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Der Israelit · 1869-02-17 · Heft 7 (17.2.1869) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 7 (17.2.1869)
Date
1869-02-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
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114 Vorgestern wurde inmitttn der Stadt, in einem der bevölkertsten Stadtviertel, ein verabscheuungswürdigeo Verbrechen verübt. Be m Erntritt der Nackt gingen vier Israeliten, die in einem EaffeehanS besä ästigt sind, vor der großen Moschee (6ewaa Zeiloun) vorbei, um sich zu ihren gewöhnlichen Beschäftigungen zu begeben, als sie von einer wüthenden Menge angefallen, geschlagen, mißhandelt und unter der Anklage, daß sie in die Moschee hätten treten wollen, vor den Douletli (Geistlick en) geführt wurden. Mährend sie sich nun bei dem Douletli rechtfertigen wollten, stürzte einer von ihnen, Namens Joeua Fetoussi, 20 Jahre alt, ohnmächtig nieder. Man bemerkte sofort, daß das Blut in Strömen von ihm floß, man öffnete feine Kleider und sah eine große Wunde, an der die Eingeweide herauShingen. Der Unglückliche war, obre es bemerkt zu haben, mit einem Dolche durchstochen worden. Die Wunde war tödtlich: Der Unglückliche starb des andern Tages. Sein Vater, ein Greis, dessen alleinige Stutze der einzige Sohn war, wollte zum Bey (ftütft) gehen, um Gerechtigkeit zu verlangen. Man hinderte ihn, bis vor den Be^ zn bringen; aber Bachhamba erklärte ihm auf Befehl seiner Hobeit, daß der Urheber des Mordes unbekannt fei, nnd daß er, da sein Cohn in die Moschee treten wollte, beim Fouletli reclamiren müsse. Aus einer offfciösen Enquete (denn die Behörde hat keine veranstaltet) ist deutlich bewiesen, daß der unglückliche Fetoussi hinsichtlich der ihm zur Last gelegten That vollständig unschuldig war. Es war ein Anderer, der in den Hof der Moschee getreten war, um einen Dieb, der ihm seine Ehechia (Kopfbedeckung) weggenommen hatte, zu verfolgen. Sie müssen wissen, daß vor den Thüren der Moscheen sich eine Bande schlechter Subjecte ansbält, deren Handwerk es ist, die armen Juden, die daselbst passiren, zu bestehlen, mit ihrem Raub dann in der Moschee verschwinden, von welcher sie durch eine Thüre auf der andern Seite herauskommen, und Alles dies geschieht, ohne daß sie zu befürchten haben, daß der Beraubte sie verfolgt. Seit einem Jahre wurden zahlreiche Mordthaten an den unglücklichen Israeliten verübt; ckosua Fetoussi ist der siebzehnte dieser Opfer. Die Urheber dieser Mordtbaten sind immer ungestraft geblieben. Menu einige Arrestationen vorgenommen wurden, so blieben die Angeklagten nicht lange in Verhaft, ohne daß die Behörde jemals für nöthig gefunden hätte, die Beweise und Zeugnisse, welche die Familien der Opfer sich zu verschaffen wußten, in Betracht zu ziehen. Wenn nicht schon die Fragen der Humanität und Civilisation, welche stets bei Ihnen, Repräsentanten der civilisirten Mächte, Eingang finden, Ihre Aufmerksamkeit erregen würden, so würde gewiß die Frage der Gerechtigkeit und der persönlichen Sicherheit es thun. Nach diesen dringenden Betrachtungen erlauben wir uns, um Ihre Intervention bei Sr. Hoheit dem Bey zu bitten, daß dieser einen Zustand der Dinge aushören lasse, dessen Anfrechthaltnug die absolute Negation d^r Principien der Gerechtigkeit, welche die Basis einer jeden geregelten Regierung ist, sein würde. Genehmigen Sie u. s. w. Die Grneralccnsnln laben die in diesem Briefe formulirten Reklamationen in Betracht gezogen. Man muß ihnen die Gerechtigkeit zuerkennen, daß sie keinen Augenblick gezögert haben, an den Bey von Tunis ihre Beobachtungen in passenden, würdigen, aber auch in skstkn Ausdrücken dargestellt, gelangen ließen. Der Brief der Cousuln lautet: Die Unterzeichneten Repräsentanten der befreundeten Mächte halten es für ihre Pflicht, ohne in einer Weise hinsichtlich der Administration der Justiz interveniren zu wollen, Cw. Hoheit eine Copie der Adresse zu übergeben, welche ihnen von dem Conn'te der „All. Isr." in Tunis überreicht wurde in Betreff des geschehenen Mordes an Josua Fetoussi in einem der bevölkertsten Theile der Stadt unter dem Vorwände, daß der Ermordete den Hof der großen Moschee Gemaa Zeitoun überschreiten wollte. Wie tief auch die Unterzeichneten jede Mordthat beklagen, müssen sie doch speciell die Aufmerksamkeit Cw. Hoheit auf den Tod des ermordeten Iosua lenken, welcher erschlagen worden ist, nicht weiter irgend eine Beleidigung ausgesprochen, sondern nur allein durch den Geist des Fanatismus; das, was diesen Geist des Fanatismus noch gefährlicher macht, ist das Benehmen der Beamten, deren unabweiSliche Pflicht es war und noch ist, den Mörder zu entdecken und zu bestrafen. Bis jetzt zeigen sie sich wenig diöponirt, ihre Pflicht zu erfüllen. In den andern muselmännischen Ländern ist den Bekennern anderer Culte der Eintritt in die Moscheen nicht verboten. Es existirt kein religiöses Gesetz, welches dies verbietet. Da man gegenüber diesem beklagenswerthen Falle sowie den im Laufe des verflossenen Jahre an 17 Israeliten verübten Mordthaten jede Gerechtigkeit verweigert, indem die Mörder ungestraft geblieben, obgleich mehrere von ihnen der Polizei sogar bekannt gewesen seien, befürchten die Unterzeichneten die Unruhe derjeuigen ihrer Administration Untergebenen, die brr isr. Gemeinde angehören, nicht beschwichtigen zu können, welche mit Recht befürchten, daß die Straflosigkeit, deren bis jetzt die Mörder ihrer Glaubensbekenner genossen, jene ermuthigt, aus Intoleranz und Fanatismus neue Verbrechen an ihnen auszuüben. Während der Mangel an Sicherheit und die dadurch entstehende Besorgniß die Unterzeichneten hinreichend dazu autorisirt, bei Ew. Hoheit um wirksamen

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