Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1867)
- Date
- 1867-08-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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585 Lübeck, onaon p. (Privatmitth.) In unserem vorigen Referate in Nr. 31 d. Bl. sprachen wir die Hoffnung aus, daß es der nunmehr publicirten Verfaffung des Nordd. Bundes gelingen möge, so manche drückende Ausnahmsgesetze, die noch in einigen Staaten des Norddeutschen Bundes Geltung haben, zu beseitigen. Es freut uns, unseren Wunsch nach so kurzer Zeit schon theilweise in Erfüllung gehen zu sichen. Die Bewegung von 1848 brachte nämlich den Mecklenburger Juden die Berechtigung in den Städten das Bürgerrecht erwerben zu können, und solche wurde denn auch allgemein von ihnen benutzt. Nach Wiedereinführung der ständischen Verfaffung nahm man den Juden das Bürgerrecht wieder, ohne daß man jedoch ihnen die dafür gezahlten Gelder rückerstattet hätte. Wollte nun ein Jude ein städtisches Grundstück erwerben — ländliche darf er überhaupt nicht acquiriren — so mußte er um eine Ministerial- Concession einkommen, die man auch nicht verweigerte, wofür aber durch Postvorlage 16—18 Thaler entnommen wurden. In den letzten Tagen sind nun wieder mehrere derartige Ministerial - Concessionen an Juden abgegeben, doch ist von der Erhebung von Gebühren dafür Abstand genommen worden. Es scheint, daß dieses als eine Lebensäußerung der publicirten Reichsverfaffung zu begrüßen ist, welche dann umsomehr von Bedeutung ist, als sie gerade in Mecklenburg zu Tage tritt, einem Lande, wo man sich noch beim jüngsten Landtage „gegen etwaige Touänrungen gewährleisteter Rechte" feierlichst verwahrte. Tempora mutantur et nos mutamur in illis. — In demselben Mecklenburg kam kürzlich der in diesem Lande höchst seltene Fall vor, daß ein Mädchen aus der Gegend von Wismar in Amsterdam zum Judenthum übertrat. Dieselbe verheirathete sich mit einem in Crivitz (Meckl.) wohnhaften Israeliten. — Auch von Oesterreich sind wir in der Lage, Erfreuliches zu berichten. Abg. Herbst hat verschiedene Anträge eingebracht, worunter wir folgende hervorheben: 1) den Entwurf eines Gesetzes, wodurch das Eherecht des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches besonders für Katholiken wieder hergesteüt, und das Verfahren in Ehesachen derselben wieder den weltlichen Gerichten zugewiesen wird; 2) den Entwurf eines Gesetzes, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältniß der Schule zur Kirche nach dem Grundsätze der Emancipation der ersteren von dem Einflüsse der letzteren erlassen werden; 3) den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse nach dem Grundsätze der Gleichberechtigung der Staatsbürger. In dem Ausschuß zur Begutachtung dieser Anträge wurden u. A. gewählt: ein protestantischer und ein griechischer Geistlicher, sowie ein Jude. In der Sitzung des Unterhauses vom 20. Juli erklärte der Cultusminister, die Regierung erkenne zwar die Nothwendigkeit einer Regelung der Religionsverhältniffe an, sie sei jedoch bemüht, vorerst auf dem Wege conciliatorischer Verhandlungen mit der Kirche eine derartige Lösung einzuleiten, daß selbst der Schein einer Mißachtnng der bestehenden Verhältnisse vermieden werde. Die Regierung hofft eine baldige und befriedigende Lösung aller hierauf bezüglichen Fragen. DaS Haus genehmigte hierauf die allecsinen Anträge deS confessionellen Ausschusses in Betreff der Gesetzentwürfe über die Reform des Eherechtes, über das Verhältniß der Schule zur Kirche und über die Regelung der Beziehungen der Confessionen untereinander. — AuS Gera meldet man, daß der neue Fürst Heinrich bei der Vorstellung der Gemeindebehörden erklärt habe, in der möglichst selbstständigen Entwickelung des Gemeindewesens erblicke er die sicherste Grundlage des Staates. Seine erste gefetzgebrifche Thätigkeit war ein Gesetz, wodurch der Genuß politischer Rechte von dem Glaubensbekenntnisse unabhängig gemacht wurde. Wir bemerken hierzu, daß im ganzen Fürstenthume Reust j. L. ungefähr an 200 Seelen israel. Glaubensgenossen wohnen. — Um auch unsrerseits dazu beizutragen, die Liste der bei der Industrieausstellung zu Paris preisgekrönten Glaubensgenossen zu vervollständigen, geben wir an dieser Stelle eine Mitteilung der Wiener „Presse", die genanntes Blatt in seiner Nr. 157 unter „Mittheilungen aus der Pariser Ausstellung" bringt. Ueber die friedliche Schlacht, welche die Industriellen aller Völker jetzt auf dem Pariser Marsfelde auskämpsen, ist schon manch' farbige Schilderung, manch' günstige oder tadelnde Relative eingelaufen, aber immer galten sie nur dem Gesammtbilde der Ausstellung, dem Totaleindruck des Riesinpalastes, der eine offene Elite-Ausgabe aller menschlichen Kunstfertigkeit dem erstaunten Auge des Beschauers bietet. Die folgenden Zeilen stellen sich die Aufgabe, dem Leser einzelne frappante Episoden aus jenem industriellen Wettkampfe vorzuführen und da zunächst in zwangloser Ordnung die Leistungen der einheimischen Industrie und ihrer hervorragendsten Vertreter in Paris zu schildern. Zu den ^Positionen, über welche jene tausendköpsige Jury, die sich kurzweg Publikum nennt, mit ihrem Urtheile sofort einig ist, zählt unstreitig die reiche Ausstellung, welche die Firma Philipp Haas u. Söhne dießmal eröffnet hat. Sie bildet nicht blos in der feffelnden Prachlentfaltung ihres äußeren Arrangements, sondern noch weit mehr durch die Reichhaltigkeit und Gediegenheit der ausgestellten Objecte einen Glanzpunkt der öfterreich. Abtheilung. Sie tritt Mit den Elite-Erzeugnissen ihrer sechs großen Fabriken — Wien, Mittendors, Obergassing, Hlinsko, Bradford (England) und Lissone (Italien) — gleichsam als Großmacht unter den Welt-Industriellen auf. Allerdings kostete es den berühmten Teppichfabrikanten einige Jährchen rühriger Thätigkeit, unausgesetzter