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Der Israelit · 1864-08-03 · Heft 31 (3.8.1864) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 31 (3.8.1864)
Date
1864-08-03
Page
– (sequence 7)
Language
German
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bedarf, so muffen wir dennoch unsere gemachten Erfahrungen hier mittheilen. Wir hatten nämlich Gelegenheit, viele Abonnenten des Vereinvon allen Richtungen zu sprechen , und alle gaben in den schonungslosesten Worten ihre Entrüstung kund über die nutzlose Verschwendung der Mittel des Vereins zu einem Gebetbuche, das etwa nur der allerkleinste Theil der Abonnenten zu gebrauchen vorgibt. Herr PH. möge sich einmal nur in der hiesigen Reformsynagoge Umsehen, da wird er wohl zu seinem Leidwesen wahrnehmen, wie von dem so bevorzugten deutsch m Elemente der neuen Gebetbücher nur ein kleines Bruchstückchen erhalten blieb. Die Urtheile, die wir über dieses Gebetbuch wahrnehmen, erstrecken sich auch ganz besonders auf seine Religionsschriften, mit denen er sich speist und die Abonnenten überladet. Wir haben Niemanden gesprochen, der nicht sagte, er belaste diese Elaborate nur zur Fütterung der Büchermotten in seinem Bücherschränke, damit die besseren verschont blieben. Wenn Herr PH. sich als unverantwortlicher Leiter und alleinberechtigter Consument des Vereins gerirt, so sollten doch seine Beisitzer, die statutengemäß ein Veto haben, von diesem Rechte Gebrauch machen, wenn man nicht auf sie das Sprichwort anwenden sollte: „Eine Hand wäscht die andere". S. S. Eltville (Nassau), den 26. Juli. Ihre Majestät, die Kaiserin von Rußland, welche gegenwärtig in Bad Schwalbach weilt, beehrte heute unfern Glaubensgenossen, den Gutsbesitzer Herrn Adolph Marx, mit Allerhöchstihrem Besuche. — MannHeim, 24. Juni. In den Ernennungen für die Justizorgamsation ist ein Princip zur Verwirklichung gelangt, welches gar lange aus oer Theorie nicht in die Praxis überzugehen, vermochte : es ist dieß die Ernennung von Israeliten zu Richtern. Das Ministerium Stabel hat sich das Verdienst erworben, diesen Schritt der Gerechtigkeit zu vollziehen: der bisherige Advocat Heimerdinger in Karlsruhe ist daselbst zum Kreisgerichtsrath, der dortige Rechtsanwalt Ellstätter zum Kreisgerichts - Assessor in Mannheim, Referendar Regensburger zum Staatsanwalt in Heidelberg ernannt worden. Ob die Verwaltung den gleichen Schritt thut, ist bis jetzt noch nicht bekannt geworden. Auch diese Thatsache zeigt klar, wie unrecht die Regierungen handeln, welche sich dazu hergeben, angeblichen Vorurtheilen zu fröhnen, die nur so lange bestehen, als man ihnen förmlich dm Hof macht und als man sie stützt, statt mit ihnen gesetzgeberisch und practisch zu brechen. Das Volksbewußtsein in Süddeutschland ist längst herangereift für die Eingebungen politischer und sittlicher Gerechtigkeit, und man begeht ein förmliches Unrecht gegen den Volksgeist, wenn man LH« einen confvsßvnelle« Gespsnsterglaubm unter» schiebt, den er langst überwunden hat. (Fr. I.) Stuttgart, 23. Juli. In der Sitzung der Kammer der Standesherren kam ein königl. Rescript zur Verlesung, wonach der König dem Gesetzentwürfe, betreffend die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der isr. Glaubensgenossen, die Sanction ertheilt habe. (Fr. I.) Aus Württemberg. Für die isr. Oberkirchenbehörde ist dem „Neckar" in der „Allgem. Ztg. des Judenth." Nr. 27 ein Ritter entstiegen, der den Beschlüssen der Hohenbucher Jsraelitenversammlung, worüber Ihr Blatt Bericht erstattete, mit der Sehermiene eines Propheten entgegentritt. — Zwar will unser Held auch kein Lobredner der jetzigen Oberkirchenbehörde sein; auch er verlange, daß mehr religiöser Ernst und theologische Tüchtigkeit in ihr Platz greife; auch er begehre eine größere Selbstständigkeit der Gemeinden; auch er wisse, daß unsere Organisation gebessert und umgestaltet werden müsse; auch er wolle gegen die Principien und Motive jener Versammlungsbeschlüffe nicht plaidiren und leugne sogar nicht, daß sie Nützliches und Wahres enthaltm — aber das Programm der Hohenbucher sei nur scheinbar outrirt liberal und verfolge ganz andere Zwecke, als es die Welt blicken lasse. Denn — o Himmel! aus dem weiteren Verlauf ersehe man, dah die Oberkirchenbehörde gar nichts mehr zu thun hätte, wenn die Beschlüsse angenommen würden. Sehet, die Herren gefallen sich in ihrem Vielregieren und begnügen sich nicht mit der beschlossenen Wirksamkeit in Verwaltungsgegenständen — nein, sie möchten wie bisher den Glauben und den Unglauben nach ihrem Geschmack moduliren und dem Volke, das in seinem beschränkten Unterthanenverstand ja von vergleichen Dingen doch nichts versteht, diktiren, was, wie, wann und wo es beten, singen, speisen, sich reinigen rc. und — zahlen darf und soll. Wie verhält sich solches Streben zu einem Artikel in der Wiener „Presse" vom 5. Mai, worin gesagt wird: „In den deutsch-slavischen Ländern wachsen die glaubenSerfrigen Bäume längst nicht mehr in dm Himmel, dort ist ihr Einfluß glücklicherweise schon ein sehr beschränkter, eine Erscheinungr die um so natürlicher ist, als der jüdische Rabbiner seinen Posten der freien Wahl der Gemerndemitgliede, dankt, als es keine Behörde, sei es weltliche, sei es geistliche, gibt, die einer Gemeinde einen Seelsorger octroyren könnte, und als überdies dem jüdischen Glauben thatsächlich jede religiöse Hierarchie, auch jede geistliche Exekutivgewalt fremd ist." Jener falsche Seher, der die Gedanken und Ziele seiner Gegner zu verdächtigen sich erlaubt, ist — wie gewöhnlich bei solchen heiligen Leuten — auch ein gu-

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