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Der Israelit · 1868-08-26 · Heft 35 (26.8.1868) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 35 (26.8.1868)
Date
1868-08-26
Page
– (sequence 2)
Language
German
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650 tet, einen Rabbiner anzustellen. Der Antrag wird abgelehnt. Am zweiten Sitzungstage Hurd'e von Wiener (Oppeln) der Antrag gestellt, e nt e Revision der Speisegesetze vorzunehmen und damit eine Commission zu beauftragen; der Antrag wurde zum Beschluß erhoben, und die Welt kann sich ans einen neuen Joreh Deah gefaßt machen, in dem etwa trichinenhaltiges Schweinefleisch verboten, aber mikroskopisch untersuchtes, trichinenfreies für erlaubt erklärt wird. Kahn von Trier, Adler von Cassel und der Antragsteller sind mit der Abfassung des neuen Speisegesetzes beauftragt. Zugleich wurde die Praerogative der Kohanim abgeschafft; künftighin wird der Reformrabbiner den Prieftersegen sprechen, und der Koben wird eine Gernschah oder Sonah heirathen und als Todtengräber installirt werden dürfen!!!; Die zweite Frage Philippsons wurde dahin erle- , digt, daß die Haphtara und die dazugehörigen Segens- § spräche (mmn) in deutscher Sprache vorgetragen wer-! den, daß aber die alten Haphtaroth nicht bleiben, sonj dern durch neue, welche auch aus Tehillim, Mischle, Isob :c. gewählt werden, Ersatz finden sollen. j Der dritte Antrag Ph.'s ging dahin, daß yop | '*ot£P und Keduschah in hebr. Sprache gebetet werden soll; der Antrag wurde nicht einfach genehmigt, sondern einer Commission überwiesen. Zum Vierten wurde beschlossen, daß die Schmone Eßrah nur einmal gebetet werden solle. Der fünfte Antrag ging dahin, daß der Gottesdienst mit Lorchu beginne, der sechste, daß die miro überarbeitet und in deutscher Sprache gesprochen werden, der siebente, daß das Mussaphgebet in Wegfall komme; alle diese Anträge wurden angenommen und zur weiteren Ausführung einer Commission überwiesen. Der achte Antrag wurde von Pbilippson in richtiger Würdigung der Verhältnisse gestellt; es ist nämlich bekannt, daß in den Reformsvnagogen in der Regel kein i’jc ist, daß Leute besoldet werden müssen, damit die zum Gottesdienste erforderliche Zehn-; zahl anwesend sei; in Erwägung dessen stellte Philipp- - son den vollkommen zeit- und sachgemäßen Antrag,! daß künftig die Zehnzahl znm Gottesdienste nicht mehr i erforderlich sei, daß also im Nothfalle der Rabbiner,! der Vorsänger und etwa noch der Synagogendiener! genügen, d'e ganze Geschichte privatismms unter sich abzumachen. Das war denn doch auch dieser Versammlung zu stark, und der Antrag wurde abgelehnt. Der neunte Antrag betraf die Hinwegräumung der Engel, des Messias, der Opfer und der Rückkehr nach Palästina aus den Gebeten. Derselbe wurde genehmigt. Der zehnte Antrag will unter Anderm die „Selbstverwaltung" und die „persönliche Freiheit" in's Gebet ausgenommen wissen. Hochstädter von Ems beantragt, der Sabbatgottesdienst solle nicht an die seither gebräuchliche Zeit gebunden sein. Engelbert (St. Gallen in der Schweiz) beantragt, dem Kaddisch Derabbonon ein deutsches Gebet vorangehen zu lassen. Sämmtliche Anträge und die zwanzig andern von Philippson, ebenso eine Menge Anträge über den Religionsunterricht, über die Umgestaltung der jüdischen Ehegesetze werden 6ii bloc angenommen und zur Realiürung den Commissionen überwiesen. Dagegen wird ein Antrag von Kahn, daß die Rabbiner mit aller Kraft dahin wirken, daß die Israeliten am Sabbat ihr Geschäft geschlossen haben, abgelehnt!!! Welch' eine D'jno my! Ein Antrag von Geiger, wegen Aufhebung der Vorschriften über den Wein, wird angenommen und der betreffenden Commission überwiesen; ebenso die Abänderung der Bestimmungen über das Proselytenbad. Daß man in der Trauerzeit (nnyon pa) keine Trauungen vornehmen soll, wurde für einen Aberglauben erklärt. „Aberglauben" — das war das große Wort, das die Versammlung am Schlüsse ihrer Verhandlungen gelassen anssprach. Dr. Adler schloß dann die Versammlung mit einer Ansprache, in welcher er darauf hinwies, daß er diese Tage als die glücklichsten seines Le- ' bens betrachte; man bekämpfe nurIrrthümer und strebe der Wahrheit nach, meinte Herr Adler, somit noch einmal all das Verwerfliche der Verhandlungen mit seiner Zustimmung besiegelnd; er erstehte dann den L>egen Gottes!! Wir wollen nunmehr noch ein Namensverzeichniß der Betheiligten geben; es waren anwesend: Adler, Aub, Cahn, Cassel (Schwerin a. d. W.), Engelbert, Formstecher (Offenbach), Friedmanu (Mannheim), Fürst (Bayreuth?), Geiger, Goldmann (Eschwege), Goldschmidt (Leipzig), Herxheimer (Bernburg), Hochstädter, Joel, Israel (Coblenz), Kaiserling (Endingen in der Schweiz), Levi, Meyer (Stuttgart), 2 Philippsone, Rothschild, Wechsler (Oldenburg), Wiener. Für die Herren Adler, Goldmann, Kaiserling und Andere, deren Gemeinden großentheils zu den strengreligiösen gehören, wird diese Versammlung nicht ohne nachtheilige Folgen bleiben. Wie wir vernehmen, werden die betreffenden Gemeinden energisch sich solcher Rabbinen zu entledigen suchen, die den in jener Versammlung ausgesprochenen Grundsätzen huldigen, die den Messias, die Engel, die Qpfergebete abschaffen, die Trauer um Jerusalem für einen Aberglauben erklären, Gottesgebote, wie die Praerogative der Koha-

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