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Der Israelit · 1866-12-19 · Heft 51 (19.12.1866) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 51 (19.12.1866)
Date
1866-12-19
Page
– (sequence 20)
Language
German
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660 Frage sich auch auf 212 z. St., welcher ebenfalls specisicirt, erstreckt, 5) Es ist ganz im Geiste des echten Studiums der O'iiV82 nach der Divergenz der principiellen Auffassung zwischen R. Jona und allen übrigen O-POIL zu forschen, von denen der erstere nur ein aufmerksames Hinblicken (.i'2 .i7i2iO8^) für verboten hält; alle übrigen O'pOiO aber (wie n"p bemerkt riipOVv vrin pi 21O8 pi;, 722 -Hdr 82'.i2 '«p"O 7prvi O'LIV 21O2 Pi ,O'PO1L.1) jedes Hinblicken für verboten erklären. 0) Maim. I8'2p ^.iIH, 16 schreibt rpi2 72OO' rr^> -,2'S^ ,112p .1^8.1 721 nsn nbi2v^'n Ldri invdr 8'.i ii>'S8i 821p -ri.iL'O .1^8.1 11212 81p' dr^> iviiv; dies gränzt an Tautologie, wenn cs nicht gar eine solche ist. ck) In Bezug auf die sonst so abgemessene Ausdrucksweise des Maim. fällt ferner sehr auf, daß derselbe das ^>2iO' 87 (871127) als Besonderheit für pOw 18'ip aufzustellen scheint; während '"2 zu 8*2 fv'O p"i8 112 Namens R. Jona anführt, daß man schon 8i"ii8iO eine verheirathete Frau nicht Tsivv sein dürfe; und Maim. iopi 87 iiüv 2"o, jene Stelle im 'iLO, welche dasselbe besagt, 2) anführt; also das Verbot 72iOi7 schon 8i"ii8i und nicht nur für pvV ^8'ip gilt. Ja, w"2 behauptet, daß 11111 selbst bei i'2iL ohne alle Meinungsverschiedenheit verboten sei; wenn also dies i7i2iO87 ein mit 11111 verbundenes Betrachten ist, so wäre diese Besonderung für pv«? i8'ip höchst auffallend, e) Im 8"vi scheint hier ein principieller Widerspruch vorzuwalten; in der Anm. zu ps'pv rezepirt derselbe die Ansicht des w"8i, daß auch bei zwei Frauen, bei denen doch kein 2112.1 stattfindet, 111z/ bei 18'ip pvv verpöne; es scheint also das 121 iiiz--pi82' 87 als apodiktisches Verbot aufgefaßt zu sein; während derselbe zu ^2 pj'pv die Ansicht aufnimmt, daß Haare, welche aus der Haube hervorzuscheinen pflegen, für PQW 18'ip nicht stören, woraus zu schließen wäre, daß daS 111p nv82 ipL» eben nicht apodiktisch, sondern eben nach Zeit und Ort zu beurtheilen sei. Zur Lösung aller dieser Schwierigkeiten führt nur eine Annahme, welche uns daher zur festesten Ueberzeugung geworden. Wir müssen nämlich hier 3 verschiedene Stufen unterscheiden: 1) 11111. Dies ist, wie w"2 hemerkt, sowohl mit als ohne Hinblick 81«1181O verboten. Daher finden wir auch in keinem der O'21V82 hier das Wort 11111 erwähnt, sondern nur1112, Störung, wenngleich ohne lüsternes Den- 2) Dies haben v"2 p".18 21, 2 und nach ihm 2'21182, welche beide annehmen, daß nach Ramb. dies nur s2211 übersehen. Uebrigens ist es in der That auffallend, daß '"2 dieses Verbot nur auf '"2 und nicht eben schon 'ILO zurückführt, vielleicht mehr noch, daß '"2 selbst nicht gleich diese Quelle angibt. Daß übrigens '"2 für 1'12D auf Hiob 31,1 verweist, und nicht die Stelle des '2'V2 11L" 8'1 '2 '7 NP 1118 anführt, hat wohl darin seinen Grund, daß in der Stelle des Hiob mehr das