Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1868)
- Date
- 1868-07-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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IX. Jahrgang. M 28. Der Israelit. Ein Hentrat - Hrgan für das orthodore Iudenthum. Herausgegeden von Dr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 8. Juli 5628 (1868). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Sogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. pr. C. oder st. 5. 1b kr. rh. Ran abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate lt/2 Sgr. die Petitzeile oder derm Raum. Oesterreichische Banknoten laut CourS. Directe Francozusendung unter Streisband pro Jahrgang 4 Thlr. pr. E. oder 6 fl. österr. an die Expedition franco einzusmden. Inhal t. Leitender Artikel: Der Orient. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen: Deutschland: München. Höchberg. Buttenhausen. Berlin. Berlin. Aus dem Norddeutschen Bunde. — Oesterr. Kaiserst.: Wien. Wien. Wien. Prag. Prag. Prag. Lemberg. Pesth. Pesth. Pesth. Aus Wbs. — Italien: Mantua. — Holland: Haag. Grönin» gen. Arnheim. — Frankreich: Paris. Paris.— England: London. London. London. London. London. London. —Ruß- - land: Moskau. — Palästina.— Amerika: Buenos.Ayres. — .. ... Feuilleton: Der Anne Jan. Inhalt den Beilage» Leitender Artikel: Aphorismen über das öffentliche Gebet. ZeitnngSaachrichtev und Eorrespondenzen. Deutschland: Mainz. Darmstadt. Rimpach. Dürkheim. Halberstadt. — Frankreich: Paris. Paris. — Donaufürstenth.: Bukarest. Jaffy. — Türkei. — Amerika: New-Aork. — Feuilleton: Rabbi Markus Benedikt. Leitender Artikel. Mer Orient.*) IV. Das jüdische Gemeindewesen. An der Spitze der jüdischm Gemeinde steht der Oberrabbiner oder Chacham-Baschi, welcher Richter und Administrator zu gleicher Zeit ist. Der Chacham-Baschi ist nämlich das von der türkischen Regierung anerkannte Oberhaupt eines jeden jüdischm Gemeindeverbandes. Ohne gerade eine Centralisationsgewalt zu besitzm, steht dennoch der Oberrabbiner von Constantinopel über alle anderen Rabbinen, welche nur durch ihn ihre Würde erlangm könnm. *) Siehe Nr. 11 d. Jahrg. Bei der jedesmaligen Creirung eines Chacham- Baschi erhält der Rabbiner zu Constantinopel eine gewisse Abgabe, welche jedoch höchst ungerecht ist. Warum, werde ich später erklären. Der Chacham-Baschi des türkischm Reiches und nach ihm der Oberrabbiner einer jeden andern autorisirten jüdischen Gemeinde ist eine Persönlichkeit von größtem Einflüsse. Um uns mit derm Stellung und Amtsthätigkeit genau vertraut zu machen, bedarf es nur eines Rückblickes auf die Geschichte der Türkei während der erstm Siege der Osmanli. Beispiellos in den Annalm jener Zeit steht die Toleranz da, mit welcher Sultan Mahomet II. dm Griechm und Israeliten die freie Ausübung ihrer resp. Culten gestattet hatte. Obwohl Sieger, wollte dieser Großherr den beiden erwähntm Religionsgesellschasten volle Unabhängigkeit gewähren. So erkannte er deren geistlichen Oberhäupter als Vorsteher ihrer Nationen an; sie allein wurden verantwortlich gemacht für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung im Staate von Seiten der von ihnen vertretenen Religionsgmossmschastm. Sie wurdm auch mit der Einkassirung der Kopfsteuer (Kharadj), der Militärsteuer (Revgni) und der sonstigen Abgaben betraut. So hatte der türkische Despotismus sich mehrere Staaten in seinem Staate geschaffen, ein Mißgriff, an dem er heute noch leidet und durch den er wahrscheinlich auch seinen Untergang finden wird. Für uns hat die politische Nihilität der Türkei nur insoweit Bedeutung, als dieselbe sehr schädlich auf das allgemeine Gemeindewesen einwirkt. Wir haben unsere geschätzten Leser nunmehr so weit unterrichtet, daß dieselben die Wichtigkeit der Stellung des Chacham-Baschi schon erkannt habm