Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1868)
- Date
- 1868-11-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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M 47 IX. Jahrgang. Der Israelit. Ein Kentrat - Hrgan für das orthodore Judenthum. Herausgegeben von I>r. Ledmann in Mainz. Mittwoch, den 18. November 5629 (1 86 8). Liese Leitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens S Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr, pr. L. oder L. 5. 1b kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate V-1% Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Directe Francozusenrung unter Streifband pro Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 6 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitender Artikel: Der jüdische Opfer cultus. Zeitungsnachrichten und Corresponvenzeu- Deutschland: Mainz. Aus der Provinz Posen. — Schweiz: Lengnau. — Oesterr. Kaiserst.: Wien. Wien. Wien. Wien. — Jtalien:Padua.—Frankreich: Paris. Paris. — Großbritannien: Dublin. — Palästina: Jerusalem. — Amerika: Rew-Dork. New-Aork. — -euilletou: Vater und Sohn. IuhattdrrBeilache r MtuugZnachrichten und- GßHWftWndruzen: Deutschland: München. München. — Oesterr. Kaiserst.: Aus Hohenems. Eisenstadt. — Italien: Reggio. — Spanien: Madrid. — Syrien: Damaseut. — KeuiÜeto»: Die Emancipation der Juden in Frankreich. Inhalt der wissenschaftlichen Beilage r Die neue von Fischer besorgte Ausgabe des Buxtorf'schen Lexicon Chaldaicum talm. et rabb. — Letzte Erwiderung in Betreff r>-2v bc *».»». — Heber Ursprung und Character der hebr. Sprache. — Leitender Artikel. Der jüdische Opferruiws. Mainz, den 10. November. IX. Die Sprengung des Bluts. Sämmtliche Opfer durften nur bei Tage dargebracht werden; war dieses jedoch geschehen (122 v« P">p7i iznpji), so durften die Glieder des Opfers (nisjcn nw) während der Nacht und zwar his Mitternacht aus dem Altäre verdampfen. Der Grund havon ist wohl der, daß die Nacht zur Opferbringung ungeeignet, daß der ganze Opferdienst ein öffentlicher, beim Tageslicht und der unverschloffenen Thüren (mr6nn nrvns 011p jönw dm (* s'>DS) stattfindender sein sollte, um jeden Gedanken an einen geheimen Cultus, wie er bei den heidnischen Völkern üblich war, fern zu ballen. Das Schlachten der Opferthiere durfte auch durch einen Nichtpriester, aber nur vermittels eines zu den Tempelgeräthen (rnr 'to) gehörigen Messers geschehen; von da an und weiter mußte jedoch Alles durch Kohanim verrichtet werden (imia man n^npD). Zunächst mußte nun von einem Kohen das Blut in einer Schale ausgefangen und dann an den Altar gebracht und an diesen gesprengt werden. Die Art und Weise des Sprengens des Blutes an den Altar war b i den verschiedenen Opfern verschieden. Beim Ganzopfer, Schuldopfer, und Friedensopfer brachte der Kohen das Blut in zwei Gaben an die vier Ecken des Altars und zwar an die untere Hälfte desselben, an die ostnördliche und an die südwestliche Ecke; bei demjenigen Sündopfer, dessen Fleisch die Kohanim verzehrten, wurde das Blut an die obere Hälfte des Altars gesprengt. Der Kohen mußte den Zeigefinger der rechten Hand in das Blut tauchen; dann nahm er die beiden diesem anliegenden Finger zu Hilfe und strich so lange an die scharfe Seite der Ecke bis das Blut an seinem Finger zu Ende war; so that er bei jeder Ecke, und bei jeder Ecke mußte er. den Finger aufs Neue eintauchen, nachdem er ihn am Saume der Schale getrocknet batte; er ging dabei von Südost nach Ostnord, nach Nordwest und nach Westsüd; hier, im Süden, wurde das übrige Blut auf den Grund des Altars ausgegoffen. -•*) Im Talmud wird allerdings di s letztere nur für Schelamim verordnet (Sebachim 55 (mvo forc \mj 7*)V 5?jf> Pte infct); allein Toßaphot Joma 29, Menachvth 49 wollen diese Bestimmung auf alle Opfer ausgedehnt wissen.