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Der Israelit · 1869-11-24 · Heft 47 (24.11.1869) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 47 (24.11.1869)
Date
1869-11-24
Page
– (sequence 14)
Language
German
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906 Erster«! als Beweis mitgesandt.*) Ueberhaupt werden die sämmtlichen beifolgenden Briefe der verschiedenen rabbinischen Autoritären, namentlich von Herrn Rabbiner Gutmacher in Grätz bezeugen, welche Tendenz der Dr. G. mit seinen treuen Anhängern verfolgt und welches Gewicht dem Inserat deö Vorstandes beizumessen ist. Wie schön klingen die Worte: Dr. G. fand bei seinem Dienstantritte Schule und Synagoge vernachläßigt vor, hat aber eine Talmud-Thora ins Leben gerufen, wo 40 Kinder täglich Unterricht in den verschiedenen aufgezählten Wissenschaften genießen.." Zuvörderst möchte ich den Nachweis verlangen, ob der Dr. G. selbst die nöthigen Kenntnisse in den genannten Wissenschaften hat? denn er hat, um z. B. von seinen Kenntnissen in pipn zu sprechen — aus einer Haftora übersetzt: „Reichthum kann uns nicht helfen." Solche ähnliche seiner Ideen, die aber eher für ein Witzblatt geeignet sind, könnten unzählige genannt werden, und erlaube ich mir einige Brieschen von seiner eigenen Hand als Beweise mitzusenden. Ferner möchte ich wissen, ob der Dr. G. die betr. 40 Kinder etwa aus Frömmigkeit unterrichtet? solche Schule bringt nicht Wenig ein, zumal nur Kinder lauter Wohlhabender darin sind, und bei einem Istündigen tägl. Unterricht monatl 1 Thlr. 20 Sgr. Schulgeld gezahlt werden muß. Und dabei wette ich, daß nicht ein einziger dieser Schüler auch nur mr^n l'-'Lri kennt. Welches Urtheil hat der Vorstand über seine Gemeinde gefällt, wenn er behauptet daß bei dem Dienstantritte des Dr. G. hier fünfzehnjährige Knaben kaum die nolhwendigsten Kenntnisse der jüdischen Religion hatten? Deßhalb will ich hier an die Vorsteher und mitunterzeichnetcn Repräsentanten die Frage richten, ob sie auch vielleicht die Schule des Dr. G. durchgemacht haben, weil sie doch solche streng religiöse und zu den 'tti' gehörige Männer geworden sind; d. h. ich meine nicht diejenigen Unterzeichneten Vorsteher und Repräsentanten, welche nicht mehr als ihren Namen schreiben können. — Als im Jahre 1866 der vr G. hier eintraf, waren alle hier vorhandenen fünfzehnjährigen Knaben noch aus den Sternfchen und *) Brief des {”7 Salinger ans Jnowraclaw. Herrn Vorsteher Jordan in Tuchel. Jnowraclaw, den 19. August 5629. Zufolge Ihres geehrten Schreibens, nebst Abschrift der von mir an Dr. G. ertheilten sro erwidere ich Ihnen, daß ich mich über seine Kenntnisse vfrnn gar nicht überzeugt habe; er hat mir keine gründliche Sachen gesagt und ich habe ihn auch nicht 7,2 k? genommen. Was ich aber in der Abschrift lese, daß ich geschrieben haben soll muß ich erstaunen. Diese unterstrichenen Worte habe ich nie ertheilt; das kann also im Original keineswegs geschrieben sein, w? zw Sie können sich hinsichts meines ertheilten m auf keinen Fall w>o sein. gez. I. M. Salinger. Horwitzsschen Schulen, und hat sich bis jetzt noch Niemand erkübnt, einen ähnlichen Vorwurf auszufprechen. Die Gemeinde im Ganzen war bis zum Dienstantritte des Dr. G. factisch in jeder Beziehung ein Musterbild und wurde auch allgemein als solche« bezeichnet, aber jetzt ist leider Alles geschwunden! „Die ungeheuchelte Frömmigkeit" neben der Gleichgiltigkeit wegen koscher und treife, „die gediegenen Vorträge," welche zum Anschluß an die Taldmud Thora ausmuntern. „der friedliebende Sinn" trotzdem er sich auf dringenden Wunsch seiner Gegenpartei über seine Fähigkeiten nicht prüfen lassen will und alle anderen guten Eigenschaften des Dr. G. haben dazu beigetragen, daß alle rabbinischen Autoritäten, welche bis ict t nur ven ihm gehört haben, von Schauer ergriffen wurden. Und die hiesige Gemeindevertretung (jedoch nur ein Theii davon) schätzt sich glücklich, einen solch edlen Rabbiner zu besitzen. Der Vorstand hält sich als zu den dw gehörig dem das Wohl seiner Gemeinde zu wahren am Herzen liegt. Heißt es das Wohl der Gemeinde gewahrt, wenn einem Manne, für den die hiesige Gemeinde nie ein Interesse gehabt, einem Ausländer, durch den das Fundament einer Gemeinde vollständig aus seinen Fugen gerissen ist, seinen Contract eilt Jahr vor Ablauf seiner contractsmäßigen Dienstzeit noch auf fernere drei Jahre prolongirt wird? Ware eS nicht Pflicht eines Vorstandes gewesen, einen solchen Menschen, nachdem so Vieles über ihn an's Tageslicht gekommen, sofort zu entlassen, um den Frieden seiner Gemeinde zu erhalten? Wenn sich die Herren so streng religiös nennen, wäre es da nicht ihre Pflicht gewesen, nach den Worten der alten ehrwürdigen Gelehrten zu handeln? AlS der ehrwürdige Herr Rabbiner Gutmacher in Grätz nach dem anliegenden Original- Briefe erklärt bat, „daß wenn der hiesige bjw nur auf n’DJ des Dr, G. — wie es der Fall war — ausgenommen wurde, so ist seine nü’nttf und das Fleisch und sämmtliche Geschirre sind treife", ferner daß der Dr. G. nicht ppos darf, bis er von einem uYj geprüft ist", und der Vorstand nichts darauf gegeben, vielmehr dergl. Anordnungen verlacht und verhöhnt hat, so kann man erkennen, wie streng religiös der Letztere ist. — Noch bis jetzt hat sich weder der Dr. G. von einem prüfen, noch der Dnw hat sich von einem anderen p'Dj m verschafft, aber von Seiten der „streng religiösen" Männer wird Alles für koscher gehalten. — Wir haben doch eine Talmud-Thora. So Israel sind wir jetzt mit Rabbinen, mit Vorsteher und Repräsentanten gesegnet, so erleben wir täglich Wnnder über Wunder, so erblicken wir, wie Leiter des Judenthums ihre Hand zu Thaten reichen, die jedes jüdische Herz verwunden und uns

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