Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1867-06-05 · Heft 23 (5.6.1867) · page 20

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 23 (5.6.1867)
Date
1867-06-05
Page
– (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2447291-2447314--05208-2460702
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

400 Pisces sunt, qui dum capiuntur, sunt albi, capti fiunt rubri.“ („fische, welche roth sind oder so werden. Es gibt Fische, welche, während sie gefangen werden, weiß sind, gefangen jedoch sich röthen.") B. folgt hier ganz der Erklärung des Aruch, und es scheint, daß B. die Stelle im Talmud selbst nickt gesehen hat, und sie daher, ganz wie Aruch, ohne Quellennachweis gibt. Wenn aber auch etymologisch richtig, ist die angeführte Stelle jedoch sachlich falsch erklärt. Es ist nämlich verboten, am Feiertag Fische zu genießen, die erst an demselben Tage gefangen worden, R. Gamliel aber gestattet den Genuß solcher Fische, über welche man im Zweifel ist, ob sie bereits am Feiertag gefangen waren oder nicht, und deshalb gestattet er ma solche Fische, die (nach der Erklärung Raschi's) noch unter den Ohren roth sind, und daher noch frisch aussehen, bei denen also dem Aussehen nach noch die Möglichkeit wäre anzunehmen, daß sie erst am Feiertage gefangen seien, aber doch erlaubt sind, weil man nicht mit Bestimmtheit solches behaupten kann. Nach der Erklärung Aruchs ist der Zusammenhang der dortigen Talmudstelle nicht zu erklären. (Vgl. hierzu bes. Tosaphoth z. St.) Kanon ist richtig als „rubedo“, „rubor“, „Rothe" verstehen. Zedoch ist die Uebersttzung des Citats: Ycnn^> man non 'cncn cy (Sabb. f. 118b.) als „Sonnenaufgang" zu enge; eö bedeutet sowohl Sonnenaufgang als Sonnenuntergang, Morgenröthe und Abendröthe, wie aus der andern Hälfte des ebenfalls an dortiger Talmudstelle citirten Verses m» \je6i (Ps. 72. 5) erhellt. So lesen wir auch Per. rab. o. 11. (cy djdj apy ncn 'DntrO, woselbst es nur „ Abendröthe" bedeutet. ntmo m iwan Anfangs - Unterricht in der mosaischen Religion der israel. Volksschulen im Kaiserthume Oesterreich. — 'enia m Mos. Religionslehre für die III. u. IV. Klaffe rc. Wien, k. k. Schulbücherverlag 65, resp. 63, beurtheilt von Dr. J. Hildesheimer. (Fortsetzung.) § 219 Die Zeit des anyo ist das Sichtbarwerden der Sterne. §318 der Sabbat beginnt nach Sonnenuntergang. § 356 von 10 Uhr an ist verboten, pan zu essen und muß dieß zu dieser Zeit auch verbrannt werden. Alle obigen Angaben sind Lug und Trug. Nachdem in diesem Buche, wo so gewissenhaft von jedem «au nty’ (was auch recht gut) ja jeder Einsegnung von neugeborenen Mädchen gesprochen, wird mit keiner Silbe erwähnt, daß hier nur von den m'JCf myv die Rede ist. Der Bf. muß hierbei eine verborgene Absicht haben und dieist: DieZerstörung alles Guten, was in diesem großen Convolut von Angaben enthalten ist, denn diese sind dazu angethan ’ytfiri!? dsu: zu erziehen. Wer meint nämlich nicht nach den Worten des Buches, daß man, wenn Morgen- 3 Uhr Tag wird, um 7 bei Leibe nicht mehr yoar, und nach 8 Uhr nur rm Nothfalle noch beten kann, und unterläßt denn Ersteres ganz, Letzteres auch, außer im Nothfalle und doch hat er rücksichtlich w"p ein 'nmtn npy ma und rücksichtlich der .Yen einen prm niD»« “üiy gewesen. Schwört man nach diesem Religionsbuche nicht hoch und theuer, daß man um die Zeit des ncna -,s?y nyav ganz ebenso wie um die des raaa mtpy um 37a Uhr nmo beten kann, selbst pmn rytea Wer glaubt nicht, daß man Freitag bisSchluß des Sonnenuntergangs nach Herzenslust arbeiten dürfe, da ja der n"^ nicht vor Sonneni ntergang angeht und doch ist dieß nv'pc icsr pcp, und am Versöhnungstage ein pcD Schrecklich!!! Wer glaubt nicht, daß man bis 10 Uhr Morgens am nos nny, an welchem es gewöhnlich zrvischendund 5Uhr Tag zu werden pflegt, unbedingt genießen kann, so viel man eben Lust hat. Es verhält sich in allen diesen Fällen so. — Nach Stunden von je 60 Minuten wird nirgends im n"sr aerechmt, höchstens die Ansicht angeführt, Mag. Abr. I. 4 für nia ausgenommen, immer nur nach den ni’jct my» d. h. denen welche mit der jedesmaligen Tageslänge in geradem Verhältnisse stehen. Obige Angaben sind unter Umständen richtig, welche aber bei uns niemals ein treten. Dieselben gelten nämlich für die Tageslänge sechs früh bis sechs Abends, wo diese Stunden dann genau mit unseren zusammenfallen; solcher Tag- und Nachtwenden gibt eö aber bei uns, wenigstens nach meiner Beobachtung, nie, und die Aequinocren sind nie sechs bis sechs, sondern immer verschoben. Uebrigens aber wird die Zeit von Sonnenauf- und Sonnenuntergang oder dem Erscheinen des Morgensternes und dem Sichtbarwerden der Sterne (welche verschiedene Begränzung auch viele Verschiedenheiten der o’JH Hervorbringen und zu deren erstere sich cao-), zu letztere sich Y'nn bekennt) in 12 gleiche Th eile getheilt, und ein solches Zwölftel wird im ganzen Ritual eine Stunde genannt. (Fortsetzung folgt.) »««mtwortliche Redaction: vr. Lehmann. — «erlag der Le Roui'schen Hofbuchhandlung. — Dampf - Schnellpressendruck von I. &otitleöen in Main,.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.