des Königs ertheilt; zugleich wurde von der Regierung die Anstalt der Theilnahme der israel. Gemeinden empfohlen. Bgld nach ihrer Eröffnung sah sich die Anstalt in der Erfreulichen Lage, ein eigenes Haus mit Garten - anzukaufen; es wurden sechs Lehrer, und zwar drei ordentliche (Stern, Schlenker, Weißbart) und drei Fachlehrer (Professor vr. Wolfram, Dy. Voll und Benz) angestellt. Die Anstalt wirkt nun seit 5 Jahren außerordentlich segensreich und hat bereits 22 Zöglinge in die . Praxis entlassen, die nunmehr in 22 Gemeinden mit dem heilbringenden Geiste tränken, den sie in Würzburg in sich ausgenommen haben. Ueber die Fortentwickelung der Anstalt spricht sich -.der ehrwürdige Vorsteher derselben folgendermaßen aus: „So anerkennenswerth aber auch das bisher Geleistete, fo ist dennoch die Bestellung dieses Tagewerkes noch nicht vollendet und bleibt noch vieles zu ergänzen übrig. Zunächst ist, wie oben erwähnt, die ursprüngliche - Bestimmung der Anstalt für 6 Jahrxskurse — 4 zum Vordereitungsunö 2 zum Seminarunter^icht — berechnet, noch aber umfaßt dieselbe erst die Hälfte dieser ’ Curse. Daß die Ergänzung erwünscht, bedarf keiner .Erörterung; allein dazu gehören ganz andere Geldmittel als die bis fetzt vorhandenen. Abgesehen aber davon, könnten die bereits vorhandenen drei Curse sich in noch weit größerer Ersprießlichkeit entwickeln, wenn die hiezu erforderlichen pekuniären Mittel zur Ver- . sügung ständen. So wäre es beispielsweise zweckmäßig, wenn bei der Verschiedenheit der Qualifikation , der Schüler eine und dieselbe Classe in zwei Abtheilungen getheilt werden könnte. H'ezu aber wäre selbstverständlich Vermehrung des Lehrerpersonals erforderlich. Nicht minder müßten auch neue Unterrichtslokalitäten gewonnen werden, zu welchen baulichen Aenderungen auch das Haus der Anstalt den erforderlichen Raum bietet. Alles dies aber erheischt namhafte Summen. Man gibt sich übrigens der angenehmen Hoffnung hin, daß die sich bereits in so rühmlicher Weife kundgebene Beteiligung sich fortan noch steigern, und das edle Werk immer neue Herzen zur Theilnahme für sich gewinnen werde. Der WohlthätigkeitSsinn in Israel hat sich in allen Zeiten und bei allen Gelegenheiten glorreich manifestirt, und ss wird für dieses so hocherhabene Werk sicherlich diese Anregung schon genügen, um den entsprechenden Erfolg) herb eizuführen UÜd daS vorgesteckte Ziel in schönster Weise zu erreichen. „Ja, die Aufgabe dieser Lehrerbildungs-Anstalt ist eine hocherhabene, denn sie gilt der Heranbildung von Männern, durch deren Wirksamkeit wir «ne hochheilige Elternpflicht erfüllen, denst die Pflichtz unserer Jugend gründliche, umfassende, alle Stadien des menschj sichen LtbenS und Wirkens begleitende und kräftigende Mttntniß der Religionslehre eigen zu machen, ist eine hochheilige,. strenge gebotene. Die h. Schrift räumt ihr einen Platz in demselben Capitel ein, in welchem die obersten Glaubenssätze gelebrt und befohlen werden. (5. B. Mos. Cap. 6,4—7.) Der gründliche religiöse Jugend-Unterricht allein ist der Lrbenöbaum, dessen Aeste die Früchte des Glückes und der Glückseligkeit Hervorbringen für jegliches Alter und jegliches Berhältmß, für das Individuum wie für die Gesellschaft. „Diese Himmelspflanze aber kann mit Nichten gedeihen auf dem unfruchtbaren Boden eines bloßen Compendien - Unterrichts, kann nicht gedeihen durch Befruchtung aus den Cisternen und künstlich conftruirten Kanälchen von Katechismen und sogenannten Religionsbüchern, kann nimmer gedeihen in kurzer Zeit und thatlosem Zuwarten, nie und nimmermehr! Solch' eine, das Brod des zeitlichen und ewigen Lebens tragende Pflanze bedarf des gesegnetsten, die wahren Herzens- und Geistessäfte in sich bergenden Bodens, der wahrhaft reichhaltigen Religionsliteratur; bedarf de» mächtig sprudelnden Lebmsbornes, eines entsprechenden Quellen'Studiums, entsprungen dem Hoch- und Urgebirge der geosfenbarten Lehre; bedarf der sorgfältigsten Pflege und Aufmerksamkeit, frühzeitig begonnen und mehrjährig fortgesetzt. Solch' ein gründlicher, umfassender, der lebenskräftigen Fortbildung fähiger Jugmdunterricht allein kann und darf genügen, durch diesen allein vermag der Jsraelite die ihm so strenge gebotene Pflicht zu erfüllen: „Sich auch im reifere« Alter, so oft es immer w ltlicher Beruf gestattet, mit dem Thorastudium zu beschäftigen, sich darin fsrtznbilden." „Eine Pflicht ist es, bei der kein Stand, kein Alter, kein Verhältnis eine Ausnahme gestattet; eine Pflicht, die mit weltlich wissenschaftlicher Bildung und BerufSthätizkeit nicht nur nicht im Widerspruche, sondern vielmehr, wie schon unsere Weisen lehren, (Aboth. Cap. 2 § 2) vollkommen in Harmonie und Einklang fleht; eine Pflicht, die im Judenthume aller Ze te» und Zonen als unantastbares Heiligthum galt und gilt. Daß aber zur Erreichung einer solchen Jugendbildung wir vor Allem der Lehrer bedürfen, welche diesem hehren Berufe in der Thrt und Wirklichkeit gewachsen, leuchtet wohl ein, denn nimmer ist man zu

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