Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 10 (10.3.1869)
- Date
- 1869-03-10
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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187 ten ein aus 7 Mitgliedern bestehendes sogen. Schiedsgericht, welches die Parteien sich nicht selbst wählen dürfen, das vielmehr ausgeloost wird, bestimmt wurde, mit der nachträglichen Beschlußfassung, daß auch 5 Mitglieder derselben beschlußfähig seien. Dieses fast immer auö Nichtrabbinen bestehende Schiedsgericht, zu dessen Qualistcation nicht einmal ein bestimmtes Ausmaß von Sach- und Fachkenntniffen festgestellt wurde, soll nun auch über die in ihrem heiligem Berufe ergrauten Lehrer und Träger der Religion, über tief einschneidende cultuelle und rituelle Streitigkeiten als höchste Instanz endgültig entscheiden. Ja, wozu in civilisirten Staaten gewiß vergeblich ein Analogon gesucht werden dürfte, es wird dm streitenden Parteien nicht einmal gestattet, sich sachkundige Vertreter aufzustellen, um ihre Angelegenheit vor dem Schiedsgerichte zu vertheidigen. Ein Amendement, das zu dem bezüglichen § eingebracht wurde, wonach zwischen diesen und den streitenden Parteien kein verwandtschaftliches Verhältniß obwq^ten dürfe, wurde nicht nur von der Congreßmajorrtät verworfen, sondern es verweigerte der Präsident selbst dessen Aufnahme in's Protokoll. Es ist dies ein Moment, dessen Verleugnung gegen das innerste Wesen unserer Religion verstößt; dieses Amendement konnte und durfte mithin von der Majorität umsoweniger zurückgewiesen werden, als in religiösen Angelegenheiten von Majoritäten und Minoritäten offenbar keine Rede sein kann. „Die stillschweigends geübte Erweiterung der Congreßbeschlüsse auf das religiöse Gebiet geht aber auch über die Grenzen der Gemeinde selbst hinaus, und erlaubt sogar ganz fremden Personen die größten Eingriffe in dasselbe. In der Specialdebatte wurden nämlich §§ 69 u. 70, die vom Landespräsidium handeln, gestrichen, bei welcher Gelegenheit sogar der Vorsitzende öffentlich erklärte, daß auch alle fernern auf das Landespräsidium Bezug habenden M ohne Weiteres wegfallen. Eine kleine Stunde später wurde jedoch das Institut unter etwas anderer Form in's Leben gerufen. — Abgesehen nun von dem Kostenpunkte, der neuen Juden st euer, die in Folge der Schaffung eines ähnlichen Centralorganes nothwendig entstehen müßte, sehen wir uns genöthigt, Angesichts des aufgestellten Grundsatzes der religiösen Gewissensfreiheit gegen jede wie immer geartete und Namen habende centralisirende Landesvertretung aus religiösen Principien um so nachdrücklicher und energischer uns zu verwahren, als uns unmöglich eine Garantie dagegen geboten werden kann, daß früher oder später eine den radicalen Reformbestrebungen huldigende Körperschaft an die Spitze der jüdischen Landesangelegenheit trete, daß es dann ein Leichtes wäre, die sich zum positiven Iudenthume Bekennenden zu be- ' drücken und in ihrer religiösen Ueberzeugung empfindlich zu beengen. [ „Ew. Excel!.! Trotzdem der Gang der Congreßverhandlungen eine für unsre Partei so ungünstige Gestaltung angenommen, so erachteten wir es dennoch für unsre Pflicht, auf ausdrücklichen Wunsch Ew. Ex. uns an denselben zu betheiligen und zwar, um einerseits unsre Friedensliebe und Mäßigung an den Tag zu legen, andererseits aber in der Hoffnung dm Beschlüssen vielleicht noch eine bessere Wendung zn geben. Nachdem aber die Majorität des Congreffes ohne Berücksichtigung unsrer gerechtesten Forderungen und Wünsche, wie aus Obigem erhellt, selbst betreffs eminent religiöser Punkte auf Grundlage des Majoritätsprincips entschied und ein Statut vereinbart, das die wesentlichsten Grundlagen des jüdischen Gemnnde-! lebend verleugnet, so sehen wir uns genöthigt, Veri Währung einzulegen, und Ew. Exc. in tiefster Ergebenheit zu bitten: Dem Gemeindestatute des Congreffes die Bestätigung und Sanction gnädigst entziehen zn wollen. Ew. Excellenz Ergebenste Diener." (Schluß fölgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Holland. Amsterdam. Herr S. N. Denttz, Hofzahnarzt dahier, bat von der spanischen Regierung den Orden Karins III. erhalten. (N. Z. W.) Amsterdam. Der König von Holland hat unfern Glaubensgenossen, Herrn I. W. Jitta von hier, zum Officier des Eichenkronenordens ernannt. (N. Z. W.) Rußland. Wilna. Nach einem Befehl der Stadtbehörden Wilnas darf kein jüdischer Handwerker, der nicht in Wilna geboren, sich länger als drei Tage daselbst aufhalten, um nach Arbeit zu suchen; will er länger bleiben, so muß er dazu eine specielle polizeiliche Erlaubniß haben, wofür der arme Mann per Tag 10 Kopeken zu zahlen hat. Donaufürstenthümer. Bukarest. Das .„Echo Dan." schreibt: „Wir erfahren mit Vergnügen, daß Prinz Kdrl von Rumänien dem jungen Sänger Herrmautt Rosenberg, Israelit, aus Bukarest, die Geldmittel aus seiner Privatkaffe gegeben, daß dieser seine Studien im AuSlande vollende. Diese That zeigt uns, daß der Fürst stets bereit ist, seinen Unterthanen Gutes zu erweisen, und dies ohne. Unterschied des Glaubens.