Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1868)
- Date
- 1868-02-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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- Beirut 1× ep/1047833
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IX. Jahrgang. JM » Der Israelit. Ein Hentral - Organ für das orthodore Iudenthum. HerauSgegeden von Dr. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 2 6. Februar 5628 (186 8). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. pu S. oder fL 5. 16 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Me Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate l4/2 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut EourS. Direkte Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 8 st. bsterr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt. Leitender Artikel: Der Mißbrauch der Consular- Gewalt in Jerusalem. — Die Juden in Daghestan. — Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen: Deutschland: Carlsruhe. Aus dem Norddeutschm Bunde. Aus dem Norddeutschen Bunde. Rybnik. — Oesterr. Kaiserst.: Wim. Wien. Prag. Brünn. Pesth. — Donaufürstenth.: Galatz. Palästina: Jerusalem. — Amerika: New-Aork. Ehieago. — Australien: Melbourne. — Feuilleton: Das WKthshauS im Waldes Inhalt der Beilager Leitender Artikel: Der Nothstand in Prmßm und Rußland. ZettungSuachrichtcv und Lorrrspondeazeu: Deutschland: Mainz. Aus Bayern. Aus Carlsruhe. Aus Mecklenburg-Schwerin. — Oesterr. Kaiserst.: Wim. Wim.Wim. Wim.Pesth. Aus Ungarn. — Donaufürstenth.: Bukarest. — Aegypten : Alexandrim. — Amerika: New - Dort. New-Dork.— Feuilleton: Der Gefangene. Leitende Artikel. Der Mißbrauch der Consular-Gewalt in Jerusalem. ttzieh« den leitenden Artikel in Nr. 7 und Beilage zu Str. 8, S. iss.) Mainz, den 18. Februar. Die in dem leitenden Artikel der Nr. 7 dieser Blätter berichteten Thatsachen haben überall das schmerzlichste Aufsehen erregt; die hervorragendsten Organe der deutschen Presse haben darüber referirt, und wir hoffen zu Gott, daß nicht allem die Wirkung für diesen speciellen Fall, sondern auch für die Folgezeit eine für Recht, Gerechtigkeit und Handhabung der Gewissensfreiheit höchst günstige fein wird. Bis jetzt sind wir jedoch noch ohne Nachricht von factischen Erfolgen; wir haben heute den nachstehenden Brief erhalten: „Jerusalem, den 6. Schebat 5628, d. i. dm 30. Januar 1868. „Rabbi Arjeh Markus befindet sich noch im Gefängnisse. Vergebms haben wir Hilfe vom Generalkonsul Weber in Beirut erfleht — wir erhalten auf alle Briefe und Depeschen keine Antwort. Vorgestern habm wir wiederum einm Brief an den Generalconful abgesandt und ihn auf die Bestimmungm des preußischen Landrechts aufmerksam gemacht, nach welchem kein Richter das Recht hat, einen Gefangmen län. er als 48 Stunden ««verhört im Gefängnisse zu belaffm, daß im UebertretungSfalle der Richter bestraft und znr Entschädigung an dm Gefangenen verurtheilt wird; da nun Rabbi Arjeh Markus bereits achtzehn Tage gefangen gehaltm wird, so möge doch der Generalconful verfügen, daß der Jnhaftirte vor Gericht gestellt und verhört werde. Auch auf diesenBrief werden wir keine Antwort erhalten; denn wir habm um telegraphische Antwort gebetm, und während ich dieses schreibe, befindet sich unsere Angabe bereits feitzehnStunden in den Händen des Generalconsuls. ES handelt sich nunmehr nicht bloß darum, dm fiebenzigjährigen Greis aus dem Gefängnisse zu befreien, sondern namentlich darum, für künftige Zeiten dem Mißbrauche der Consulargewalt ein Ziel zu setzen, damit solche unverantwortliche Uebergriffe sich nicht wiederholen. Es ist daher die Pflicht der betreffenden hohen Regierungen, die Schuldigen zu bestrafen. Möge Gott die Herzm der Mächtigen lenkm, daß fie uns zu unserm Rechte ver-