Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 26 (24.6.1868)
- Date
- 1868-06-24
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447343-2447368--06254-2461800- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
494 Und da diese Tage die Grenzscheiden des Jahres bildeten, so folge nothwendiger Weise daraus, daß die ganze Kalenderberechnung in die Hände der Weisen und Gesetzgeber der Nation gelegt war. Drei Sätze sind es nun, durch welche die Nothwendigkeit der Feier des 'w oio dp begründet wird: 1) Die Feier des »jtp 010 Di' ist auf's Innigste mit dem ganzen System unserer Zeitrechnung verbunden. 2) Dieselbe bildet ein Band unserer Nationalität. h) Dieselbe steht in vollem Einklänge und in ganzer Folgerichtigkeit zu unserem heiligen Gesetz. I. ' Alles, was die heilige Schrift über unsere Zeitrechnung angibt, beschränkt sich auf die Worte: tnnn Do? nrn, „Dieser Monat soll euch der erste sein von den Monaten des Jahres." Selbstverständlich ist hier der Monat Nisan gemeint, und selbstverständlich ist auch hier ein Mondmenat, und nicht ein Sonnenmonat gemeint, denn das Wort ann heißt Erneuerung. Nun gibt es an der Sonne keine Veränderung am Himmel nach Ablauf von 30 oder 31 Tagen, während der Mond in der Dauer eines Monats in verschiedenen Phasen und nach Ablauf desselben wieder in der erneuerten anfänglichen Gestalt erscheint. Demnach kann unter nenn nur die Zeit des Mondumlaufs um die Erde in der Zeit von 29^2 Tagen verstanden sein. Da jedoch die Feier unserer Festtage an gewisse Jahreszeiten, an das Wiedererscheinen der durch die Sonne gereiften selben Bodenerzeugnisse gebunden war, so kann das Mondjahr allein nicht maßgebend gewesen sein; denn am ersten Omertag wurde die erste reife Gerste und sieben Wochen darnach, am Wochenfeste, der erste j reife Weizen dargebracht; das Laubhüttenfest wurde gefeiert, wenn Frucht und Wein vom Felde eingesammelt waren. Wäre das Mondjahr, das nur 354 Tage hat, also um 11 Tage von dem Sonnenjahr verschieden ist, nur angenommen gewesen, so hätten die Feste nicht der gesetzlichen Bestimmung gemäß an den entsprechenden Jahreszeiten gefeiert werden können. Das Peßachfest wäre ein Jahr im Winter, dann wieder im j Herbste, dann mitten im Sommer gefeiert worden. § Der obige Vers wäre demnach geradezu unver- > stündlich, hätte nicht Gott für dieses, sowie für alle; übrigen Gesetzesvorschriften, die mündliche Deutung ge- > geben und die Art und Weise der Zeitrechnung mündlich überliefert. Wer demnach diese mündliche Ueberlieferung leugnet, verfällt in unabsehbare Schwierigkeiten. Es ist ihm unmöglich, einen genügenden Grund dafür anzugeben, warum er das Peßachfest gerade an diesem und nicht an einem andern Tage feiert, wie denn auch die Cararten, die das mündliche Gesetz nicht anerkennen, zuweilen in Rechnungsfehler verfallen, die sie veranlassen, ein und dasselbe Fest zweimal zu feiern. Wer mit den Grundsätzen, auf denen unsere*) Zeitrechnung beruht, auch nur ein wenig vertraut ist, weiß, daß zur Zeit, wo der große Sanhedrin noch in Jerusalem seinen Sitz hatte, die wirkliche Anschauung des Neumonds unumgänglich nöthig war,**) daß jedoch die Ergebnisse dieser Anschauung durch astronomische Berechnungen nochmals geprüft und verglichen wurden. ***) Wenn nun auch der Tag des zu feiernden Neujahrsfestes durch astronomische Berechnung gefunden war, so konnte dessen wirkliche Feier doch erst dann stattfinden, wenn die damit übereinstimmende wirkliche Anschauung des Neumondes stattgefunden hatte. Diese stattgefundene Wahrnehmung des Neumondes mußte dem großen Sanhedrin angezeigt werden, worauf erst die öffentliche Verkündigung des zu feiernden Festtages geschehen konnte. Wurde der Bericht über die wahrgenommene Erscheinung des Neumondes am 30. Ellul nicht erstattet, so wurde auch in Jerusalem der folgende Tag als ein Festtag gefeiert. Zwei Tage wurden jedoch unveränderlich an jedem Orte gefeiert, gleichviel ob derselbe in oder außer dem heiligen Lande lag. Heutzutage, wo kein Sanhedrin mehr besteht und die wirkliche Wahrnehmung des Neumondes durch die gesetzlichen Autoritäten nicht mehr geprüft werden kann. *) Der jüdische Kalender ist so bewunderungswürdig geordnet, daß er die Aufmerksamkeit der gelehrtesten Astronomen auf sich gezogen hat. Scalizer, ein ausgezeichneter Gelehrter, schreibt: Es gibt nichts Vollkommeneres, nichts Genaueres, als der jüd. Kalender. **) Menachoth p. 29 a. Rasch Haschana p. 20 a. ***) Rosch Haschana p. 24a. Maimonwes Kidusch Hachodesch. Anm. des U ebersetz er s. Bemerkenswerth ist die Bestimmung der Umlaufszeit des Mondes in Schuberts Lehrbuch der Sternkunde. Die monatliche Umlaufszeit des Mondes wird darin auf 29 Tage 12 Stunden 44 Minuten und 2,9 Secunden fixirt. Diese Zeitdauer stimmt mit der im Talmud deßfalls angegebenen überein. Dort werden nämlich 29 Tage 12 Stun- 79Z . den und ^^Stunden, welche durch die Formel D"* DD 793 792 ausgedrückt wird, angenommen. Nimmt man statt - -gö iMg 11 so erhält man Stunden 44 Minuten. Der Ueberschuß von 1v3v ^spricht beinahe der Annahme von 2,9 Secunden. Es sind nämlich — 3,3 . . . Secunden, also nur eine Differenz von 0,4 Secunden gegen die jüd. Berechnung. Schubert hebt in seinem Lehrbuche der Sternkunde die sinnreiche Einthei» lung der Stunde bei den Juden in 1080 Theile hervor; mithin des ganzen Tages in 25920, die Zahl der täglichen Athemzüge eines gesunden Menschen und die der Tage, wenn eine 70jährige Lebensdauer angenommen wird.