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Der Israelit · 1869-01-20 · Heft 3 (20.1.1869) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 3 (20.1.1869)
Date
1869-01-20
Page
– (sequence 1)
Language
German
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3 Jahrgang ♦ E i n Kentrat - Hrgan für das orthodoxe Iudenlhum. Hcrausgcgeben von Vr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 2 0. Januar 5629 (186 9). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. pr. C. oder fl. 5. 15 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle^ Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate IV2 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Directe Franeozusendung unter Streifband pro. Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 6 fl. öfterr. an die Expedition franco einzusenden. Anhalt. Leitender Artikel: Die jüdische Ehe nach biblischen und talmudisch n Grundsätzen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Stuttgart. Ulm a. d. D. Oberdorf. Berlin Berlin. Crefeld. Thorn. — England: London. — Spanien: Madrid. — Schweden: Stockholm. — Amerika:New-Aork.— China: Ninopo. — Feuilleton: Unmöglich. Inhalt der ZSeilage: Leitender Artikel: Der israel. Congreß zu Pesth. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Homdurg v. d. H. Würzburg Stuttgart. Leipzig. Berlin. Berlin — Frankreich: Paris. — Rußland. — Feuilleton: 72, r<3 Gallerte der Rabbiner. Inhalt der ßrtra-ZSerlage r Zur Unterst, der nothl. Glaubensgen. in Westrußl. — Spenden f. d. Armen d. hl. L. — Bau jüd. Armenu. Pilgerwohnungen in Jerusalem. — Für die Wittwen u. Waisen im hl L- — Für die Waisen in Strzclno- — Für die fünf elternlosen Waisen. — Colonisations - Verein in Palästina. — Für den leidenden Rabb Natonek. — Für den leidenden Jakob Stein in Ellar bei Hadamar. — Für die Rabb.-Wwe. in Ungarn. — Für die All. Israel. Univers. zu Paris. — Sabb.-Verein. Leitender Artikel. Die jüdische Ehe nach biblischen und ialmudischen Grundsätzen. Von Dr. Aron Hirschfeld. Wohl dürste schwerlich eine Seite des Judenthums noch vorhanden sein, die nicht im Lause der Zeit von seinen Gegnern angefeindet und mit Gift und Geifer beworfen worden ist, um sie in den Augen des nur oberflächlich urtheilenden, nicht ti:f in den Gegen-- stand eindringenden Publikums zu verunglimpfen, zu brandmarken und verächtlich durzustellen. Sogar seine heiligsten, gottgeweihtesten Einrichtungen und Jnstitu-! lionen hat man theils aus Unkenntniß, theils aus Gebassigkeit sich nicht entblödet, auf eine unliebsame Weise heftig anzugreifen, um über Alles und Jedes, was das Judenthum Großes, Erhabenes und Mustergiltiges für alle Zeiten aufzuweisen hat, einen flüstern Flor der Verachtung zu ziehen. Wenn wir die jüdische Ehe, wie sie das Gottesgest tz und seine mündlich fortgepflanzten Commentarien, die Mischnah mit dem Talmud, vorschreiben, hier in Erwägung ziehen: so finden wir obige Worte vollkommen bestätigt. Denn schon seit langer Zeit hat man dem Judenthunie den aus Jrrthum, Mißgunst und Unduldsamkeit bastrcnden Vorwurf gemacht, als sei das Familienleben Jstaels und Mar aus dem Grunde kein so inniges, herzliches und daher nicht so beglücktes, wie die fortgeschrittene Sittlichkeit und wahre Religion es erbeiichen, weil die käuSliche, wie sociale Stellung der Frauen nicht nur eine höchst niedrige, untergeordnete, sondern sogar, in einem gewissen Sinne, eine sclavische zu nennen ist, die daher keine eheliche Harmonie und kein vollkommenes Aufgehen bei den Ehegenossen in einander aufkommen läßt. Nur erst der, mit den Alles beschattenden Fittigen wahrer Liebe und der sittlichen Vollendung hervorgebrochenen Morgenröthe dev dem Schooße des JudenthumS entsprossenen Tochterreligion sei es gelungen, auch diese Schranken morgenländiicher Unduldsamkeit zwischen Mann und Frau zu beseitigen und der Frau eine ihr gebührende Stellung zu geben, deren sie sich jetzt mit vollem Rechte vermöge ihres Anspruches der Gleichberechtigung an allen Gütern des Lebens, wie der inneren geistigen Würde zu erfreuen hat. — Daß aber dieser Vorwurf nicht nur ungegründet, unhaltbar, ja völlig aus der Lust gegriffen, Indern sogar auf nichts als Verläumdung beruht, soll der Gegenstand unserer diesmaligen Untersu-

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