Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 45 (10.11.1869)
- Date
- 1869-11-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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858 leisten würden. Herr Rabbiner M. bezeichnet die mehrerwähnten Statuten U"d Beschlüsse als unheilvoll Und eine das Iudenthum bedrohende Erscheinung. In ausführlicher Begründung legt Herr Distriktsrabbiner Bomberger zu Würzburg dar, daß die in Rede stehenden Beschlüsse mit dem jüdischen Religionsgesetze unvereinbar seien; dieselben stellen sich über das Religionsgesetz; so gebe 29 der Plenar- Versammlung Vollmacht, Beschlüsse gegen das Religionsgesetz zu fassen; so staiuire §. t>6 ein Schiedsgericht als höchste religiöse Autorität, ohne darüber zu be stimmen, daß auch dieses Schiedsgericht aus dazu geeigneten Persönlichkeiten zusammengesetzt sei, da es durch das Loos (!) eingesetzt werde; ferner wird durch die §§. 7, 9 und 10 die Minorität auch in religiöser Beziehung schrankenlos der Willkür der Majorität proiSgegeben! Huldigt die Majorität modernen Anschauungen, so würde nach diesen Statuten die gesetzestreue Minorität gezwungen, entweder dem Fleischgenusie zu entsagen, oder Terephot Unebeloth zu genießen!! Die Herren Oberrabbiner Ettlinger in Altona, Stern in Hamburg, Tiktin inBreslau, Jsaksohn in Rotterdam, Schreiber in Krakau, Fclsker in Rceßow, Ladir in Dublin, Sutro in Münster, Enoch in Fulda haben ein gemeinsames Gutachten eingesandt, welches eingehend hie einzelnen Paragraphen bespricht und zu denselb n Resultaten wie die bereits oben besprochenen Gutachten gelangt. Herr Rabbiner Hirsch zu Frankfurt a. M. werft aus seine diesbezüglichen Abhandlungen im Ieschurun hin. Herr Prediger Salomon Pleßner in Posen spricht sein Bedauern darüber aus, daß in unserer erleuchteten Zeit, in der die Regierungen den Grundsätzen der Humänität huldigen, von den eigenen Glaubensgenossen ein Gewiss nözwang gegen die geietzestreuen Israeliten geübt wird, und emeir^solchen steht er mit Recht in den in Rede stehenden Statuten. DaS umfangreichste Gutachten ist das von Herrn Rabbiner Dr. Gugenhe,mer in Kolin. Herr vr. G. macht geltend, daß Gemeinsamkeit der Ueberzeugung die erste, unerläßliche Vorbedingung zur Constituirung einer reliaiösen Einheit sei; e-ne solche Gemeinsamkeit der Ueberzeugung besteie aber in der ungarisä en Judenheit nicht; es best he vielmehr «ine tiefere Kluft alö unter den verschiedenen chr. Confessionen; zudem bieten die Congreßstamiea keine Garantie für die Erhaliung der echtjüdischen Institutionen; eS fei vielmehr der Vernachlaj >§u g oder Richtrealisirung derselben durch vage Ausdrucksweise Thür und Thor geöffnet. Herr vr. G. führt ferner »US, (wir übergehen das oben schon Besprochene) daß «» nicht recht sei, eine jüdisch-religio,e Oberbehörde zu creiren; dieselbe würde zur Vernichtung der Autonomie der Gemeinden führen. Wir stimmen darin Herrn vr. G. vollkommen bei; eine jede derartige Crntralisation hat noch nie etwas Gutes, wohl aber schon viel Schlimmes gebracht. Das einzige Land, in welchem sie bis jetzt nicht geschadet hat, ist Baden; dagegen hat sie die württemberg'sche Judenheit an den Rand des Abgrunds gebracht, und ist es in dem genannten Lande der sehnlichste Wunsch aller gut und edeldenkenden Minner jeder religiösen Richtung, daß die dortige isr. Kirchenbehörde recht bald den Weg alles Fleisches wandele. Herr Distriktsrabbiner A. A d l e r zu A s ch a f f e n - bürg schließt sich dem Gutachten de§Herrn DistriktSrabbiner Bamberger zu Würzburg an; er erzählt, daß man diese Beschlüsse in Deutschland als den Syllabus und die Encyclica di.s modernen Ultramontanismus bezeichne. Herr Rabbiner A. weift darauf hin, daß nach jenen Statuten orthodoxe Religionsgesellschaften wie sie in Frankfurt, Mainz, Darmstadt, Berlin 2c. so sezensvoll blühen und gedeihen, unmöglich wären. Diese Religionsgesellschaften aber blühen immer mehr empor, während der neologe Indifferentismus in sich selbst zerfällt. Mit gewohnter Schärfe spricht sich Herr Oberjurist (Rlbbinatsverweler) Samuel Freund zu Prag ans; er verschüttet zugleich mit dem Bade das Ki >d. Solch» Versa nmlungen (wie der Congreß), meint der Herr Oberjmist, bestehen entweder aus solchen Individuen, welche alles B stehende umzustürzen streben oder aus Menschen, d nen durchaus nichts hei ig ist. (Dies „entweder — oder" ist uns unverständlich.) Die ungarischen Rabbinen hätten den Congreß gar nicht besuchen sollen; es gebe gar nichts zu ordnen; ein jeder Jude habe nach Vorschrift der heil gen Bücher zu lchen; voch das Geschehene sei vorüber; nunmehr habe jeder wahre Israelit dahin zn streben, daß besagte Statuten als null und nichtig erklärt werden. Herr Rabbinatöoerweser I. S. Hirsch zu Amsterdam fügt zu dem in anderen Gutachten ber itS Gejagten noch hinzu, daß das vom Congresse beschlossene Schulstatut den vom jüdischen Standpunkte zu stellenden Ansorderungen nicht entspreche, da die den Lehrstoff und die Zeit für relig ösen Unterricht betr ffenden Bestimmungen für die Heranbildung wahrhafter Iuoen unzuläng ich seien. Das ist so ziemlich die Quintessenz der vom Centralcomiis des S l-omre-Hadath-Vereins gesammlten Galachten. Die Statuten und Beschlüsse sind unterdeß nicht allein vom MlM'terium, sondern auch von Sr. Majestät, dem Kaiser, srnctionirt worden. RivtSdettoweniger werden mit rühmlicher Thäligkell alle ge,etzlichen Mittel aufaebot-n, um daS Insleb »treten des Statuts zu verhindern. „Schwinden die Statuten nicht," sagt das Certralcomitö des Sch.-Hd.-V. in sei-