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Der Israelit · 1867-05-08 · Heft 19 (8.5.1867) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
8 (1867)
Issue
Heft 19 (8.5.1867)
Date
1867-05-08
Page
– (sequence 22)
Language
German
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322 Verein?ur Förderung und Csnserrtrung des religiösen Lebens für die Juden in Deutschland. Würzburg, im Mai. Geehrter Herr Redacteuri In Nr. 8 dieser geschätzten Blätter veröffentlichten Sie einen ausgezeichneten Artikel von dem Herrn H. Grünebaum „Sabbatverein für die Israeliten Deutschlands" betreffend und in Nr. 9 geben Sie Ihre Vorschläge hierin, unter obenangeführtem Titel bekannt. In kurzer Zeit hat diese hochwichtige Aufgabe schon die gehörige Würdigung gefunden, und eS ist einem sehr wohl, zu sehen, wie schon jetzt allentbalben Geldzeichnungen erfolgen. Wenn nun gleichwohl Geld zu allen derartigen Unternehmungen dringend erforderlich ist, so glaube ich doch, daß bei diesem Unternehmen ein richtiger Plan zur Ausführbarkeit der Sache vorerst das Wichtigste sein dürste, denn ist einmal ein bestimmter guter Plan entworfen und stsigestellt, dann, aber auch nur dann, ist die Ausführung als gesichert zu betrachten. Deßhalb will ich es versuchen, die öffentliche Diskussion über das Wie zn eröffnen, hoffend, daß durch allgemeine, öffentliche Besprechung die Sache sich kläre und durch etwaiges Zu- und Abgeben von diesem Projecte, das richtige Resultat sich ergeben dürfte. Vor Allem haben wir viererlei Principäle zu unterscheiden, und zwar: a. Solche, die öffentlich ihre Geschäfte am Sabbat betreiben. t>. Solche, bei denen zwar das Geschäftslokal am Sabbat geschloffen ist, deffenungeachtet hinter geschlossenen Thüren gearbeitet wird, o. Solche, die zwar auch im Hause an Sabbat- und Festtagen nicht arbeiten lasten, es aber nicht ungern sehen, wenn ihre Reisenden auch an solchen Tagen Bestellungen entgegennehmen, wenn sie es gleichwohl nicht ausdrücklich verlangen. — d. Endlich, solche die es nicht dulden weder zu Hause noch auf Reisen, daß für ihre Rechnung an Sabbat- und Festtagen Geschäfte gemacht werden. Mit s. und b können wir uns natürlich nicht befassen; mit e. nur theilweise, wenn nämlich kein Reiserosten damit verbunden ist, dagegen muß unsere Hauptthätigkeit sich mit d. beschäftigen. Vor Allem dürste darauf zu sehen sein, daß die Prinzipale d. gehörig geschätzt werden, d. h daß sie nur rechtreligiöse junge Leute in's Geschäft bekommen, denen es auch recht ist, religiös zu leben. Wie aber dieses einzurichten, daß man nicht hintergangen wird? Denn es ist sehr wahrscheinlich, daß ein stellesuchender Commis eine Zeit lang sich entschließt, eine fromme Maske anzulegen. Deßhalb dürfte vor Allem gerathen erscheinen, einen Commis und Lehrlings - Schomer - Schabbos- Verein zu gründen und hiebei solche Statuten zu entwerfen, daß sich nur wahrhaft fromme Jünglinge voraussichtlich dabei betheiligen. Zu diesem Zwecke müßte sich in einer großen Handelsstadt Deutschlands ein Central-Comite bilden, welches in jeder bedeutenden Stadt Deutschlands Zweigvereine bestelle. Jeder Commis oder Lehrling hätte, wenn er einem solchen Vereine beitreten will, Folgendes zu übernehmen und zu leisten: а. Einen zu bestimmenden monatlichen oder vierteljährigen Beitrag. d. Abgabe des mündlichen und schriftlichen Ehrenwortes, daß sie unter keinem Umstande Schabbos und Festtage entweihen und ebenfalls euch nicht nisnta essen. Sie werden lächeln und sagen, wenn man auf den sinaischen Schwur nicht achtet, zu was soll dann ein Ehrenwort dienen? Allein hierauf erwiedere ich Ihnen die bekannte Talmudstelle, wo ein sterbender Rabbi seinen Schülern zurief: „Es möchte ihre Gottesfurcht so groß sein, wie die Furcht vor den Menschen und als die Schüler fragten: „Rabbi! Und nicht mehr? erwiederte derselbe: ^eht meine Kinder, wenn der Mensch sündiget, ist er immer darauf bedacht', daß er nicht von Menschen gesehen werde." In unierer Zeit besonders ist man viel leichter gewissenlos als ehrlos; deshalb scheut man sich nicht, das 4. Gebot, Du sollst den Sabbath heiligen, öffentlich zu übertreten, während Mancher das achte Gebot, Du sollst nicht stehlen, nur insgeheim zu übertreten wagt. Aus diesem Grunde, ist diese Ehrenwortadgabe jedenfalls von Belang. c. Dahin zu wirken, daß auf jedem Platze, wo sich solche Comitä gebildet haben, ein Lokal gemiethet werde, in welchem an Sabbat- und Feiertagen diese jungen Leute sich sammeln, und dafür zu sorgen, daß paffende religiöse Vorträge dortselbst abgehalten werden. Wenn es später Mittel und Umstände erlauben, wäre es auch gut, eine deßfallsige Zeitschrift für Commis und Lehrlinge nach jüdischem Geiste verfaßt, ins Leben zu rufen. d. Wer sein gegebenes Ehrenwort bricht, soll von dem Vereine ausgeschloffen und dieser Ausschluß öffentlich bekamit gegeben werden. Endlich б. Soll von jedem Comite - Vorstand ein Aufführungs-Register eingeführt werden, welches jährlich dem Haupt: Comitä mitzutheilen wäre. — Sind diese Vereine ins Leben gerufen, dann sind

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