Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 9 (1868)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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JW L Der Israelit. Ein Central - Hrgan für das orthodore Audenthum. Herausgegebm von »r. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 1. Januar 5628 (1868). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. pr. C. oder fl. b. IS kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Me Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 1% Sgr. die Petiizeile oder derm Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Direkte Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 6 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt» Kettende Artikeln Rückblick. — Der Orimt. — ZrituugSnachrichteu und Correspondevzeu: Deutschland: München. Berlin. Köln. Buer. Altona. — Oesterr. Kaiserst.: Wien. Wien. Pesth. Pesth. Brody. — Frankreich: Paris. — Türkei: Adrianopel. — Palästina: Jerusalem. Feuilleton: Der Kabalist. Inhalt der Beilager Zeitungsnachrichten und Eorresponvenzr»: Deutschland: Heidelberg. Aus dem NqMMtsche» Bmchx. — Oe ft. KatserM Wien. — Donaufurst enth.: Bukarest. — Asien: Calcutta. — Feuilleton: Der Gefangene. Leitende Artikel. Rückblick. Das verflossene Jahr hat großentheils sich damit begnügt, die großen Ereignisse seines Vorgängers zu verarbeiten. Während Handel und Industrie noch immer an den Nachwehen des Kriegsjahres 66 leiden und theilweise sehr schwer daniederliegen, hat auf andern Gebieten eine rege Thätigkeit stattgehabt. Der große norddeutsche Bund hat sich constituirt; an seiner Constituirung, am ersten und zweiten norddeutschen Reichstage haben auch Einige unserer Glaubensgenossen theilgenommen. Durch die Verfassung des genannten Bundes ist das Loos unserer Brüder vielfach verbessert worden. Da sind vor Allen die beiden Mecklenburg gezwungen worden, den Juden ihre Daria-Stellung zu nehmen. Die schmachvollen Privilegien der beiden Seestädte Rostock und Wismar, Juden das Bürgerrecht versagen zu dürfen, haben aufhören, und die bis dahin so eng begrenzte Besitzfähigkeit unserer Glaubensgenossen in den Mecklenburgischen Landen hat der vollen Freiheit weichen müssen. Aehnliches ist im Königreich Sachsen und in verschiedenen andern, kleinern Ländern des norddeutschen Bundes vorgegangen. — Von nicht zu berechnender Tragweite ist das Gesetz der Freizügigkeit, das hoffentlich "«ruf ganz Deutschland bald wird übertragen werben. Wenn wir bedenken, wie gerade in dieser Beziehung auf unfern Glaubensgenoffen noch vor wenigen Jahren ein harter Druck lastete, so können wir uns nicht genug des Geschehenen freuen. Unterdeß scheint auch in Preußen selbst sich eine Wendung zum Bessern geltend zu machen. In das preußische Herrenhaus wird ein Bekenner des jüdischen Glaubens durch besonderes Vertrauen des Königs berufen; ein Anderer unserer Religionsgenoffe« soll von der Hauptstadt des Landes in dasselbe gesandt werden. Wenn ein oder zwei Juden im Herrenhause ihren Platz haben werden, so wird es unmöglich fein, daß darin jene judenfeindlichen Reden sich wiederholen, die dort ehedem so häufig sind gehört worden. Der große österreichische Kaiserstaat, der sich mächtig und kräftig aus dem' Verfall erhebt und mit jugendlicher Kraft einer neuern, bessern Zukunft entgegengeht, hat ebenfalls im verflossenen Jahre sein Verfaffungswerk beendet. In wenigen Tagen wird der Kaiser diese Verfassung beschwören, welche die staatlichen und bürgerlichen Rechte von dem Glaubensbekenntnisse unabhängig macht und alle Bürger des Landes vor dem Gesetze als gleich anerkennt. Auch