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Der Israelit · 1866-10-17 · Heft 42 (17.10.1866) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 42 (17.10.1866)
Date
1866-10-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
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VII. Jahrgang. ^«2. Der Israelit. Ein Central-Organ für das orthodoxe Judenthum. Herausgegeben von »5. Lehman» in Mainz. Mainz, den 17. Oktober 5627 (1866). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 2 Bogen. Preis des Jahrgangs: 3 Thlr. pr. C. oder fi. 5. 15 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 1 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Direkte Franco-usendung unter Streifband pro Jahrgang 4 Thlr. pr. C. oder 6 fi. Lfierreich. an die Expedition franco einzusenden. Inhalt: Leitende Artikel: Einige Worte über die Wahl eines Oberrabbinen von Frankreich. — Die israel. Gemeinde zu Halberstadt. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzerr: Deutschland: Mainz. Mainz. Bamberg. Aus Norddeutschland.— Holland: Rotterdam. — Feuilleton: Die Versuchung. — Inhalt der Beilage: Leitender Artikel: Bulletin der „Alliance Jsraelite Universelle" vom ersten Semester 4866. — ZeitungSuachrichte« und Eorrrspoudrnzen. Deutschland: Ellwangen. Eßlingen. Aus Württemberg. Aus Laupheim. — Oesterr. Kais er st.: Wien. Wien. Wien. Eisenstadt. Sathmar. — Holland: Amsterdam. — Frankreich: Paris. Paris. Avignon. — England: London. — Inhalt der Extra-Beilage: Spenden zur Linderung der Hungersnoth in Palästina. — Spenden für die Armen "des hl. Landes. — Für die Wittwen und Waisen im hl. Lande. — Bau jüd. Armenu. Pilgerwohnungen in Jerusalem. — Leitende Artikel. Einige Worte über die Wohl eines Oberrabbinen von Frankreich. Wir haben bereits in Nr. 18 dieses Jahres darauf hingewiesen, von wie großer Bedeutung die bevorstehende Wahl eines Oberrabbinen des Centralconsistorinms von Frankreich für das französische Judenthum ist. Diese Wahl hat »och immer nicht stattgesunden. Unterdeß hatten wir Gelegenheit, uns mit einigen unbeiheiligten, unabhängigen jüdischen Männern zu besprechen, die in Paris, im Letzen Frankreichs, das doch alle französischen Angelegenheiten endgilrig entscheidet, wohnen. Wir wollen die empfangenen Eindrücke im Folgenden wiedergeben. In Frankreich herrscht, wie in allen Dingen, so auch in den jüdisch-religiösen Angelegenheiten das Princip der Centralisation. Die einzelnen Gemeinden stehen unter der religiösen Leitung eines Localrabbinen; die Localrabbinen unterstehen einem Consistorium, dem jedesmal ein Consistorialrabbiner beigegeben ist; im Ganzen gibt es in Frankreich acht Consistorieu und acht Consistorialrabbinen; die Oberleitung des ganzen französischen Judenthnms ruht in den Händen des Centralconsistoriums, dem ebenfalls ein Oberrabbiner beigegeben ist. Dieses letztere ist die höchste Behörde für alle jüdischen Angelegenheiten des gesammten Kaiserreichs; es überwacht die Rabbinerschule und diplomirt die entlassenen Zöglinge, es setzt die Rabbinen ein und — ab. Da die Mitglieder des Centralconsistoriums bis aus den ihm beigegebenen Oberrabbinen sämmtlich sogen. Laien sind, die neben ihren, auf ganz andern Gebieten liegenden Berufsgeschäften dieses Ehrenamt verwalten, so kann man sich leicht vorstellen, daß die Functionen der genannten Behörde fast ausschließlich in den Händen des Oberrabbinen liegen; er ertheilt die rin-m in seinem Geiste werden sämmtliche Aemter verwaltet, von ihm hängt es ab, ob Reformen eingeführt werden sollen oder nicht ob die Erziehung, ob der Unterricht in den öffentlichen Lehranstalten echtjüdisch oder antijüdisch sich gestalten soll. Wenn der vorige Oberrabbiner, der selige Ullmann, einen solchen durch- und eingreifenden Einfluß nicht geübt hat, so lag das an seiner Persönlichkeit, aber nicht an seinem Amte. Welche Eigenschaften muß demnach der künftige Oberrabbiner von Frankreich haben?

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