monitorische liegt. ken. Wo nun, wir nehmen durchaus keinen Anstand, es auch hier zu wiederholen, dem so leicht zugänglichen 11111 nicht durch Frauengitter Schranken gesetzt, da ist es kein heiliges und feierliches Gotteshaus mehr, es ist ein Haus, in welchem tausend Mal jener im 'ILO erwähnte furchtbare 8i"ii8i iiO'8 geschehen wird. Wohl wird man sagen, man müsse ja nicht zu diesem kommen; ja, das spricht sich theoretisch sehr leicht aus. Man vergl darüber pniip 82"2'i Ende eine sehr beherzigenswerthe Stelle. 2) Das trunkene (wenn auch nicht gerade Lust erregende) Betrachten, dieses wird nach '"i hier verstanden; es ist dies dasselbe, wovon 'iLO und '"i angeführt im «"2 p"i8 '"2 u. Maim. 47, sprechen. Nach der nicht rezipirten Ansicht des '"1 ist nur dieses verboten,?) nämlich wegen .111O. Ist aber Letzteres das Motiv, so folgt daraus mit Conscqusnz, daß dieses vom usus abhüngt; weßhalb auch nach der rezipirten Ansicht die Haare, welche niemals zu der gleich zu erwähnenden .112p gehörten, wie nach '"1 .112p selbst, wenn ohne 1122 Nicht verpönt sind (75,2 Anm.). 3) Alle übrigen O'POIO aber machen eben noch den wesentlichen Unterschied, daß, was wirklich 112p ist, oder so genannt wird, auch ohne 1122 bei POL? 18'ip strikt und absolut verpönt ist. Dadurch lösen sich alle obigen Schwierigkeiten, und zwar piw wird specieü namhaft gemacht und als .112p nachgewiesen, damit es als auch ohne 1122 verpönt aufgefaßt werde, 2. iM ist .112p, weil dieß nach A. E. zu Lev. 48, 6 als was bedeckt werden muß, bedeutet. Nun aber muß das Haar selbst bekanntlich nach dem Religionsgesetze mit Beziehung auf Num. 5, 18 verhüllt werden, ist also 112z,, und daher wesentlich verschieden von den eben niemals unter diese Verbote inbegriffen gewesenen, aus der Kopfbedeckung hervortretenden Haaren ganz unabhängig davon, ob das Verbot wirklich eingehalten wird oder nicht, verpönend.4) 3. Hiernach erklärt sich auch, daß 8"v2 zu '8 rypO, wo es sich um .112;, selbst handelt, auch bei Frauen, wo kein 1122 diese Störung annimmt. (Schluß f.) 3) Für '"l selbst involvirt dies weniger einen Widerspruch, da derselbe nicht den Ausdruck 721O' 87 gebraucht (was demnach allerdings als an sich verboten vorausgesetzt werden darf), sondern nur von dem Gestattetsein des PON 18'1P Gebetes bei solchem Anblicke spricht. 4) Zu meiner großen Freude erhielt ich nach Anfertigung des Gegenwärtigen eine große hebr. Abhandlung eines meiner gelehrten Freunde, die durch die meisten der obigen Untersuchungen zu gleichem Resultate kam, übrigens noch sehr zahlreiche Dissertationen hinzufügte, unter andern die Absicht des '"2 O. CH. 75 Ende gegen l"2 rechtfertgte. Hier will ich nur kurz recerpiren. Derselbe meint sehr richtig, daß wenn 112P1 18 1812 127 auch bei n"p verboten, wie meine Ansicht ist, 112p absolut verboten und nicht nur wegen .1122, das bei einer Person unmöglich denkbar, ebenso bei 11lN8, wenn 1O112 112^8 u. s. w. Verantwortliche Redactton: 1-r. Lehmann. — Verlag der Le Rouxlchen Hofbuchhandlung. — Dampf-Schnellprefsendruck von I. Gott-leöen in Rair^

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