Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 20 (15.5.1867)
- Date
- 1867-05-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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VIII. Jahrg^k M 20. '' 7 Ar - n >Ji Israelit. Ein tarn» Kentrat - Grgan für das orthodore Iudenihum. Herausgegeben von I>f. Lehmann in Mainz. Mittwoch, den 15. Mai 5627 (1667). Ziese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. pr. C. oder 5. 15 Ir. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen Inserate 1% Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Directe Francozusendung unter Streifband pro Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 6 fl. österr. an die Expedition franco einzuscnden. Inhalt: reitender Artikel: Die Synagogenordnung der israel. Cultusgemeinde zu Bamberg. jeitungSvachrichten und Correspandenzen: Deutschland: Mainz. Karlsruhe. Stuttgart. Stuttgart. Heilbronn. Beuthen. Glückstadt.— Holland: Rotterdam. — Oesterr. Kaisers!.: Wien. Prag — Italien: Rom. — fcuittctott: De Pinto von Amsterdam. Inhalt der Beilage: lLritendcr Artikel: Die Borgänge in Ungarn. AeitnnpSnachrichtcn und CorresponVenzev: Deutschland: München. Lübeck. — Oesterr. Kaiserst.: Pesth. — Amerika: New-Porl. — Palästina: Jerusalem. — [SeuiUeton: David Rubeni und R. Salomo Molcho. — In Ischl. Inhalt der Extra-Beilage:! Spenden für die Armen des hl. Landes. — Für die Wittwen und Waisen im hl. Lande. — Bau jüd. Armen- und Pilgerwohnungen in Jerusalem. — Zur Beförderung des Ackerbaues im hl. Lande. — Für den armen Greis in Rheinbayern (Alsenz). — Sabbat-Verein. — Leitender Artikel Die Kynagogensrümmg der isrart. Cultusgemeinde zu Samberg. Mainz, den 8. Mai. Von befreundeter Hand wird uns ein Abdruck der obengenannten Synagogenordnung zugeschickt; da dieselbe eine ganze Gattung vertritt, so wird es unsere geehrten Leser interessiren, wenn wir einige Punkte derselben beleuchten. Wir können nicht sagen, daß diese neue Synagogenordnung (?) radicale Gesetzwidrigkeiten enthält — allein die Lust am Aendern der altehrwürdigen Sitte durch die reine Willkür tritt uns daraus überall entgegen; daß diese Lust nicht im Wesen und Charakter des würdigen Rabbinen vv. Kodak liegt, wissen wir mit Bestimmtheit — allein, welche Einflüsse sind es, die dort so dominirend vorwalten? Beginnen wir mit § 5. Derselbe lautet: „Jede Unterhaltung mit den Nachbarn, sowie Alles, was die Ruhe während des Gottesdienstes stören könnte, ist strenge untersagt." „Da^- auch das Abschlagen der Hoschanoty \n-ny), indem hierdurch Störung verursacht wird." Kann es etwas Unwürdigeres geben als die Abfassung dieses Paragraphen? Ein von den Propheten eingeführter Gebrauch imn) wird mit „der Unterhaltung mit den Nachbarn" in eine Kategorie gestellt! Was versteht eigentlich der Verfasser der Synagogenordnung unter Störung der Ruhe beim Gottesdienste? Versteht er darunter die Unterbrechung der Stille, so thut ja die Stimme des Vorsängers und der Gesang des Chors dasselbe — und man könnte gerade so gut Keriath Schema und Keduschah „strenge untersagen". Meint er jedoch, daß das integrirende Theile des Gottesdienstes selber sind, so gehört ja auch das Abschlagen der Hoichanoth am 7. Tage des Hüttenfestes zum Gottesdienste dieses Tages. Die Gemara schreibt es vor (Suckah 44 a.), und im Schulchan Aruch Orach Chajim sind von den 10 Paragraphen des 664. Capitels demselben 9 gewidmet. Welch' eine große Wichtigkeit dem in Rede stehenden, von den Propheten eingeführten Gebrauche innewohnt, mag aus Folgendem erhellen: