Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 32 (5.8.1868)
- Date
- 1868-08-05
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447343-2447374--06359-2461911- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
IX. Jahrgang. 32 Der Israelit. E L n Kentral - Grgan für das orthodoxe Iudenthum. Herausgegeben von Ör. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 5. August 5628 (1868). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. pr. C. oder st. 5. 1b Ix. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate IV2 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichifche Banknoten laut <5ours. Directe Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 6 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitende Artikel: Der öffentliche Gottesdienst. — Der Orient. — Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen: Deutschland: Breslau. — Holland: Herzogenbufch. — Palästina: Jerusalem. — Amerika: Nerv-Jork. — Australien: Adelaide. Feuilleton: Der kleine Jan. Inhalt der Beilager ZeitungSuachrichteu und Korrespondenzen: Deutschland: Mainstockheim. Berlin. Aus dem norddeutschen Bunde. Altona. Schlüchtern.— Oesterr. Kaiserst.: Wien Wien.Wien. Pesth. UngvLr — Holland: Amsterdam. — Frankreich: Paris. — England: London. London.— Rußl. u. Polen: Warschau. — Asien: Damascus. Teheran. — Amerika: New - Jork. — Inhalt der Extra-Beilager Zweiter Rechenschafts-Bericht vom Unterstützungs-Comitö in Memel und Gaben-Verzeichniß. — Gaben - Verzeichniß vom Unterstützungs - Comitö in Köln. — Zur Unterstützung der nothl. Glaubensgenossen in Preußen. — Zur Unterstützung der nothl. Glaubensgenossen in R»ßl. u. Polen. — Spenden für die Armen des hl. L. — Bau jüd. Armenu. Pilgerwohnungen in Jerusalem. — Leitende Artikel. Der öffentliche Gottesdienst. (Fortsetzung.) II. Das religiöse Bedürfniß! (!) Dieses ist daö Thema, welches der Ex-Raböi nun behandelt. Mit einer sicheren, nach seiner Meinung bereits zugestandenen und allgemein anerkannten Behauptung, leitet der Verfasser diesen Theil seiner glorreichen Arbeit ein und knüpft daran Folgerung auf Folgerung. Hören wir ihn einmal. „Wer weiß nicht,"! sind die Worte des Verfassers, „daß in der Frage des i Gottesdienstes (also des Gottesdienstes im Allgemeinen, nicht blos des öffentlichen und doch sollte nur von diesem allein hier die Rede sein) dieses religiöse Bedürfniß allein daö berechtigende und entstl eidende Motiv ist?" Diese Bedeutung, behauptet der Verfasser, habe das Bedürfniß auf dem religiösen, wie aus dem politischen Gebiet. Ein sehr interessanter Vergleich, das Religiöse mit dem Politischen. Göttliche und menschliche Institutionen! Doch halt, Verfasser sagt unS, er wisse wohl, daß die Ultramvntanen, wie er die Gläubigen zu nennen beliebt, nicht seiner Ansicht seien, doch mit diesen streite er nicht; denn die Ultramontanen gleichen hierin ihren Brüdern, den Feudalen, welche ebenso behaupten, daß ihre mittelalterlichen Vorrechte unveräußerlich seien. Daß der Verfasser mit uns nicht streiten will, ist sehr natürlich, wir zeigten schon, daß der Ex-Rabbi, indem er die Tradition nicht anerkennt, zu der Secte der Karaiten gehört, wir werden auch in der weiteren Abhandlung sehen, daß der Ex- Rabbi in religiösen Angelegenheiten selbst die Thora nicht als berechtigt und entscheidend, sondern die Vernunft allein, und zwar nach dem jedesmaligen Zeitbedürfniffe für berechtigt und entscheidend hält. Hiermit sagt sich der Verfasser von jeder positiven Religion los, selbstverständlich hat er also sich selbst jedes Rechtes über religiöse Angelegenheit zu entscheiden, begeben, und wir haben in der That, nichts mit ihm ferner zu thun; daß wir aber dennoch uns weiter mit ihm befassen, geschieht nur, um denjenigen, welche jedem gedruckten Worte, woher es auch komme, eine hohe Meinung beilegen, darzuthun, daß der ehemalige Rabbi in seinem ewigen Schwanken und Wanken auf religiösem Gebiete nicht offen zu Werke gehe, vielmehr trotz seines unreligiösen Handelns und Treibens sich >