Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 8 (1867)
- Issue
- Heft 16-17 (17.4.1867)
- Date
- 1867-04-17
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
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SSL „zugerinMglg" schMtgett tavflenj, WSM' I, 101, gesagt wird, f^sn np>“ö solle bei eittkk Wachskerze stattfinden , was ein stärkeres aufflatterndes Licht bedeutet, während es nur ein Lichtlein mit kleiner Flamme sein soll. Das. 131 sollte, anstatt daß gesagt wird npvin naun u geschehe jeden folgenden Abend, «m ein Licht mehr nach links, genauer gesagt werden, daß eben da nur angefangen, übrigens nach rechts gegangen werden soll. Das. 72 ist es ungenau, daß r.«np minn Montags und Donnerstags nur durch ein Fest verdrängt werden kann, während dieß anch bei einem allgemeinm Fasttage geschieht; desgl. II. §. 304 erst bei dem Gebete nnn aucro nnro weggelassen wird, während dieß in den meisten Gemeinden zu *)D1D geschieht; das. §. 419 a'rp sei nur Waschen zum Vergnügen verboten; dieß versteht Niemand anders als daß das tagtägliche Waschen gestattet sei, was aber bekanntlich nicht der Fall ist. Wohl findet sich ein ähnlicher Ausdruck im y'v; allein einmal kann dieser Ausdruck für Diejenigen, welche y‘w zu lernen im Stande find, nicht so mißverstanden werden, dann aber, und waö die Hauptsache ist, steht der Ausdruck dort im Nachsatze, dessen Vordersatz alles ganz genau definirt; §. 427 fehlt baß zu r6'j/J selbst an das Gebet gesagt wird; ebendas, ist zu bemerken, daß die Einrichtung, daß nur männliche Personen bei dem angezogenen Gebet aufs Knie fallen, durchaus nicht allgemein eingeführt ist, §. 431, daß man cip -,na 'di lrD^D um u. s. w. dreimal und D’.-6n wn 'n 7mal sagt. §. 475 ist zuzusetzen „und bei Oidn noyn." Ebendas. §. 475. Es ist nicht wahr, daß zur Einhaltung aller dort genannten Fasttage eine „ausgezeichnete Frömmigkeit" gehört; vielmehr ist das Fasten am halben Tage des echeN Tages der Selichot, sowie ,T>'y Vorschrift im also zur einfachsten Observanz gehörig (O. Eh. 581, 2 Mag. Abr. 8) ferner rvjyn nnoa in onsio 'do und begründet; ebenso ist das Fasten am sogenannten Jahrzeitstage eine fast allgemeine Sitte, und gehört jedenfalls keine ausgezeichnete Frömmigkeit dazu. (Hier liegt das reformistische Manöver schon greifbarer) das. 504 ist der Wortlaut des (bet im Hebräischen doppeldeutig ist, nicht aber im Deutschen), daß der Knabe zu 13 Jahren und einem Tage, das Mädchen zu 12 Jahren und einem Tage in religiöser Beziehung großjährig werde recipirt, während alle anerkannten Autoritäten (Mag. Abr. 53. 3. 10. Nod. Bi. II. 6) unzweifelhaft constattren, daß bereits mit dem Abschlüsse des 13. resp. des 12. Jahres diese Großjährigkeit vollendet sei; der Knabe also am 1. Morgen seines 14. Jahres schon verpflichtet ist pdsri zu legen. Das. 511 wird sehr lakonisch als unter den Vögeln verboten angegeben „die Raub- (Drossel) Vögel" ohne ein Sterbenswörtchen zu verrathen (obgleich in diesem Buche für die vom Rabbiner fabricirten deutschen Gebete, Einsetzungen der Mädchen rc. Raum genug vorräthig ist), daß da nicht Jeder so in Bausch und Bogen tu» sein könne, sondern daß m-Doa *6« ^aso -py. Ganz ebenso ist wohl 513. 3 das Prinzip des verbotenen at>n (nach Chulin 49 b) richtig conftatt'rt; allein damit begnügen sich nur Karäer, nicht aber Traditionsgetreue, aus deren Boden der Verfasser vermeintlich schreiben wollte. Für diese muß man hinzufügen, daß das «xiinoixiis obste“ auch hier gilt, daß es nicht genug ist, dieß allein zu kennen, sondern zu wisten, daß hier nur die specielle Tradition ja mitunter sogar 'pnbrt D^ruD ausreichen. Alles dieß declarirt sehr deutlich einen reformistischen Hintergrund, den wir weiter noch mehr und mehr zu lüften gedenken. §. 484 „die Länge der Zizith soll 12 Daumenbreite betragen;" soll heißen mindestens 12 rc. §. 445 wird der Ort für die dahin bestimmt, daß das Gehäuse „an" der Stirn in der Mitte des Raumes zwischen den Augen, da wo das Kopfhaar anfängt, liege. Die große Ungenauigkeit nicht zu sagen, was eigentlich „an" der Stirne liegen soll, ob der Anfang oder das Ende des Gehäuses kann leicht dazu führen, daß Jemand, dessen Codex eben dieses Lehrbuch ist, den Anfang des Gehäuses an bezeichnetem Orte liegen läßt. Er würde dadurch unterlassen jD'Bn niso zu erfüllen und täglich 2 7>v!sav nima sprechen; vielmehr muß das Ende desselben hier liegen und darf keine Linie darüber hinausgehen. Doch genug von diesem Theile; wer auch nur oberflächlich sucht, wird noch mehr dieser Art finden. Rücksichtlich der Widersprüche nur mit dem y“w verzeichne ich unter Anderm folgende: I. 37 wird behauptet: außer den 3 Gebetzeiten soll noch gebetet werden: 1. vor dem Genuffe, 2. vor dem Unterrichte, 3. vor dem Schlafengehen. Nun ist JL u. 3. Satzung 2. aber (außer der minn nana, aber nicht vor dem Unterrichte, sondern dem Studium der Thora überhaupt, wenn nicht schon im Morgengebete gesprochen) ohne irgend welche Begründung und die Confundation mit 1 u. 3 ist echt reformistisch. (Fortsetzung folgt.) Verantwortliche Redaction: Dr. Lehmann. — Verlag der Le Rvux'ichen Hosbuchhanvtung. — Dampf-Schnellpreffendruü von I. Gott-leben in Mainz.