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Der Israelit · 1864-08-03 · Heft 31 (3.8.1864) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
5 (1864)
Issue
Heft 31 (3.8.1864)
Date
1864-08-03
Page
– (sequence 1)
Language
German
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SL ö. Jahrgenx Der Israelit. Ein Ceutral-Orga» für das orthodoxe Judentham. HerauSgegeben von Vr Lehmann in Mainz. Mainz, den 3. August 5624 (1664). Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 1j Bogen. Preis des Jahrgangs: 2 Thlr. p. c. oder fi. 3. 30 kr. rh. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. "Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. Inserate 1 Sgr. die Petitzeile oder deren Raum. Oefterreichische Banknoten laut Cours. Direkte Frankozusendung unter Streifband pro Jahrgang 3 Thlr. p. c. oder 6 fl. österreich. an die Expedition franko einzusenden. Anhalt: Leitende Artikel: Israel ist andern historischen Gesetzen unterworfen als die übrigen Völker. — Literarischer Bericht. — Bau jüdischer Armen - und Pilgerwohnungen in Jerusalem. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen: Deutschland: Frankfurt. E.'tville. Mannheim. Stuttgart. Aus Würtiemberg. Preußen: Berlin. — Frankreich: Paris. Anhalt der Beilage: Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen: Oesterr. Kaiserst.: Pechy-Reudorf. Feuilleton: Notizen zur Biographie des Rabbi Samuel Edels. — Das Leben. Leite«-« Artikel. Israel ist andern historischen Gesetzen unterworfen als die übrigen Völker. (Zum Sabbat Chason.) Wir leben gegenwärtig in einer Zeit schmerzlicher Erinnerungen; die trübe Gegenwart wird uns nicht durch das Andenken an eine hohe Vergangenheit verklärt; es ist vielmehr das Gedächtniß der traurigsten Ereignisse unserer Geschichte, dem diese Wochen geweiht find; aber aus der Zerknirschung erwächst der Keim der Erhebung, und der nach Jahrtausenden zählende Schmerz selbst ist der sicherste Bürge des Lebens, denn das Erstorbene ist nicht einmal mehr fähig, Schmerzen zu erregen. — Da unser Lehrer Moscheh in der Sidra des kommenden Sabbats von den Verhaltungsmaßregeln erzählt, die er den von ihm eingesetzten Richtern ertheilte, da weist er diese darauf hin, „daß das Recht Gottes sei" '2 (5. B. M. 1, 17). Es ist hiermit der Grundsatz gegeben, aus dem alles Recht entspringt. Nichts in der Welt ist mehr Verdrehungen und mehr Verkrümmungen unterMrfen, als das Recht, über Nichts existiren so verschiedenartige Ansichten, wie über das Recht, und sehr häufig wird das, was in einem Lande als Recht gilt, in dem andern mit Recht als Unrecht erscheinen. Nach dem Recht als solchem wird fast immer vergeblich gefragt; es gibt wohl einzelne Rechtsverhältnisse, die durch Gesetze gegeben oder geregelt sind: so das Naturrecht, das Civilrecht, das Staatsrecht, das Völkerrecht, das historische Recht, welches letzteres gewöhnlich soviel, wie ein alt gewordenes Unrecht bedeutet — allein alle diese Rechtsarten entbehren eines ursprünglichen Grundsatzes, aus dem die Einzelarten abgeleitet werden können. Vergebens bemühen sich die Philosophen, einen solchen allgemeinen Grundsatz aufzufinden; die verbreitetste Ansicht ist die, daß die Menschen ursprünglich im vollständigsten Kriegszustände lebten, indem der Eine der geborene Feind des Andern, der Beenger seiner Thätigkeit, der Begrenzer seines Besitzes, der Verminderer seiner Nahrungsmittel, der Hinderer seiner Herrschsucht war, so daß ein Krieg Aller gegen Alle den Naturzustand des Menschengeschlechts bildete. Da nun aber bei solchen Zuständen die Freiheit und das Leben Aller immerwährend gefährdet war, so habe man gegenseitig auf einen Theil seiner Rechte verzichtet, um

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