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Der Israelit · 1869-05-26 · Heft 21 (26.5.1869) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 21 (26.5.1869)
Date
1869-05-26
Page
– (sequence 13)
Language
German
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413 Paris Den 11. Mai fand in der Talmnd-Thoraschule, die von Herrn Rabbiner Weiskopf dirigirt wird, die jährliche Prüfung statt. Herr Oberrabbiner Kabn, welcher die Schüler geprüft, hat seine volle Zufriedenheit ausgesprochen über die Fortschritte der Schüler und über die Methode des Unterrichts, die in dieser Anstalt, in welcher religiöser und profaner Unterricht Hand in Hand gehen, eingeführt ist. Paris. Die französische Academie hat beschlossen, dag der Pr"is für Poesie mit 3003 Fr. vieses Jahr einem Gedichte, welches voller Orginalität und Farbe ist und dessen Inhalt die jüdischen Sitten im Orient behandelt und wovon Herr Eduard Grenier Verfasser ist, zuerkannt werden wird. (Un. isr.) Spanten. Durch die am Donnerstag vorgenommenen Schlußabstimmungen haben die Cortes die beiden Artikel des Verfasfungsentwurfs, welche über die religiöse Frage handeln, genehmigt; aber obschon die telegraphische Nachricht den Punkt unerwähnt läßt, unterliegt es keinem Zweifel, daß der von dem Abgeordneten Montesino vorgeschlagene Zusatz, nach welchem das Glaubensbekenntn'ß der Bekleidung öffentlicher Aemter nicht binderlich sein solle, als Bestandtheil jener Artikel gleichzeitig die Billigung der Cortes gefunden hat. Der Verfassungs-Ausschuß hatte denselben während der Unterhandlungen in den Entwurf ausgenommen und die Abstimmung muß also auch ihm gegolten haben. Danach würden also die Bestimmungen über die Reliaion folge der Maßen festgestellt sein: „§ 21 jnach der neuen Zähllmgj. Die Nation verpflichtet sich, den Cultus und die Diener der katholischen Religion zu unterhalten. $ 22. Die össentliche oder häusliche Ausübung jedes anderen Bekenntnisses ist allen in Spanien weilenden Ausländern gewährleistet, ohne w e i t e r e Beschränkung, als die allgemeinen Gebote der Sittlichkeit und des Rechtes. Wenn etwelche Spanier sich zu einer anderen Religion bekennen, alv der karholstchen, so sind aus sie die gleichen Bestimmungen anzuwenden. Die Erwerbung und Ausübung öffentlicher Aemter, so wie der bürgerlichen und politischen Rechte ist unabhängig von der Religion, zu welcher die Spanier sich bekennen." Im Art. 22 dürften jedoch dre beiden ersten <r>ätze noch vor der Abstimmung zusammezogen worden sein. Natürlich gibt es eme noch immer einflußreiche Partei, welche au dem Gauge der Verhandlungen großen Anstoß genommen hat und mit dem vom Staate gewährleisteten Unterhalte der katholischen Kirche und ihrer Priester noch lange nicht zufrieden ist. Heftige Aufi rufe sind b-efcr Tage in Madrid an den Kirchmthoj ren verth eilt worden, bereu-einer lautet: „Spanier, der Augenblick ist gekommen zum Kampfe gegen die neuen Ungläubigen, welche die Hölle ausgespieen hat! Vertrauet ans Gott! Katholische Spanier, schwinget das Banner der.Jungfrau, und der Tag wird kommen, da wir den Namen deZ allmächtigen j Gottes lobpreisen und segnen und zur größeren Ehre des katholischen Spaniens den Triumph des Ave Maria wiederholen können!" (Das Gebet dieser Spanier ist in Berlin von Aub erhört worden; dort ist ja, wie wir in vorletzter Nummer mittheklten, das „Ave Maria" in die — Synagoge eingezogen.) England. London. Miß Bnrdett Eouts, die reiche engliche Dame, welche sich durch mancherlei wohlthätige Stiftungen bekannt gemacht, hat eine beträchtliche oitutme angewiesen, um Jerusalem mit frischem Wasser zu versehen. Die theilweise Ausgrabung der alten Wasserleitung unter dem Tempel, und der Vergleich, den diese bewunderungswürdigen Werke mit dem jehij gen verwahrlosten Zustand der heiligen Stadt nahelegen, scheinen den Anlaß zu diesem generösen Entschluß gegeben zu haben. London. Die Herren Alfred Davis und A. G. Henriqnes wurden zu Mutatoren in den königl. Instituten für das laufende Jahr ernannt.! (Iew. Record.) i London. In England gingen bis jetzt für die i Nothleidenden in Westrußland 557 2. (6684 st.) ein. i! Rußland und Polen. j In Besscmbien hatten sich in den letzten drer t Jahren zahlreiche indische Familien angesiedelt, welche! tbells Handelsgeschäfte betrieben, theilS in: Besitz von! Grundstücken waren. Alle diese jüdischen Ansiedler i und im vorigen Monat in Folge einer Verfügung des i General - Gouverneurs über die Gränze entfernt und! die über den Kauf ihrer Grundstücke abgeschlossenen! Contracte einer gerichtlichen Revision unterworfen wor-! den, durch welche sestgestellt werden soll, ob dem Abschlüsse der Karrfromracte rrgeud welche gesetzliche Hindernisse entgegenstanden. Zugleich sind durch die Verfügung die Polizeibehörden angewiesen worden, künftig in keinem Falle zu gestatten, daß Juden in Bessarabien sich dauernd niederlassen, und daß aus- S ländische Inden wegen Handelsgeschäfte dort einen! längeren als sechswöchentlichm Aufenthalt nebmen. i (Köln. Zeit.)

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