Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 34 (25.8.1869)
- Date
- 1869-08-25
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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X, Jahrgang. Zweite Beilage z« Rr. 34 des Israelit. und Gorneefpo r denzen. Deutschland. Mainz, 19. Aug. Seit Anfang dieser Woche ist die hiesige städtische Industrie-Ausstellung eröffnet, die ein Gesammtbild des großartigen Gewerbesteißes unserer Stadt bietet. Wir erwähnen dieselbe hier, weil auch unsere Glaubensgenossen daran hervorragenden Antheil genommen. So hat die Schuh- Fabrik des Herrn Simon Wolf Erzeugnisse ihrer Thätigkeit ausgestellt, welche aller Welt Augen auf sich ziehen; Herr W. verfertigt nämlich nicht nur Schuhwerk für unsere Stadt und deren nähere und entferntere Umgebung, er sender vielmehr seine Fußbekleidungen fast nach allen Richtungen der Windrose, nach England, Amerika, Australien, Rußland, Rumänien re. All dieses Schuhwerk unterscheidet sich natürlich nach Stoff und Form sehr wesentlich, so daß die erwähnte Ausstellung ein getreues Bild von der Fußbekleidung fast aller Natinonen bietet. Auch in dem Haupterzeugisse des Mainzer Gewerbesteißes, in der Prunk-Möbel-Manufactur, nehmen unsere Glaubensgenossen eine bedeutende Stelle ein; so zeichnen sich die aus der Möbelfabrik des Herrn GustavNachmann hervorgegangenen Pracht- Möbel durch Geschmack und Eleganz ganz besonders aus; ebenso die des Herrn Möbelfabrikanten S a l o m o n. Von andern jüdischen Ausstellern nennen wir noch bte Herren Otto Herz (Schuhwerk), Ferdinand Meyer (Senf), Liebmann (Seifensiederei-Erzeugnisse), T e b l e e (Glas- und Schmirgel- Papier) , V a l f e r (Strick- und Häkel-Arbeiten). - Wir bemerken noch, daß sonderbarer Weise viele industrielle Israeliten unserer Stadt sich nicht an der Ausstellung betheiligt haben; sonst würde die Zahl der israel. Aussteller eine viel größere geworden sein. ZWürzbrrrg Die zahlreichen Beweise, von welchem humanen und edlen Geiste die H. Königl. bayerische Staatsregierung beseelt, wurden in jüngster Zeit durch einen neuen vermehrt: Das Königl. Kriegs- Ministerium hat nämlich Truppenübungen für den nächsten Herbst angeordnet. Mit deßsallsigem Zeiträume aber treffen das jüdische Neujahrsfest und der Versöhnungstag zusammen. Wenn nun gleichwohl das Königl. Kriegöministerium bereits unterm 14. Oktober 1865 allerhuldreichst auszusprechen geruhte, daß jüdische Soldaten an den Sabbaten und jüdischen Festtagen vom Dienste zu befreien seien, wenn auch allerhöchstdasselbe unterm 11. April 1868 noch ferner allergnädigst zu verfügen geruhte, daß jüdischen Soldaten zur Feier der fünf Hauplsesttage sogar Urlaub gegeben werden könne, so glaubte Herr Distrikts- Rabbiner S. B. Bamberger dahier, um sieder etwa möglichen Beanstandung vorzubeugcn, daß allegirte allerhöchste Bestimmungen für den vorliegenden Fall keine Anwendung finden könnten, sich deßbalb mit einer allerunterthänigsten Bitte an das Kgl. Kreis- Ministerium wenden zu sollen, und wurde dieselbe in allerhuldvoster Weise beschieden, indem das Königl. Kriegs-Ministerium auf die obenangcführte allerhöchste Entschließung vom 11. April v. Js. hingewiesen hat. Hiernach wird also allen israel. Soldaten, die es wünschen, der Urlaub während erwähnter Festtage gemäß erwähntem allerhöchstem Rescript bewilligt. Buchau am Federsee. Namens des hiesigen Kirchenvorsteheramtes hat das K. Rabbinat dahier ein von dem Rabbiner Weimann verfaßtes, und als portofreie Dienstsachen an alle bcrheiligten Gemeinden des Landes verbreitetes Cirkular d. d. Poststempel 5. d. M., ergehen lassen, worin er zu gemeinschaftlichen Schritten bei dem Cultminifterium auffordert, auf daß die bisherige hälftige Entrichtung der Erachfteuer zu Grinsten der Heimathgememde auch ferner aufrecht erhalten, dagegen der §. 8 des kirchlichen Verfassungsstatutsentwurfs von der Delegirtencommiffion verworfen werde, kraft welchem die Kirchengemeindeangehörigkeit lediglich vom Wohnsitz abhängig sein würde. Leider sind die Gründe, die er anführt, nicht so gut als die Sache, die er zu vertreten sucht; er dürfte sie deßhalb füglich einem tüchtigeren Anwälte überlassen, wenn sie auch nur theilweise zum Siege gelangen soll, der unter den jetzigen Zeitumftänden hierin so schwer zu erringen ist. Das Armengesetz, wonach die Juden selbst ihre Annen erhalten mutzten, ist aufgehoben und die politische Heimatgemeinde, welche die Pflicht übernehmen mutzte, hat durch das Bestcuerungsrecht an die Wohnsitzgemeinde abtreten müssen für Gewerbe, Capital, Einkommen k. Außerdem wird das jetzige Armen- und Steuergesetz revidirt und in seiner Neugestalt noch weniger Anhaltspunkt bieten. An die Stelle der fallenden Personalstener treten die neuen Steuerquellen als Kriterium des Stimmrechts, das Hr. Weimann den domizilirenden trotz ihrer halben Steuerkraft doch in der Gemeinde des Wohnsitzes ausüben lassen will, ohne daß er naiverweise die Heimatgemeinden etwas dagegen einwenden lätzt. Aber was werden erstere dazu sagend