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Der Israelit · 1866-06-06 · Heft 23 (6.6.1866) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
7 (1866)
Issue
Heft 23 (6.6.1866)
Date
1866-06-06
Page
– (sequence 15)
Language
German
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405 Magnus in GothenbiM eine. Hattuqfabrik, in her mehrere hundert PersortzHl ihren zhMßakt herdienLn^ In Norköping findet maw viele Tuchckächkr, Ae al4 Jnnungsmeister ihre eigenen Stühle hgben und eine Amahl. Arbeiter beschäftigen. In Karlskrona besaß Fabian Philipp eine der bedeutendsten Gegeltuchsabriken im Königreich, in welcher über 600 Menschen ihren Unterhalt fanden. Derselbe erhielt wegen seiner Verdienste den großen Civil-Orden vom Könige Karl XIII. vm. Die preußischen Juden unter Friedrich Wilhelm II. und m. Preußen ist ebenfalls ein unumschränktes Königreich; was ich in Bezug auf seine Civilisation, bürgerliche Verfassung und Industrie wahrnahm, weicht von meinen früheren Erfahrungen sehr ab, ich will darum meine Betrachtungen über diesen Gegenstand aufgeben und zu einer Schilderung der wesentlichen Fähigkeiten der Civilisation und Freiheit der Juden übergehen, welche dieses ausgedehnte Land bewohnen. In Bezug auf ihre Freiheiten erfuhr ich sehr wenig. Durch das Bürger- und Staatsgesetz des Landesherrn und der Negierung sind die Juden von den natürlichen Menschenrechten ausgeschlossen, im Allgemeinen ist ihnen nicht erlaubt, irgend ein mechanisches Gewerbe oder Handwerk zu lernen; alle Versuche, welche die Judengemeinde machte, die Erlaubniß zur Unterstützung ihrer ärmeren Glaubensgenossen zu erlangen, wurden zurückgewiesen; noch mehr, obgleich die reichen Juden das Privilegium haben, Manufacturen in Seide, Kattun, Leder und Manchester-Waaren anzulegen (wiewohl nicht ohne Vortheil der Regierung), so dürfen sie doch keinen jüdischen Arbeiter darin gebrauchen. Handel Md pfftHliche» Gewerbe ist auch auf bestimmte > ÄrtiN boschrMt, als TkchlLden, Juwelenhandel und einige Seiden- und Kattünläden. Des dem Mam ertheilten himmlischen Segens: „Seid fruchtbar und mehret euch, und füllet die Erde" find Jakobs Nachkommen in dresem Königreiche auch zum Theil beraubt, da die Heirathen der Jude« von König und Regierung privilegirt sein müssen, und auch mit schweren Auflagen und besonderen Abgaben an die Krone beschwert sind: solche privilegirte Mern dürfen nur zwei Kinder aufziehen als Erben des väterlichen Fortpflanzungsprivilegs; ihre übrigen Kinder mögen sich auf fremdem Boden nähren oder sich ausrotten lassen. Das sind die Hauptfreiheiten, welche die Juden in diesem wohlwollenden Königreiche genießen; dazu kommen noch besondere Lasten und Abgaben, welche blos den Judengemeinden in dem ganzen Königreiche aufgelegt sind. *) (Fortsetzung folgt.) E. Carmoly. 1) Dieses treue Bild von den empörenden Gesetzen sind das Werk Friedrichs II. Der gelehrte Prescot gibt ihm in seiner ok tds kieign k'kräinavä LQÜ lijudkillg, tbo Oktdolio ok darüber einen traurigen Verweis. Die engherzige und wirklich höchst grausame Gesetzgebung Friedrichs II. in Bezug auf seine jüdischen Unterthanen, sagt er, versetzt uns in die finstersten Zeiten des westgothischen Reiches zurück. Der Leser findet eine Überschrift von diesen Verfügungen im dritten Bande von Milmans gut geschriebener ok tbs Die Unduldsamkeit dieses kenntnihreichen Herrschers kann sich nicht einmal mit blindem Glaubenseifer entschuldigen.*) E. C. *) Anm. der Red.: Diese Unduldsamkeit lag im Geiste der Zeit; es gebührt dagegen Preußen das Verdienst, zu den ersten deutschen Staaten zu gehören, welche die Juden einancipirten. M L L In 8 srnt. In der Cultus - Gemeinde Thundorf (Rabbinats Kissingen) ist die Stelle eines vww und vacant, und wird sofort zu besetzen gesucht. Es wird hiebei besonders auf einen Mann Rücksicht genommen, welcher sich über streng religiösen Lebenswandel und hervorragende Kenntnisse im Hebräischen zu legitimiren vermag. Als fixen Gehalt werden 200 fl. ausgesetzt, exclusive ferner Wohnungs-Erträgnisse der TM'inv und andere Nebengefälle. Hierauf Reflectirende wollen sich mit ihren Zeugnissen an den Unterzeichneten wenden. Thundorf (bei Schweinfurt) den 24. Mai 1866. A Gramer I « L ie hiesige israelitische Gemeinde sucht zu Michaelis dieses Jahres einen, vom Landesrabbinat zu approbirenden, unverheiratheten Religionslehrer, Vorbeter und Schächter. Jährlicher Gehalt bei freier Wohnung dreihundert Thaler Fixum, außerdem 60 — 70 Thaler für Schechita. Qualificirte Bewerber wollen sich unter portofreier Einreichung ihrer Zeugnisse baldigst bei uns melden. Stavenhagen (Mecklenburg-Schwerin) Mai 1866. Der Vorstand.

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