Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1868)
- Date
- 1868-07-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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549 Anzahl Candidaten erhalten, die dem Amte würdig vorzustehen vermögen. Wir hoffen, daß diese Versammlung nicht ohne gute Frucht bleiben, der Ausschuß die übernommene Pflicht erfüllen und wenigstens alljährlich eine größere Versammlung von Standesgenossen bald da, bald dort stattfinden werde. Während der gemeinsamen Mahlzeit lief ein dankbar aufgenommenes Telegramm von Herrn Sternberger in Ulm ein, das der Versammlung einen Gruß und den Wunsch einer segensreichen Wirksamkeit für Schule und Synagoge brachte. Der Vorstand wird dem wackeren Manne briefllich antworten und auch den Gruß des Herrn Oberkirchenvorstehers Ad. Levi erwiedern. Herr Lieb mann brachte auch einen Toast auf das hohe Königspaar aus, dessen Gnade dem Unterstützungöverein zugewendet und in Aussicht gestellt worden ist; Elsäßer toastirte in sinniger Weise auf die bisherigen Mitglieder des Ausschusses, deren Namen ihm zum witzigen Wortspiel dienten. Auch ihm galt ein doppeltes Hoch, als Lieb mann seine Thätigkeit als Vereinssecretär und Löwen st ein sein Verdienst hervorhob, das er sich schon öfters durch Nekrologe über Collegen und durch seine literarische Thätigkeit überhaupt erworben habe. — Zum Abschiede brachte Löwen st ein noch der Eintracht unter den Collegen einen Toast aus, denn nmu p'mv Hz px Di^n p inr Lauphelm, 30. Juni. Der hiesige israelitische Gesangverein hat bei dem großem Liederfest in Eßlingen, bei welchem 125 Gesangvereine vertreten waren, und von welchen 36 an dem Wettgesang theilgenommen haben, den zweiten Preis, bestehend in einer silbernen großen Medaille und in einem großen schönen Pocal, mit der Inschrift: „Den schwäbischen Sängern vom Turnverein Eßlingen 28. und 29. Juni 1868" vom Preisgericht zuerkannt erhalten. Vor einem Decennium hat derselbe Verein beim Gesangfest in Ravensburg ebenfalls einen Ehrenpreis davon getragen. Buttenhaufen, 1. Juli. Wenn sich auch in Württemberg schon manche Stimmen gegen die Aufnahme ausländischer Rabbinen mißliebig geäußert haben, so kann sich die hiesige Gemeinde Glück wünschen, in Herrn vr. Silberstein, bisher Rabbiner in Lyck, einen Geistlichen erworben zu haben, der den Anforderungen an einen solchen vollkommen entspricht. Demselben ging schon ein Ruf als tüchtiger Kanzelredner voran, und in jeder Predigt zeigt sich dessen Beredtsamkeit immer mehr. *) Die Investitur desselben fand am 6. Juni durch den Bezirksbeamten Oberamtmann Haug im Aufträge der K. Israel. Oberkirchenbehörde statt. St. *) Anm. des Correctors: Ist dies die alleinige und wichtigste Anforderung, die die Gemeinde B. an ihren Rabbinen stellt? Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien. Der Kaiser von Oesterreich hat dem Banquier Eugen Freiherrn v. Ästorpurgo in Triest die Annahme des ihm verliehenen Postens eines Konsuls der argentinischen Republik für Triest zu gestatten und dem bezüglichen Bestallungsdiplome das Allerhöchste Exequatur zu ertheilen geruht. Wien, 1. Juli. Die heutige Debatte meldet, daß die Differenz zwischen Oesterreich und Rumänien in Betteff der Judenangelegenheit definittv beseitigt sei. Die Bukarester Regierung entsprach den Ansprüchen Oesterreichs in positiver Form und es bleiben hier noch die Entschädigungsansprüche auf administrativem Wege zu schlichten, wofür das rumänische Kabinet seine Intervention bereitwilligst zusagte. Wien, 5. Juli. Die „Correspondance generale autrichienne“ meldet: Nachdem die rumänische Regierung die österreichische Entschädigungsforderung für den gelegentlich der Juden-Excesse österreichischen Unterthanen zugefügten Schaden principiell anerkannt hat, ist gegenwärtig eine Commission mit der Festsetzung der Entschädigungssumme beschäftigt. Wien. Eine in der Leopoldstadt, Ankergaffe, wohnende Hausbesitzerin hat bereits vor Jahren, an ihren Hausadministrator die strenge Weisung ergehen lassen, keine Jahreöwohnungen an Inden zu vermiethen, und die dort wohnenden Katholiken dürfen jüdischen Afterparteien keinen Unterstand geben. Bei dem letzten Wohnungswechsel bezog eine Beamtenwittwe eine Wohnung im genannten Hause, bei.welcher schon längere Zeit früher ein jüdischer Techniker wohnte, welchen sie, da er seinen Zins pünklich zahlte und überhaupt sehr anständig war, nicht verlieren wollte. Sie sann auf ein Mittel, wie sie das Verbot der Hausbesitzerin umgehen könnte, und der Techniker, der ebenfalls darüber nachdachte, fand bald ein solches; er füllte nämlich in dem Tagzettel die Rubrik „Glaubensbekenntniß" mit dem Wörtchen „katholisch" aus und legte denselben dem dortigen Hausverwalter zur Unterschrift vor, der ihn auch, da er denselben in Ordnung fand, unterschrieb. Nachdem diese Schwierigkeit überwunden war, strich der Techniker daö falsch angegebene Religionsbekenntniß aus, schrieb darüber das Wort „mosaisch" und ließ sich auf dem Polizeicommissariate eintragen. Unangefochten nun wohnte der Techniker in dem judenfeindlichen Hause über zwei Monate. Vor einigen Tagen erfuhr nun Hauseigenthümerin, daß bei der Beamtenwittwe trotz ihres Verbotes ein Jude wohne; augenblicklich mußte derselbe, indem sie ihm durch Erlag eines 14tägigen Miethsbettages entschädigte, die Wohnung und das Haus verlassen, und gab zugleich Auftrag, der Partei, die ihren Befehl umging, die Kündigung zukommen zu lassen!!!