Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 20 (19.5.1869)
- Date
- 1869-05-19
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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397 hen; kein Wunder also, daß derselbe zur Versammlung nicht gekommen. Wir können demnach constatiren, daß nicht ein Theil der ungarischen Orthodoxie, sondern Liszka, Csenzer, Taö, Berezszur rc. in der Rabbinervesammlung vertretenZwaren. Amerika. Chicago. Vor uns liegen die Statuten des Frauen - Vereins „Kescher ha Scholaum", „Bund des Friedens". (Gegründet am 1. Januar 1869.) Dem Vorworte und den Statuten entnehmen wir folgende für die Oefsentlichkeit interessante Daten: „Die betrübendsten Nachrichten geben uns von Jerusalem Zu; und liegt es auch nicht in unserer Macht, dem dortigen Elend ganz abzuhelsen, so wollen wir uns doch der armen Waisenkinder jener verlassenen Stadt aunehmen! Zu diesem Zweck hat der Rabbiner der hiesigen B'ne Scholaum Gemeinde, vr. Aron I. Messing, zu dem in dieser Gemeinde bereits existirenden Frauen-Vereine „B'naus Scholaum" einen Zweigverein orgauisirt, der es sich zur Aufgabe macht, das Elend der in Jerusalem lebenden, verlassenen Waisenkinder nach Kräften zu mildern. „Die Statuten, Bücher und Verhandlungen deö Vereins sollen unabänderlich in deutscher Sprache geführt werden. „Der Hauptzweck des Vereins ist: Die Unterstützung der Waisen in Jerusalem. „Äußer diesem soll alljährlich eine, vom Vereine näher zu bestimmende Summe dem, vom Orden B. B. in Cleveland (Ohio) gegründeten Waisenhause als Unterstützung zu Theil werden. „Jedcs beitrerende Mitglied zahlt zur Vereinskasse 30 Cents und erhält von der Verwaltung eine verschlossene, mit der Aufschrift „ np"iä" versehene Büchse. „Jedes Mitglied verpflichtet sich, wenn nicht öfters, so doch wenigstens an den Rüsttagen der Sabbat-Feier und Fest-Tage des Jahres dieser Büchse eine beliebige Spenve mitzutheilen. „Diese Spenden werden ollvierteljährlich von d hierzu gewählten Beamten eingeholt, und wird über die in der Büchse Vorgefundene Summe quittirt. „Es ist der Verwaltung überlassen, eineu kleinen Theil der zur Unterstützung bestimmten Summe (der jedoch die Höhe eines Viertels derselben nicht übersteigen darf) so wie den Ertrag der Zinsen vom „Eisernen Fond" alljabrlich gleichfalls im Monat Januar zum Zwecke der Unterstützung des Waisenhauses in Clevelaud (Ohio) zu verwenden. „Der „Eiserne Fond" bleibt unantastbar, bis er die Höhe von 5000 Dollar erreicht hat. „Hat derselbe diese Höhe erreicht, dann sollen vom Vereine Schritte gethan werden, um ein, den Zwecken des Vereins entsprechendes Institut in Jerusalem zu gründen." ___ Feu ille ton. Jüdische Kaufleute des sechszehnten Jahrhunderts. Wenn das Unfreie und die eigenthümliche Gebundenheit in den Zuständen des Mittelalters wesentlich davon bedingt waren, daß der Mangel eines geregelten Verkehrslebens jeden Einzelnen an die nahrungspendende Scholle gefesselt hielt, so erscheinen während jener Jahrhunderte die Juden, die ohne den Anbau eines Grundbesitzes im Dienste des Güteraustausches ihren Unterhalt fanden, als Vertreter eines Gedankens, der erst in einer entwickelteren Zeit zu allgemeiner Verwirklichung gelangen sollte. Es ist darum wie das Werk einer geschichtlichen Gerechtigkeit, wenn ihre Kenntnisse in den Fragen des Handels und des Geldverkehrs bei: Angehörigen des jüdischen Volkes wiederholt im Staate eine ehrenvolle und einflußreiche Stellung bereiteten *) und in der Gesellschaft dauernd Spielraum für eine reiche Thätigkeit eröffnet haben. Im Jahre 1597 ertbeilte der Herzog Karl III. von Lothringen fremden jüdischen Kaufleuten, an deren Spitze Maggino Gabriel: stand, die Erlaubnitz, Waaren aus der Levante in sein Gebiet einzuführen. 2) Das wirihschaftliche Leben des Landes erhebt sich durch die Aufnahme dieses neuen Elementes plötzlich zu einer Stufe höherer Eiltwickelung. Der Fürst gestattet, um den Erlös aus den fremden Erzeugnissen seinem Staate zu erhalten, die Errichtung einer jüdischen Bank, in die alle Kaufleute die Summen fließen lassen, die sie dem Credit bestimmen. Die Gesammtheit wird auch hier durch Gabriel! vertreten; er wählt die Directoren aus, unter deren Oberleitung die einzelnen Institute stehen, wie sie in der Hauptstadt und an den übrigen Handelsplätzen errichtet werden Aber die Regierung legt auch beschränkende Bedingungen auf. Von den Einheimischen soll keine höhere Zinsvergütung als in den italienischen und französischen Städten üblich, gefordert, den Bewohnern von Nancy noch eine weitere Vergünstigung eingeräumt werden. Die Gesellschaft verpflichtet sich noch zu einem besondern Opfer im Interesse des Staates: statt seiner übernimmt sie die Gründung einer Leihcasse, die zu niedrem ZinS den Armen kleine Summen aus kurze Frist 1 2 3) vorstreckt. 1) Aus der Zeit des Mittelalters lallen sich davon mannigfache Beispiele anführcn. Ohne auf die bekannten älteren Erscheinungen, auf die Verwendung der Juden im Dienste Karl des Großen, Ludwig des Frommen zurückzugehen, will ich hier darauf Hinweisen, daß unter Kaiser Rudolf I. ein Anschel Oppenheimer als Hosbanquier genannt wird. Im Archiv von Wetzlar befindet sich ein Aktenstück, wonach die Steuern der Stadt an ihn abgeliefert wurden. S. V. Meyer, Tile Kolup. (1868) S. 44 Note. 2) Vergl. zu dem ganzen Abschnitt die bei Lepage, les archives de Nancy (1865) mitgetheilte Urkunde und Regeste I. p. 201—204 und 170. 171. 3) Es war als Ziel sechs Monat festgesetzt und auf diese Zeit ein Zins von nur zwei und ein halb vom Hundert.