Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 38 (16.9.1868)
- Date
- 1868-09-16
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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IX. Jahrgang. Wissenschaftliche Leilage M Nr. 38 -cs Israelit. Änti-Neplik. In der wissenschaftlichen Beilage zu Nr. 14 und 15 d. geschätzten Bl. erwidert H. Glück auf meine Notiz zu seiner Erklärung der Stelle E’"y£ ’a^rp. Er sagt mir allerlei Verbindliches, wofür hiermit meinen Dank, obschon er doch nur die Pille vergoldet hat; denn er meint, daß ich in Allem, was ich vorbringe, geirrt habe. Nun, Irren ist menschlick, und haben schon größere Capacitäten als ich geirrt, doch möchte man von seinen Jrrthümern gern gründlich überführt sein, und gestehe ich, daß die Gründe, die H. G. heranbringt, mir nicht geeignet scheinen, mich zu überführen. Prüfen wir diese unbefangen! H. G. hat mich ganz recht verstanden. Ich bin der Ansicht, daß nur bei nwn niDw resp. bei i'y anzuwenden ist und da nun E'"ya kein nj<:n ist und r,4<;ri zur Anwendung kommen soll, so finde ich es angemessen, wenn es an geht, v''a mit t"y rrya zu erklären. H. G. meint zuvörderst, ich hätte die Frage aus das Gebiet der Casuistik hinübergespielt, wobin sie nicht gehört. Wohl gehört sie dahin! Eine halachische Stelle im Talmud darf nicht den halachisch-talmudischen Gesctzbestimmungen entgegen erklärt werden. Dock dies ist minder von Belang. H. G. fährt fort: „H. D. hat dabei aber übersehen, daß die Sache dadurch etwas auf den Kopf gestellt wird, indem nach allen Regeln der Logik der Schluß ganz das Gegentheil herausstellt. Allerdings finden wir, daß nion nur bei 7"j; h. nur u~yn: c« engewendet und zwar (N"y -;"y i''y) in der Art bei ~oa’ j*"’ to nsfi und letzteres eben soll n?cn o’p geworfen werden, wogegen dies bei n&un '“no\x nicht zulässig ist. Die Ursache ist eben in der angeführten Stelle von selbst erwähnt. Es ist die Befürchtung iroö’! na.-i -mrp Katt*, welche Befürchtung aber bei -pj wegfällt, da kein von einem a"^y Wein kaust. (Folgen Citate.) Nun, bei ff"ya ist diese Befürchtung aber noch weniger vorhanden; denn nach der Auslösung ist es jpin, und "es ist das nton y'pv eist recht anwendbar." In der That, das ist stark. Sehen wir zu! H. G. scheint der Meinung, daß nwn und -pd\n ^ana pn “oa> ist? identisch seien. Das ist aber nicht an dem. Es ist dies meines Wissens nur die vereinzelte Meinung des 'rr.DN 'n d^c-i Cap. 16 §. 29, S. z. St. vergl. apy pli Cap. 445, §. 7; alle anderen Poßkim aber halten die beiden rrapn für verschieden. Wo nsuri st'dn zur Anwendung kommt, bedarf es keines Verkaufes, sondern man entäußert sich des Werthes der njon durch Vernichtung desselben - verkauft mau aber das Ganze aw"yd, so geschieht dies 'via pn d. h. man berechnet dem Käufer den Betrag des now gar nicht und hat mithin durchaus keinen Genuß von dem iid’n, wodurch nx:n ro^n nnnöthig wird. Ja, sie halten beide mjpn derart verschieden , daß sie “N;n nur bei '"y und dergl. gestatten, hingegen oV'jyb toa’ bei allen S’tdw I nur M"En liub gestatten auch nx:n überallj S. und zu Ende '''v, ferner &,l~) ZU n^y E. 3 und ganz besonders deutlick n';~'r zu n"x Cap. 447. Dasselbe resultirt auch deutlich aus i"' Cap. 110 §. 2 ingleichen ickick. Cap. 131 $.9. Was H. G. mit dem Citat 8 will, ist mir nicht klar. Demgemäß kann selbstverständlich von einer Befürchtung, es werde der a:"ay das Verbotene wieder einem Juden verkaufen, nur die Rede sein bei cc"j,o ivü\ nicht aber bei ruon wo gar Nichts asiWyd verkauft wird. Hierdurch hat natürlich schon das Argument des H. G. in Bezug auf K/"ya jeden Boden verloren, da es sich im Jeruschalmi um handelt. Allein zugegeben, beide n^pn seien identisch, was weiter? H. G. gesteht, daß das E'"ya nach der Auslösung l'd'n wird, mitthin vollständig -irpn, und da meint er, sei erst nwn i'dn recht anwendbar. Merkwürdig, da ist ja ein “iD'N ganz und gar nickt mehr vorhanden, wozu also rix;n -,'P'?? Das hat ja keinen Sinn, und begreife es, wer kann! Ich kann es nicht. Deßwegeu eben erscheint die Erklärung des H. G. unhaltbar, wie ich dies bereits in meiner ersten Notiz angedeutet. Es entsteht das Dilemma: entweder rüro irya bewirkt die Auflösung des E’"ya nicht, dann ist Alles beim Alten und keine r.*on rcPm anzumenden oder es bewirkt die Auslösung, dann ist l'chii e^ya und wieder keine r»:6in anzuwenden. H. G. sagt ferner: „Die Sentenz ruxj- -.Hn kommt auch bei solchen vor, die keine sind und besonders bei D’Enp. Wäre dies streng richtig, so würde der Vorwurf nicht mich treffen, sondern sämmtliche Poßkim, die jene Sentenz nur bei :"y u. dergl. statuiren, und dann, wie wäre auch der Wortlaut zu verstehen d'dn bei solchen Gegenständen, wo die nxjn gestartet ist. D’ttnp sind überdies wohl nxjn 'ND'-r. Es bedürfte dies eigentlick keines Beweises, doch zum Ueberfluß s. mrv~ü 14, 1, und zwar sind es solche, die, ähnlich wie i"y ,C'D” asm sind. Allein, ich will mich nicht in Weitlänsigkeiten ergehen und bemerke nur, daß H. G. übersehen zu haben scheint, wie bei allen von ihm angeführten Belegen | nicht von HJOn die Rede ist, sondern von 'Z'dn > ÄU z- B. bei rxan -an heißt es nicht -j'dl'