Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 47 (24.11.1869)
- Date
- 1869-11-24
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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X Jahrgang Zweite Beilage zu Nr. 47 des Israelit. .. - Zeitungsnachrichten «nd Correspondenzen. Oesterreichischer Kaiserstaat. PegH, den 5. November. In der heutigen Sitzung schritt das HauS der Abgeordneten zur Bercühung des Berichtes, den die Ceulral-Ccmmiffion über den von Jranyi emgereichten, aus die ReUgionsfreiheit bezüglicken Gesetzentwurf vorgelegt hat. Nachdem Vice-Präsident Gajzago den Vorsitz übernommen, ergreift vor Allem der Berichtersiatter der Central-Commission, Abg. Emanuel Hrabar , dos Wort. Er zeigt dem Hause an, daß die Central-Ccmmission das liberale Prinzip der Religionsfreiheit vollkommen würdige, daß sie aber von der Annahme des Jranyi'schen Gesetzentwurfes abrathe, weil er an zu großen formellen Gebrechen leidet, heterogene Angelegenheiten zusammenfaßt und wichtige Detailfragen unerledigt läßt. Dem gegenüber beantragt die Central-Ccmmission, das Haus möge durch einen Beschluß das Ministerium anweisen, daß es dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf über die praktische Durchführung der vollen und allgemeinen Freiheit, Gleichheit und Reeiprocität aller Religionen vvrlegen möge. Jranyi constotirt mit Freude, daß weder im Hause noch in den Sektionen gegen das Prinzip der Religionsfreiheit Einwendungen erhoben wurden; die yrircipielle Anerkennung und die praktische Durchführung sind jedoch, wie die Erfahrung in Ungarn lehrt, zwei sehr verschiedene Dinge. Schon vor 21 Jahren wurde die Religionsfreiheit im Prinzipe ausgesprochen, allein wie hat man seither dieses Princtp in der Praxis angcwendet? Man hat die Nazarener wegen ihre« Glaubens zu Kerkerstrasen verurtheilt, die Israeliten sind wohl in politischer, nicht aber auch in religiöser Beziehung den Christen gleichgestellt, und selbst zwischen den christlichen Confessionen besteht fcttte Rechtsgleichheit; bei uns herrscht mit Einem Worte noch immer das Prinzip der „recipirten Religion". Dieser Geist durchweht auch das vom vorigen Reichstage auf Anregung des CultusministerS geschaffene Religionsgefetz, und steht Redner deshalb auch dem Gesetzentwürfe, den die Central-Commisstrn urgirt, duräanS nicht mit Zutrauen entgegen. Jranyi schlicht sich demzufolge der Anstcht der Central-Commission nicht an und hält seinen Gesetzentwurf aufrecht. Koloman TiSza bringt im Namen seiner Gesinnungsgenossen folgenden Gesetzentwurf ein: 1. Die volle Relrgions- und Gewissensj freiheit wirb für Jedermann garantirt. ) §. 2. Hinsichtlich der bürgerlichen und politi-; scheu Rechte macht die R-ligion keirnn Unterschied; dai gegen wird aus Rücksicht auf seine Religion Ni'wand von der Erfüllnng seiner staatsbürgerlichen Pflichten dispensirt. Außerdem bringt er einen Beschlußentwurs ein, | durch welchen daS Ministerium b« auftragt werden soll, j noch im Laufe dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen alle Bestimmungen älterer Gesetze, die mit der Gleichheit und Reciprecilät der Confessionen im Widerspruche stehen, abzuändern, die obligatorische Civil-Che, dann die Führung der Matrikel durch die weltl chen Behörden einzulührm, sowie die Crnsistorial-Gerichte abzuschaffen wären. Cultusm'nister Baron Cö 1 v ö s bemerkt, daß Tisza mit seinem Gesetz- und Beschlußentwurfe nur dasselbe bezweckt, wie der Antrag der Central-Com- M'ffien. TiSza fühle, daß mit dem prinzipiellen AuSsprechen der Religionsfreiheit in einem Gesetze nicht genug gethan sei, und wünsche er daher durch seinen Beschlußentwurf das Ministerium zu beauftragen, daß es einen Gesetzentwurf über die praktische Anwendung dieses Prinzipes ausarbeite. Es gibt wobl Fälle, in denen schon allein das feierliche Aussprechen von Principien durch ein Gesetz von großer Wichtigkeit ist; hier ist dies jedoch nicht notbwendig, und selbst wenn das HauS den Antrag der Central-Commission annimmt, wird doch Niemand die ungarische Legislative beschuldigen können, daß sie daS Princip der Religionsfreiheit nicht annehmen will. Nach der Ansicht des Ministers fei es am zweckmäßigsten, den Antrag der Central-Commission anzunehmrn. Paul Hoffmann billigt die in Jranyi*S Entwürfe enthaltenen Principien; er süblt stch Jranyi zu Dank verpflichtet, daß er diese Angelegenheit angeregt habe, seinen Gesetzentwurf aber halte er nicht für annehmbar, und stimmt er für den Antrag der Central- Commission. Karl P. Szathmary gibt sein Votum für TiSza'S Antrag ab, während Sigmund Papp die Ansichten der Central-Commission für besser hält. Henszlmann tritt für Jrsnyi's Gesetzentwurf in die Schranken und bemerit, wir könnten zu dm Cisleithaniern in die Schule gehen, dort seien die RoligionS-Angelegmheiten in liberalem Sinne geregelt, dort könne selbst ein Muhamedaner ein katholisches