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Der Israelit · 1864-12-28 · Heft 52 (28.12.1864) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 52 (28.12.1864)
Date
1864-12-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
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b.'Jayrgang. S2 Israelit. E i n Ceulral-Orgaa für das orthodoxe Zudenthnm^^ Vi-. Lehmann in Mainz. Mainz, den 28. December 5625 (1 864). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal. Mittwochs, in mindestens Bogen. Preis des Jahrgang«: 2 Thlr. p. c. oder fl. 3. 30 kr. rb. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 1 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oesterreichische Banknoten laut Cours. Direkte Frankozusendung unter Streifband pro Jahrgang 3 Thlr. p. e. oder 6 fl. österreich. an die Erpedition franko einzusenüen. Da mit dem L. Januar 1865 ein neues Quartal beginnt, so erlauben wir unS, die geehrten Abouneuteu darauf aufmerksam zu machen, daß namentlich bei der Post das Abonnement frühzeitig erneuert werden muß, damit die Versendung keine Unter «"rechung erleide. Anhalt: Leitender Artikel: Die Peschneidmig der in Mischehen von mchtji'id, Kindern gedorrM Kinder. Zeitungsnachrichten und Correspondenzru: Deutschland: Mainz. Mainz. — O esterr. Kaiserst.: Prag. — Belgien. Peruivelz. — Frankreich: Paris.— Amerika: New-Kork. Anhalt der Beilage: Ze ttuugöuachrichtrn und^Eorrrs^vudenzrn: D < n tsch^la n d: Leitender Artikel. Dir Lrschvridung -rr in Mischehen von nlchtjüd. Maliern geborenen Kinder. Wir erhalten folgendes Schreiben: New-Orleans, den 31. October. In den jüngst verflossenen 10 Monaten haben die Schrecken des Krieges eine Menge früher auf dem Lande wohnender Juden nach New-Orleans getrieben: unter diesen gibt es viele, welche in Mischehen leben. Die männlichen, in solchen Ehen geborenen Kinder wurden beschnitten. Ich machte nun die Eltern dieser Kinder, von denen einige schon 6 bis 8 Jahre alt find, darauf aufmerksam, daß diese Knaben durch die Beschneidung allein nicht Juden werden, so lange ihnen die 7^22 (das Proselytenbad) fehlt. Die Väter waren nun wohl geneigt, diese „unschuldige" Cerernorrre vornehmen zu lassen, aber sonderbarer Weise stieß man hier bei den Müttern aus Widerstund. Diese sahen darin eine An Taufe, welche sie ihren Kindern nicht geben lassen wollten. So konnte denn auch in der That bei keinem einzigen Kinde sie 7^212 vorgenommcn werden, woraus zu schließen, daß auch die Beschneidung n'-,) OV7 vorgenommen wird, und daher in solchen Füllen völlig unstatthaft, ja sündhaft ist. Ich wandte mich nun an die Mohalim, stellte ihnen den Sachverhalt vor mid verlangte von ihnen, daß sie künftighin solche von nichtjüdischen Müttern geborene Kinder nicht j mehr beschneiden sollten. Alle gehorchten bis auf Einen; derselbe berief sich aus das Urtheil eines modernen Rabbiners und erklärte, daß er nach wie vor derartige Kinder beschneiden werde. Am folgenden Sabbat erklärte ich in der Synagoge diesen Mohel für Hierauf wurden nun in einer amerikanischen Zeitschrift folgende Fragen gestellt: „Erstens: Ist eine solche Beschneidrmg, wie sie hier in Rede steht, nach jüdischem Religionsgesetze unzulässig? Zweitens: Hat der Rabbiner das Recht, erneu Beschneider, welcher seinen Anweisungen zuwider handelt, für untauglich zu erklären?

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