Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1867)
- Date
- 1867-08-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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VIII. Jahrgang. JW 3L Der Israelit. Ein Aentrat - Grgan für das orthodore Audenthmn. Herausgegeben von 1»^. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 21. August 5627 (1867). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. pr. C. oder st. 5. 15 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 11/2 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Directe Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 6 fl. österr. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt: Leitende Artikel: Die Realschule der Israel. Religionsgesellschast in Frankfurt a. M. — Ueber die Reform der israel. Eidesleistung in Oesterreich. — LertunnSaachrichten »ad Eorrespoudenzen: Deutschland: Würzburg. Ulm. Laupheim. Lübeck. — Oesterr. Kais erst.: Wien. Aus Ungarn. Triest. — Frankreich: Paris. Paris. Belgien: Brüssel. — England: London. Portsmouth. — Amerika: Washington. St. Louis. — Feuilleton: Des Königs Eidam. Inhalt der Beilager ZeitangSaachrichtev «»d Vorrefpoudeaze«: Deutschland: Stuttgart. Tuchel. — Oesterr. Kaiserst.: Aus Ungarn. Prag. Triest. — England: London. — Donaufürstenth.: Bukarest. Galacz. — Amerika: Venezuela. — Feuilleton: David Rubeni und R. Salomo Molcho. — rn r»3 D»»rpb Gallerte der Rabbiner. — Inhalt der Extra-Beilage: Zwei Antworten des Dr. I. Hildesheimer an die geehrten Einfenoer rn Nr. 26 dieser Blätter. — Köln. — Leitende Artikel. Die Realschule der israel. Religians- Grfellschast in Frankfurt a. M. Wie diese geschätzten Blätter bereits wiederholt berichtet haben, ist mittelst Erlasses des Herrn Unterrichlsministers vom 25. Juni c. die Unterrichtsanstalt der israel. Religionsgesellschaft in Frankfurt a. M. als Realschule anerkannt worden. Diese Anerkennung Seitens der königl. preuß. Regierung ist ein Ereignist im vollsten Sinne deS Wortes, und zwar ein EreiWH von so großer Bedeutung für die Gesammtinteresftn des JudenthumS und speciell für die Interessen der jüdischen Angehörigen Preußens und deS Norddeutscken Bundes, daß eine Beleuchtung und Würdigung desselben sicher willkommen sein wird. Die staatliche Anerkennung einer Anstalt als Realschule involvirt das Recht, daß ihre Abgangszeugnisse zum Eintritt in gewisse Branchen des Staatsdienstes, vor allem aber zum Eintritt als einjährige Freiwillige berechtigen. Mit der Anerkennung als Realschule ist die Regierung nichts weniger als freigebig, im Ge-! gentheil, so häufig sie auch nachgesucht wird, erfolgt dieselbe nur in den seltensten Fällen. Eine Anstalt muß durch ihre ganze Anlage, die Wissenschaftlichkeit ihres Strebens, die Gediegenheit ihrer Leistungen, die Consolidirung ihrer ökonomischen Verhältnisse, die vom Staate geforderten Garantien in eminentem Maaße vereinigen, um die Anerkennung nicht etwa als Recht beanspruchen, sondern als besonderes Privileg von dem Wohlwollen der Regierung erhoffen zu können. Daher gibt es im ganzen Umfange der preußischen Monarchie nur 65 anerkannte Realschulen. Bisher waren daher jüdische Eltern in Preußen genölhigt, ihre Kinder, um sie die Berechtigung zum Freiwillrgendienst erwerben zu lassen, eine dieser spärlich zerstreuten Realschulen, oder aber, was in der Regel der Fall war, eins der zahlreicheren Gymnasien besuchen zu lassen. Wie wenig der Besuch eines Gymnasiums, der ohnehin nur bis Untersecunda fortgesetzt wurde, den jungen Menschen für das commercielle Leben vorbereitet, ist bekannt. Nicht minder liegt es auf der Hand, wie sowohl bei dem Besuch der Gymnasien wie der christl. Realschulen die religiöse Ausbildung gänzlich vernachlässigt blieb. Noch mehr — wer zählt die Fälle, in denen Kinder aus durchaus nicht irreligiösen Häusern sich moralisch gezwungen glaubten, an Sabbat- und