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Der Israelit · 1868-09-30 · Heft 40-41 (30.9.1868) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 40-41 (30.9.1868)
Date
1868-09-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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753 durch welche die Conservirung alles Traditionellen zu erreichen sei, bildet die Differenz. Wir geben uns indeß der sicheren Hoffnung hin, daß die Einigung im entscheidenden Augenblicke nicht auSbleiben -werde! Gifenfkadt, im Tischri. Geehrter Herr Redacteur! Freudetrunkenen Herzens sende ich Ihnen die folgende Ansprache, mit der der Herr Obergespann-Stellvertreter Jos. v. Hanibal die isr. Notablenversammlung des Oedenburger Comitates eröffnete, und die alle Anwesenden zu Thranen rührte. Dank dem Allgütigen, in dessen Händen das Herz der Könige und Fürsten, Dank dem lieberfnllten väterlichen Monarchen, Dank dem hochsinnigen Ministerium, dem es so heiliger Ernst ist, die Emancipation der Israeliten zu einer lebendigen Thatsache zu machen. Dank einem so liberalen und populären Beamtenstande, der im Geiste dieser Regierung durch brüderliches Entgegenkommen unsere Herzen zu gewinnen bestrebt ist! Die erwähnte Einleituugsrede lautet: Geehrte Conserenz! Wohl ist es mir bekannt, meine Herren, daß Mehrere unter Ihnen der ungarischen Sprache nicht vollkommen mächtig — sa es kann wohl auch Einzelne geben, die dieselbe gar nicht sprechen. Demungeachtet bin ich der Ueberzeugung, daß es auf sie Alle nur einen angenehmen Eindruck machen wird, wenn ich unsere Berathung in ungarischer Sprache, in der diplomatischen Sprache des Landes, eröffne. Uebrigens erkläre ich, daß es Jedermann unbenommen bleibt, nach eigener Wahl sich der deutschen oder ungarischen Sprache zu bedienen, je nachdem ihm die eine oder die andere geläusiger ist, seinen Ansichten Ausdruck zu geben; ebenso werde ich selbst im Verlause der Berathung dort, wo eö zweckmäßig oder nöthig erscheinen sollte, die deutsche Sprache gebrauchen. Und damit, meine Herren, alle Umstände, ja selbst einzelne Worte unserer Conserenz prägnant und richtig beurtheilt werden, so soll dieser mein Vortrag Ihnen auch deutsch vorgelesen werden. Dieses vorausgeschickt wende ich mich nun zur Hauptaufgabe unserer Versammlung. Eö ist Ihnen wohlbekannt, daß unsere neuere Gesetzgebung ein glänzendes Blatt aufzuweisen hat, und dieses glanzende Blatt ist der 17. Gesetzartikel vom Jahre 1867, der zwar erst nach vielen Jahrhunderten zu Stande gekommen, aber doch nicht der letzte ist unter den ähnlichen Gesetzen der civilisirten Staaten Europa's. Ein Gesetz, das, indem es dem Zeitgeiste und der Strömung humaner Bildung Rechnung getragen, unfern israel. Brüdern alle jene staatsbürgerlichen Rechte und die vollständige Gleichheit vor dem Gesetze zugestanden hat, die die andern Völkerstämme im Vaterlande genießen. Somit ist also nicht nur freie Religionsübung gegeben, sondern der isr. Glaube auf die gleiche Höhe mit den andern Confessionen gestellt. Und so schwindet jedes Hinderniß, das bisher als Scheidewand zwischen den Israeliten und andern Glaubensgenossen bestanden. Den überaus großen Werth, meine Herren, glaube ich eben darin suchen zu müssen und auch zu finden, daß es die beiden hochwichtigen Angelegenheiten behandelt, die der Religivn und der Schule, und zu einer Zeit gebracht wurde, wo der Reichstag, obschon mit einer Wucht von Geschäften überbürdet, dennoch diesen wichtigen Gegenstand auf die Tagesordnung setzte und erfolgreich durchführte, und daher Dank der väterlichen Fürsorge unseres apostolischen Königs und dankbare Anerkennung ven beiden Häusern des Reichstages und dem hohen Ministerium!!! Aber das Gesetz an und für sich, als todter Buchstabe betrachtet, ist noch kein Segen, wenn dasselbe nicht auch im Staatsleben selbst zur Geltung gebracht wird. Aber eben dafür hat S. Excellenz, der so edel denkende Herr Cultusminister, ausnehmend Sorge getragen, indem hochderselbe in einer zu Pesth früher abgehaltene Conserenz Berathungen gepflogen und sofort den allgemeinen Congreß auf den 10 Dezember l. I. für das ganze Land ausgeschrieben. S. Exc. ist also nicht Willens, Vorschriften oder Gesetze einseitig zu octroyiren, sondern überläßt es den Israeliten selbst, sich zu einigen, um nach eigenem Ermessen die Maaßnahme zu finden, um Religion und Schulwesen zu ordnen. Rur Sie, meine Herrn sind berufen, den hohen Werth dieser hohen Ministerialverordnung grnz zu begreifen, denn nur Sie selbst find in der Lage, die obwaltenden Gebrechen und Mängel, sowie die entsprechende Abhilfe aufzusinden, und nur Sie sind es, denen es gelingen wird, ja gelingen muß, diese tiefeingreifenden Fragen zu lösen. Demnach ist Ihr künftiges Wohl und Ihre allseitige Entwicklung Ihren eigenen Händen anvertraut, Sie werden in Sachen des Glaubens und des Unterrichtes zu entscheiden haben, und fürwahr! beide Angelegenheiten sind von großer Tragweite: denn die eine ebnet den Pfad, und die andere erhebt das Individuum, der Menschenwürde entsprechen zu können. Ich wünsche Ihnen demnach aus dem Grunde meiner Seele: Der unsterbliche Gott und Vater aller Völker möge über Sie den Born der Weisheit und Eintracht fließen lassen und Sie in seiner Huld glücklich zum Ziele führen. Das auf Grundlage der schon erwähnten Conserenz fußende Wahlstatut für die Abgeordneten zum allgemeinen Landescongreß am 10. Dezember l. I. wird Ihnen vorgelesen werden. Zur Durchführung dieses Wahlstatuts wurde Herr Julius Graf Szechänyi von Sürvar felsö vidök Obrrgespan - Stellvertreter dieses löbl. Comitates ermächtigt. S. Hochgeb. sind aber derzeit durch seine Stellung im hohen Staatsdienste derart in Anspruch genommen, daß es Hochdemselben unmöglich ist, dieser ihm so angenehmen Pflicht zu entsprechen. Indem

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