Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 46 (13.11.1867)
- Date
- 1867-11-13
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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795 rr Zeuge gewesen sei, wie Weiß an der bezeichneten Stelle von dem fabelhaften Dettenberger angepackt' und plötzlich, ehe er fich's versah, von den Stichen des Dettenberger todt dagelegen fei. Von dem Hilferufen, dem Angstgeschrei des tödtlich Angefallenen habe er nichts gehört. Er, Staringer, habe nichts gethan, denn er habe die Zügel des Pferdes gehalten. Nur auf Drohungen dieses Dettenberger, daß er es ihm gerade so wie dem Weiß machen werde, habe er hierauf die Leiche unter das Spritzleder gedrückt und seien sie mitsammen fortgefahren in das Klosterholz, wo Dettenberger die Leiche versteckte, während er ebenfalls wieder nur das Pferd hielt. Wie bereits bekannt, hätten sie sich dann in Straubing getrennt, am 18. Januar aber seien sie in Landshut wieder zufällig zusammengetroffen und da habe dann Dettenberger unter den Worten: damit du nicht den Narren umsonst gemacht hast, ihm die bei der Haussuchung aufgefundenen Gelder und Pretiosen rc ausgebändiqt. — Daß es nun so wcht zugegangen fern kann, wie Staringer glauben machen will, ist ganz gewiß Denn nichts scheint wahrschemlicher, als daß Staringer auf den abwesenden Alois Ulrich die alleinige Schuld schieben will, während er nach seiner Persönlichkeit, nach den verfänglichen Aeußerungen, nach seinem Benehmen, nach den Geständniffen zu seiner Ehefrau als die Seele des ganzen Unternehmens und als Hauptbetheiligter bei der Ausführung zu betrachten ist. Cha-akteristisch für Staringer aber ist, daß er unter der Wucht des Bewei'es erdrückt, am 17. Avril nach einem Rettungsanker griff, der nur um so mehr ihn belastet. Er meldete sicrr zum Verhöre und ertlärte letzi. oufl sein Geblüt so schlecht sei, daß er gar nichts mehr von dem wiffe, was er gesagt habe, er wisse gar nicht mehr, wie er in das Gefängniß getommen sei und warum. Aus Mittheilungen aber an emenl Keuchengenossen (?) und aus aufgefangenen Briefen an seine Ehefrau geht hervor, daß er diese Ausrede für den einzigen Behelf erachtete, um sich zu retten, indem er sich närrisch stelle. Seine Frau und seine Verwandten möchten chm ooch diesen Krankheitszustand bestätigen. In der öffentlichen Verhandlung hielt er am ersten Vormittage Oie angenommene Rolle eines verstörten sinnverwirrten Menschen fest: er antwortete fast mchts Anderes: als er wiffe nichts, er glaube es nicht, es sei nichts wahr. Zu einer Erzählung der Umstände der That war er nicht zu vermögen. Erst des Nachmittags fiel er aus dem Kontexte, nachdem es ihm klar geworden sein mochte, daß ein solches Verhalten chm nichts nützen könne; allein in Betreff seiner schwieg er ebenfalls, er erging sich nur mit großer Zungenfertigkeit in Schmähungen über einzelne Zeugen, die er mit ersonnenen Lügen rücksichtslos ihrer Glaubwürdigkeit zu verdächtigen sich bemühte. Er wurde im Sinne der Anklage zur Strafe des Todes verurtheilt, sein Eheweib aber erhielt wegen des Vergehens der Hehlerei eine 4jähr ige Gefängnißstrafe zugemeffen. — Angesichts einer solchen Gräuelthat möchten denn doch die Verlheidiger der Abschaffung der Todesstrafe sich fragen, ob auch eine solche Handlung wie ein Raub nach Art. 302 Abs. 1 Str.- G.-B. oder eine Brandstiftung höheren Grades mit lebenslänglicher Zuchthausstrafe hinreichend gesühnt fei. Uns will es bedünken, daß aus einer konsequenten Reduktion der im Gesetze angedrohlen Todesstrafe auf lebenslängliches Zuchthaus im Verhältnisse zu anderen sehr schweren Verbrechen eine gefährliche Aenderung des Strafsystems herbeigeführt und zuletzt gegen den Willen des Gesetzes die Gerichte von selbst genöthiget werden, die Strafe des lebenslänglichen Zuchthauses nur mehr für die bisher mit dem Tode bedrohten Verbrechen in Anwendung zu bringen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Brünn. Am 30. und 31. d. M. werden im Gebäude der hiesigen Oberrealschule die Vorstände, Rabbiner und Lehrer der mährischen Gemeinden wegen der Gründung eines Proseminars für die mährische Juden'chaft in der Hauptstadt des Landes Berathungen pflegen. Der hiesige Vorstand hat an die Gemeindemitglieder den Aufruf ergehen lassen, für die Aufnahme der Gäste zur Bequartirung und Verpflegung während der Co sierenzzcit Sorge zu tragen, und ihre diessällige Bereitwilligkeit dem Vorstande anzuzelgen. (Abdl.) Frankreich. Paris. In einem langem Artikel im „Unw. Jsr." über Ore verflossenen Feiertage lesen wir unter Anderem folgende, die religiösen Zustände der Pariser Inden bezeichnende Stelle: Am Succoth-Feste waren in der Synagoge äs la rue Lamartine ntd# me^ als ein halb Dutzend zu zählen. Viele der Anwesenden liehen sich dieselben von ihren Nachbarn, nicht wissend (oder vielmehr nicht wissen wollend,) daß zur Erfüllung dieses Gebotes nöthig ist, daß jeder Israelit oiesen Gegenstand für sein eignes Geld kamen muß. 23^ nnnppi Paris. Die Betrachtungen, die wir schon so yst über die längere Lebensdauer der Israeliten im Vergleich mit den Bekennern der andern Religionen angestellt haben, sind in den jüngst veröffentlichten „Annalen der öffentlichen Gesundheitspflege" im Jahre 1866 bestätigt worden. Herr vr. Michel Levy, ein sehr gelehrter Arzt, hat diese Frage von der Lebensdauer der jüdischen Race in Europa auf's Genaueste geprüft und als Resultat seiner Untersuchung gefunden, daß die durchschnittliche Lebensdauer der Christen 26 Jahre und die der Israeliten 37 Jahre ist. (Arch. Jsr.)