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Der Israelit · 1865-04-26 · Heft 17 (26.4.1865) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
6 (1865)
Issue
Heft 17 (26.4.1865)
Date
1865-04-26
Page
– (sequence 19)
Language
German
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249 angestrcbt Wohl haben schon im Jahre 5620 auch die Vorsteher des sephardischen bbw und die des Warschauer Briefe veröffentlicht, in denen sie auch dafür wirksam zu sem versprachen; jedoch ist cs bei'm leeren Worte geblieben; andere haben sogar eine feindselige Stellung dazu eing nommen und in Briefen die Sache herabzusetz^n gesucht. So sehr daher von der einen Seite das Universelle auf unserer Fahne geschrieben, so sind wir es anderer Seits den strebsamen Spendern schuldig, daß wir die Resultate ihrer Spendung nicht in gleicher Weise denen zukommen lasten, welche der Sache kalt und theilnahmlos Zusehen, ja, vielleicht siindselig dagegen agitiren; und beschall) dürfte die Annahme des § die richtige Mitte sein. Z 16. In unserem Statuten Entwürfe war ein Termin von 5 Jahren angenommen. Der im Z stipulnte ist das Resultat eines Ausgleiches zwischen demselben und einem vom Consulate gemachten Vorschläge. § 24. Wenn es uns zwar dem wDio ripi gemäß erschien, daß die Prioatwohnungen ganz zinsfrei und die Wohaparteien nur für die selbst veranlaßten N parakuren verantwortlich zu machen sind, so verhält cs sich mit der P-lgerwohnung ganz anders; dieselbe bildet einen zeitweiligen Aufenthalt für Reiche und Arme und braucht drßhalb nicht unter allen Umständen ganz zinsfrei zu fern. Im § ist übrigens die Zahlung möglichst niedrig gegriffen. Solchen Fällen, wo demnach von jeder Zahlung abzusehen sehr wünschenswerth erscheint, hat der Z vorgesorgt. ^.cl H 26. So sehr wünschenswerth es von der einen Seite ist, daß auf diesem großen Grundstücke, welches nach übereinstimmenden Berichten vielleicht bei 200 Wohnungen faßt, recht bald möglichst viele Wohnungen hergestellt werden, so darf doch von der andern Seite nicht jeoem Baulustigen Thür und Thor geöffnet werden; sondern es muß vorgesorgt werden, daß auch diese Bauten, wenn auch nicht unmittelbar, doch wenigstens spater dem ersten und letzten Zwecke des Unternehmens. Armenwohnungen auszusühren, zu Gute kommen, und. daß ferner auch die Bewohner der Privatbauten würdig sind, auf diesem durch allgemeine Spenden erstandenen Grundstücke zu wohnen. Nun entgebt auch uns nicht, daß die Bestimmung des § dem Baulustigen gar wenig bietet, indem er nicht einmal dem das E-genthnmsrecht reservirt; daßhalb ist im K der restringirende Zusatz ausgenommen, der dem CentrabComitv gestatt»t, bec diesen doch wenigstens balo dem Unternehmen zufallenden Häusern den jedesmaligen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Daß diesen Privatkonten eine bestimmte Seite des Platzes angewiesen, geschah nur, mit Rücksicht auf die dadurch erzielte Möglichkeit, dem Ganzen der von dem Comrts selbst erbauten Häuser das Gleichmaß zu erhallen. Beilagen Beilage 8. Auszug aus dem Kaufcontracte über das zum Bau re. angekaufte Grundstück. Heute sind die Herren.als Repräsentanten des Herrn Lehren, Banquiers und Verwalters aller jüdischen Gemeinden in Palästina, residirend in Amsterdam, und der deutsch-holländischen Gemeinde dahier und die Herren .als Repräsentanten des Herrn I)r. I. Hildesheimer, Rabbiner in Eisenstadt und der österreichischen Unterthanen mosaischen Glaubens in Jerusalem einerseits und Herr ... als Verkäufer andererseits erschienen, und es wurde folgender Contract in Gegenwart des Herrn General-Consuls und der unterfertigten Zeugen abgeschlossen. а. Herr . . . verkauft das ihm eigenthümliche, in der Stadt Jerusalem gelegene Grundstück, welches aus drei Theilen besteht und doch ein Ganzes ausmacht.um einen Kaufschilling von 83672 Piaster schreibe . . . türkische Piaster des Großherrn. ä. Der Verkäufer tritt hiermit alle Rechte den neuen Besitzern ab und deponirt zum Bebuse dessen in die K. K. Cosulatskanzlei die betreffenden 3 Hodjet, das sind Papiere, die nach den hiesigen Gesetzen das unantastbare Eigenthnm Nachweisen, nebst dem Schlüffe! des Hanpreinganges in das Grundstück, und die neuen Besitzer können das Grundstück auf ihren Namen schreiben lassen. б. Nachdem die Herren Käufer das allgemeine Wohl aller Juden in Jerusalem bezwecken wollen; so wird nach geäußertem Wunsche der Kontrahenten erklärt, daß an dieser Wohlthätigkeitsanstalt alle schon hier wohnenden und in Zukunft noch zukommenden Juden ohne Unterschied der Nationalität Anspruch haben. Zur Bekräftigung rc. ... in meiner Gegenwart (gez.) Piz 0 man 0, K. K. G.-Consul. 178. Die Documente wurden bei der K. K. Kanzlei deponirt und sind im Depositenbuche ä. ä.N. eingetragen. C e r t i f i c a t. Von Seiten des Central-Comit^'s für den Bau der Armenwohnungen und des Pckgerhauses in Jerusalem wird hiemit bestätigt, daß . . . unter den im

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