Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1868-06-17 · Heft 25 (17.6.1868) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
9 (1868)
Issue
Heft 25 (17.6.1868)
Date
1868-06-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2447343-2447367--06229-2461774
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

47U Sternberg ist die Angelegenheit jetzt an dm norddeutschen Reichstag gebracht. In der Petitions-Commission des Reichstages wurde hervorgehoben: nach so vielen Zeugnissen könne nicht wohl bezweifelt werden, daß eine einfache Form des Eides, analog den übrigen Eidesformeln in Deutschland, auch für die Juden verbindliche Kraft habe, daß die in Preußen und einigen kleinen Gebieten noch bestehenden Förmlichkeiten zeitraubend und kostspielig seien und manches für die jüdischen Staatsbürger Verletzende in sich tragen, dessen Abschaffung und Ersetzung durch eine angemessenere Form als wünschenSwerth bezeichnet werden müsse. Die Competenz der Bundesgewalt sei wenigstens für den vornehmlich in Frage kommenden gerichtlichen Eid nach Art. 4 Nr. 13 der Bundesverfassung nicht zu bezweifeln. Daneben enthalte aber die vorliegende Petiton noch denMunsch, daß der Eid der Juden dem der christlichen Staatsbürger gleichgestellt, folgeweise aus dem letzteren jedes eigentlich christliche Element mtfernt werde. Ein Zusatzantrag dieser Art sei schon in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses vom 6. April 1861 gestellt, jedoch nicht angenommm worden. Es sei nicht unwahrscheinlich, daß die consequente Entwicklung unserer Gesetzgebung zu einer für alle Staatsangehörigen gleichlautenden Formel führen werde. Jndeß empfehle sich daher, von dem zweiten Theile der Petition vorerst abzusehen und die Frage nach der Einführung einer allgemeinen Eidesform den Beschlüssen der zur Berathung einer allgemeinen Civil-Proceßordnung bereits tagenden Commission zu überlassen. Und dem entsprechend wurde nach weiterer Erörterung von der Mehrheit der Commission der Beschluß gefaßt: „Bei dem Reichstage zu beantragen: die Petition, so weit sie auf die Abschaffung der bei dem Judeneide üblichen Förmlichkeiten sich beziehe, dem Herren Bundeskanzler mit dem Ersuchen zu übeweisen, dieselbe der zur Berathung der Civil-Proceßordnung tagenden Commission zur Berücksichtigung bei Ausarbeitung der neuen Civil - Proceßordnung zuzustellen." Vielleicht setzt in dieser Sache der norddeutsche Reichstag mehr durch, als der preußische Landtag. Nachdem Sachsen, Braunschweig, Hannover und selbst Mecklenburg hierin vorangegangen, wird der Bundeskanzler wohl nicht gern Preußen noch länger zurücköleiben sehen. Dieses Zurückbleiben Preußens in der beregten Frage hinter den Anforderungen der Civilisation, hat nicht allein für die Israeliten in Preußen, sondern auch für die Preußischen Behörden seine Unannehmlichkeiten, wovon wir selbst in jüngster Zeit ein Beispiel erlebten. Hier in Rheinhessen ist der Eid inore judaico seit der Invasion der Franzosen, also seit 75 Jahren abgeschafft. Wir haben schon unlängst bemerkt, daß in Folge dessen die hiesigen Rabbinen es verweigern, den hier garnisonnirenden preußischen Soldaten den Eid mors judaico abzunehmen, wobei es denn auch sein Bewenden hat. Unlängst nun sollte ein hier in Quartier liegender jüdischer Soldat in einem in Braunschweig anhängigen Civilproceß als Zeuge vereidigt werden; da nun sowohl der Rabbiner der Gemeinde als auch der Herausgeber dieser Blätter als Rabb. der Religionsgesellschaft die Eidesabnahme nioro judaico verweigerten, so berichteten die hiesigen Militär-Gerichts-Behörden dem entsprechend nach Berlin. Da aber der gegnerische Advocat aus die Vereidigung des Zeugen more judaico besteht, so muß nunmehr der betreffende Soldat nach Coblenz gef-chickt werden, um dort den mittelalterlichen Eid ablegen zu können, den das preußische Gesetz von den Bekennern des mosaischen Glaubens verlangt! Daß dieses Verfahren den Behörden viele Umstände und Unannehmlichkeiten bereitet, liegt auf der Hand. Es wurden wegen dieser Angelegenheit das Bundeskanzleramt, das Kriegsministerium, das Gouvernement der Festung Mainz rc. behelligt. Mögen solche Erfahrungen dazu beitragen, die in Rede stehende Angelegenheit bald zu einem der Civilisation unserer Zeit entsprechenden AuSgange zu fördern. — Syimgogenlmn und was damit unerläßlich ^ufammenhängt. (Schlich.) Wichtiger aber als alles Vorgenannte ist die Kindererziehung. Wie aber sieht's damit aus? Nun, wie denn? Wie es überhaupt mit allem Jüdischen der Reformer aussieht! Es trägt denselben Schnitt, dasselbe Gepräge, ist nach demselben Modell entworfen: Genußsucht und Zwanglosigkeit heißen auch hier das Motto. Daß der Knabe an den Wochentagen nichts vom Gottesdienste erfährt, beziehentlich dazu angehalten wird, bedarf keiner Erwähnung. Wer sollte ihn denn dazu anhalten? Der Vater? Die Mutter? Gehen ja doch Beide kaum jeden Sabbat und vielleicht darum hinein, um nur ihren christl. Mitbürgern gegenüber nicht als Gottesleugner zu erscheinen. „Man muß ja doch zu einem Glauben sich bekennen," pflegen sie zu sagen. Erheischt es ja auch die Klugheit, um dem Geschäfte den Stempel der Reellität aufzudrücken, zu irgend einer Kirche zu gehören! Denn sonst würde der Reformjude auch im Hause sich zu dem Glauben bekennen, zu dem sie ihren schönen Worten zufolge zu gehören scheinen. Aber weit gefehlt! Von den Speisegesetzen hat sie ihr x"lv, der ihnen Genußsucht und Zwanglosigkeit dictirt, gänzlich dispensirt. „Man kann doch ein guter Mensch sein!" hört man sie da zur

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.