Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1868)
- Date
- 1868-02-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2447343-2447349--05842-2461369- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
93 «ung, wonach es nün zwar Jedem freisteht, aus der Gemeinde zu scheiden, jedoch Art. 1 ad D. bestimmt, daß der Austretende nicht nur alle rückständigen und Ms zum Ende des laufenden Budgetjahres fällig «erdenden Gemeindebeiträge- und Zahlungen an die Eollegien der Verwaltung zu leisten, sondern außerdem, in Berücksichtigung der einmal begründeten Verpflichtungen der Gemeinde, noch den fünffachen Jahresbeitrag nach dem ihn treffenden Ansätze des laufenden Budgetjahres an die Gemeindekaffe baar zu entrichten hat. Und soweit versteigt sich die Opferbereitwilligkeit der Herren doch nicht, daß sie gewillt wären, eine so hohe Summe auf einmal zu entrichten, zumal dadurch ihrem Endziele gerade entgegengearbeitet würde, das dahin geht, die Existenz der Gemeinde durch Entziehung materieller Mittel zu gefährden. Durch Den Erlaß des diesbezüglichen Gesetzehaben unsere hohen Behörden wieder aufs Neue ihre wohlwollende Gesinnung für die hiesige israel. Gemeinde bekundet und dadurch die Opponenten beschämt, die sich^s nun gestehen müssen, daß christliche Behörden , mehr Sinn für die würdevolle Aufrechterhaltung einer isr. Gemeinde haben, als manche israel. Mitglieder derselben und unter Gottes Beistand wird die Gemeinde sich uuch in Zukunft immmermehr entfalten. “pD-inoi 'Iksp -)dd -pnnoi. .vb rpao Aus Holstein. Es wird Ihren geehrten Lesern hoffentlich nicht unintereffant sein, einmal etwas über die jüdischen Verhältnisse und Zustände in Holstein zu erfahren. Die Juden in Holstein haben sich von jeher immer einer wohlwollenden Regierung in der dänischen zu erfreuen gehabt, jedoch waren es die verschiedenen alten Rechte und Privilegien der Ritterschaften, Klöster und Zünfte, die ihnen manche Beschränkungen auferlegten. Noch in der letzten Zeit der dänischen Herrschaft, im Jahre 63, gelang es derselben, bei den Holsteinischen Ständen ein sogenanntes Judenemancipationsgesetz durchzubringen. Dieses Gesetz ist seiner Zeit im „Israelit" ausführlich mitge- Heilt worden. Die Ausführung desselben blieb theilweise durch den bald darauf erfolgten Tod des Königs Friedrich VII. und die darauf folgenden Kriegs¬ und provisorischen Zustände auf sich beruhen, bis vor einiger Zeit von Seilen der König!. Regierung die Sache in die Hand genommen wurde, so daß sie jetzt erst ihre Erledigung gefunden hat. Die Geistlichkeilsfrage, welche eine Hauptrolle in dem diesbezüglichen Gesetze führt, ist zur Zufriedenheit der Gemeinden geregelt. Rendsburg und Wandsbeck haben je einen eigenen Geistlichen. Segeberg hat sich letzterem angefchloffen, Elmshorn hat sich im Prinzip ebenfalls für eigene Anstellung eines solchen ausgesprochen, jedoch hat Herr Oberrabbiner Ettlinger auf Ansuchen der Zenannten Gemeinde und mit Genehmigung der Regierung die geistlichen Functionen für dieselbe^ einstweilen übernommen; ebenfalls find demselben die Gemeinden Kiel, Glückstadt und AhreNvsburg regierungsseitig definitiv zugewiesen worden. Die meisten glaubten schon, das Gesetz sei durch die Einverleibung hinfällig geworden; vielen, besonders denjenigen, denen die officielle Religionsprüfung ihrer Kinder unbequem ist, wäre dieses angenehm gewesen; wir abtzr freuen uns, daß es nicht so gekommen ist, obgleich eine gewisse jüdische (?) Zeitung das Gesetz ei» moderne- Papstthum nannte. Es bleibt den Juden ihre eigene Armen- und Schulcaffe mit gleichzeitiger Befreiung von den entsprechenden städtischen Lasten, eigene von den Gemeindevorstehern zu führende CivilstandSregister. Was wir zu unserm Schmerze durch dieses Gesetz verloren haben, ist unsere eigene Gerichtsbarkeit im Eivilproceß nach min p bei dem Oberrabbinat; es war dieses das letzte vom Staate anerkannte jüdische Gericht in Deutschland. Es ist bekannt, daß vor circa siebenzig Jahren in R. Raphael Kohn's Zeit, als noch Hamburg dazu gehörte, die Rede davon war, das pn»a solle aufgehoben werden; den Bemühungen zweier Hamburger aber gelang es damals, in Kopenhagen bei dem Minister Bernstorf daS Fortbestehen zu sichern. ES soll die Beiden 800 Ducaten gekostet haben. Die jüdische Gemeinde in Elmshorn erhielt vor Kurzem nach fast 5jährigem Verhandeln, Redressiren und Rectificiren ihr vom Kgl. Oberpräfidium vollzogenes Regulativ. Dasselbe bestimmt die inneren Verhältnisse der Gemeinde, die Competenz- und Geschäftsordnung des Vorstandes, die Stellung der Gemeinde der Obrigkeit und Regierung gegenüber u. s. w. Das genannte Regulativ gewinnt insofern an Bedeutung, da es, wie Referent vernimmt, auch anderen Gemeinden Holsteins von der Regierung zur Annahme empfohlen werden soll. Der im vorigen Jahre in Kopenhagen verstorbene Herr W. P. Haymann hat auch der obengenannten Gemeinde die Summe von 1000 Rigsdaler (1312 fl.) lezirt, zum Andenken an seine schon früher verstorbene fromme Gattin, die aus Elmshorn gebürtig war. In Wüster bei Itzehoe feiert ein Mann, Namens Abraham Heilbronn rnx seinen hundersten Geburtstag rfjn. Derselbe ist aus Hofgeismar gebürtig. Seit einigen Jahren geht er zwar nicht mehr aus, ist aber sonst gesund und bei klarem Verstände. Zum Schluffe noch einige erfreuliche Neuigkeiten, aus Hamburg: Die Gebrüder Hirsch und Levy Oppenheimer , von der Firma H. B. Oppenheimer daselbst, haben 3 Grundstücke für circa 80,000 Thlr. an sich gebracht und beabsichtigen, Freiwohnungen für unbemittelte Gemeindemitglieder daraus herzustellen; auch soll dabei eine Stiftssynagoge errichtet werden.