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Der Israelit · 1867-07-10 · Heft 28 (10.7.1867) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 28 (10.7.1867)
Date
1867-07-10
Page
– (sequence 10)
Language
German
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484 tigung und verlangen sie geistlge Bewältigung, geistige aussöhnende Vermittlung. Aber man täuscht sich gewaltig, wenn man glaubt, sie durch die Schöpfung einer Centralgewalt, die die vielfältigen hin- und hersprühenden Funken nicht zu sammeln, nicht zu einer Lichtgarbe anzuziehen im Stande wäre, sondern sie nur im Actenstaub zu erlöschen bestreben würde, Niederdrücken zu können. — Herr Länyi, der dermalige Vorsteher in Pesth und seine Parteigenossen sind in einem gewaltigen Jrrthum befangen — ich setze ihre reinen Absichten voraus — indem sie den Nebeln, deren Vorhandensein ich auch mit Bedauern, aber nicht im Sinne des Memorandums zugesiehe, durch eine Centralgemeinde, die die Zügel straff anspannen und den zu den verschiedenen öffentlichen Ausdrücken sich herankämpfenden religiösen Gefühlen und Gedanken eine Heilsformel mit Machtvollkommenheit dictiren kann, abhelfen wollen. Wo, außer im Hottenlottenland, oder in den Ländern, in welchen die äußerste Ausbildung des modernen Materialismus mit der roffinirtesten Genuß- und Geldsucht einen religiösen Jndifferentismus erzeugt, dem jede beliebige Formel, die dem äußern Anstand genügt, Recht ist, wird Herr LKnyi sein Ideal, die Geister in Erstarrung gebannt, regungs- und bewegungslos auf dem Gebiete des religiösen Lebens findend — Wir hier in Ungarn sind von beiden Extremen durch ziemlich weite Strecken noch entfernt. Das gährende Treiben der verschiedenen Geiftesrichtungen, das Aufeinandergerathen, Aneinanderstoßen sich bekämpfender Ideen und ihrer Träger bringen zwar mitunter Erscheinungen zu Tage, die bedauerlich genug sind und diese Gestaltunasform gewiß nicht durch eine innere Nothwendigkeit bedingt wird; doch hüten wir uns, die Ideen zu confisciren, deren Träger niederzuschlagen, damit die Oberstäche des Gedankenspiegels glatt und eben bleibe, es müßte dann entweder der Sturm im Innern tobend nur zu bald um so heftiger ausbrechen, oder völlige Versumpfung eintreten. (Fortsetzung folgt ) Zeitungsnachrichten und Correspondenzerr. Deutschland. Eltville, 27. Juni. Bei einer am 26. Dec. v. I. dahier abgehattenen Versammlung der israel. Religionslehrer des vormaligen Herzogthums Naffau wurde eine Petition an das k. Staatsministerium zu Berlin mit der Bitte um Inkraftsetzung der vom früheren Gouvernement in Aussicht gestellten Besserstellung der israel. Religionslehrer oder wenigstens Belassung derjenigen Rechte, die dieselben seither genossen, abgefaßt und am 16. Jan. d. I. abgeschickt. Hierauf ist nun vom k. Staatsminisierium ein Bescheid ertheilt worven, in dem es heißt, „daß die Möglichkeit einer Verbesserung der Lage der israel. Religionslehrer in Nassau bedingt ist durch eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen der israel. Localcultusfonds, welche voraussichtlich in Folge der Einführung der preußischen Steuergesetzgebung in dem Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau eintreten wird". Nach der Verfügung der Minister sei der Erfolg dieser Maßregel zunächst abzuwarten und werde alsdann in Erwägung gezogen werden, inwieweit ein Bedürfniß zur Ausbesserung der Gehalte der israel. Religionslebrer vorliege, und welche Mittel zu dessen Befriedigung vorhanden sein werden. Aus Mecklenburg, 21. Juni. Auf dem letzten außerordentlichen Landtage wurden durch den Vertreter Rostocks, den Syndicus Meyer, die durch den Erbvertrag von 1788 der Stadt Rostock gewährleisteten Rechte feierlich verwahrt gegen etwaige Touchirungen, welche sie durch die Verfassung des norddeutschen Bundes erleiden möchten. Zu diesen gewährleisteten Rechten gehört (wie man dem „Hamb. Corr." berichtet) denn auch, daß in Rostock keine Juden wohnen dürfen, und ferner auch, daß fremde Juden, die den Rostocker Pfingstmarkt beziehen, einen „Judenzoll" zu erlegen haben.? ieser beträgt für die in den Häusern ausstehenden Israeliten 6 TKlr., für die in Duden ausstehenden 3 Thlr. Einer der im dießjährigen Pfingstmarkt zum „Judenzoll" Herangezogenen hatte sich veranlaßt gefühlt, im „Pftngstmarktanzeiger" vom 19. Juni zu inseriren: „Trotz Parlament und Bundesverfassung hat man hier in Rostock gestern einem Handelsmanne 6 Thlr. 38 Sch. Judenzoll abgefordert." Ob dieser Anzeige waren gestern sowohl der Handelsmann, als auch der Herausgeber des Blattes, Herr Hirnstorff, zur Verantwortung vor die Polizeibehörde geladen. Schweiz. Bern. Die Berner Regierung theilt dem Bundesrath auf seine durch Holland veranlaßte Anfrage mit, daß im Kanton Bern die Israeliten in Bezug auf Religionsausübung keinerlei Beschränkungen unterworfen sind, und eS denselben namentlich gestattet ist, Tempel zu errichten und überhaupt den Kultus nach mosaischem Ritus auszuüben. Aehnliche Erklärungen haben die Regierungen von Solothurn und Zürich abgegeben. Italien. Neapel. Jüngst starb dahier ein sehr respektables Mitglied unserer erst seit Kurzem errichteten Gemeinde, Herr Guvdersheim. Der Leichenzug bewegte sich durch die ganze Länge der schönen Straße

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