Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 6 (1865)
- Issue
- Heft 44 (1.11.1865)
- Date
- 1865-11-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Israelit. Ein Central-Orgar» für das orthodoxe Ju-enthum. Herausgegeben von »r. Lehmann in Mainz. k _ Mainz, den 1. November 5626 (1865). Die Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens IY2 Bogen. Preis des Jahrgangs: 2 Thlr. pr. C. oder fl. 3. 30 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 1 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. ^Direkte Frankozusendung unter Streifband pro Jahrgang 3 Thlr. pr. C. oder 6 fl. österreich. an die Expedition Wkko einzusenden. Inhalt: Leitender Artikel: Welche Bedingung ist für das Amt eines Vorstehers einer jüdischen Religionsgen.einde unerläßlich? — Zeitungsnachrichten ««d Korrespondenzen: Deutschland: Wittelshofen. Hohenbuch. Eßlingen. Heilbronn. — England: Manchester. — Palästina: Jerusalem. — Amerika: San Francisco. New--Orleans. — Ostindien. Inhalt der Beilage: ZeituagSaachrichtea uud Korrespondenzen: Frankreich: Paris. — Irland. — Australien. — Asien. — Feuilleton: Ein Besuch auf dem alten jüdischen Friedhofe zu Berlin. — Die rumänischen Israeliten. — Inhalt der Extra-Beilage: Spenden zur Linderung der Hungersnoth in Palästina. — Leitender Artikel. Wrlche Ärdingung ist für das Amt eines Vorstehers einer jüdischen Neligionsgemrtnde unerläßlich? Unsere geehrten Leser erfahren in dieser Nummer durch die weiter unten folgende Corresyondenz aus New-Orleans die traurigen religiösen Zustände, in welche die dortige deutsch-israel. Gemeinde gerathen; eine Anzahl, erst neuerdings zugezogener, dem äußersten Jndifferentismus in Bezug auf religiöse Dinge huldigender Israeliten droht, die ganze Gemeinde umzuwandelrr, den gesetzestreuen Rabbiner zu entfernen und! die große Anzahl der orthodoxen Glieder der Gemeinde aus deren eigener Synagoge zu vertreiben! Die bisherigen, nunmehr von ihrem Amte entfernten Vor-! steher klagen sich jetzt selbst an, daß sie durch allzubereitwillige Ausnahme der neuen Mitglieder diese Zustände verschuldet. Unserer Ansicht nach jedoch liegt nicht darin der Fehler; es ist den Grundsätzen des Judenthums nicht gemäß, die Aufnahme in eine religiöse Genossenschaft zu versagen n-» uvv rn' — allein es hätte dafür gesorgt werden sollen, daß die Vorstandschaft der Neligionsgemeinde nur aus wirklich religiösen Juden bestehen könne. Welches ist der Begriff einer jüdischen Religionsgemeinde? Juden, die an einem Orte wohnen, vereinigen > sich nur dsßhalb zu einer Genoffenschaft, um gemeinsam der Ausübung ihrer Religion leben zu können, um die durch die Religion gebotenen Institutionen, als: Synagoge, Schule, Begräbnißplatz Frauenbad, Schechitay rc., gemeinsam errichten zu können. Ohne dieses religiöse Zusammenwirken hätte eine jüdische Religionsgemeinde keinen Sinn und wäre völlig überflüssig. Die Verwaltung derselben darf also nur solchen Männern in die Hand gegeben werden, denen die Religion heilig ist, nicht aber solchen, welche die Grundlagen der Religion leugnen und ihre Verordnungen öffentlich verletzen. Es ist daher durchaus nothwendig, daß ein jedes Gemeindestatut die Bestimmung enthalte, daß nur solche Gemei-ndeglieder in den Vorstand wählbar seien, welche sich (wenigstens öffentlich) keiner schweren Religionsverletzungen schuldig machen.