Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 30 (27.7.1864)
- Date
- 1864-07-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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398 holten Aufforderugen folgend, haben die Unterzeichneten ein provisorisches Lentral-Cormts gebildet, ein vorläufiges Statut entworfen und werde« die emlaufenden Beiträge einsammeln, bis dieselben die Höhe von fünfzigtausend Thalern erreicht haben, um dann durch eine einzuberufende General-Versammlung der Mitglieder ein definitives Statut feststellen zu lassen. Bemerkt wird, daß die Mitgliedschaft durch Zahlung eines jährlichen Beitrages von mindestens zwei Thalern oder durch einmalige Schenkung von mindestens fünfzig Thalern erworben wird. Exemplare des Statuts sind bei jedem der Unterzeichneten Comitä-Mitglieder in Empfang zu nehmen, die auch Beitrittserklärungen anzunehmen bereit sind. Briefe und Gelder sind an die Herren A. H. Hey mann <L Co. in Berlin, Unter den Linden Nr. 23, zu senden. Berlin, im Juli 1864. Das provisorische Central-Comitö: A. H. Hehmann, B. Lirbrrmann, vr. I. Badt, Unt.d Linden 23 Holzmarktstr. 1. Neue Friedrichsstr. 27. Z Bamderger G Baumann (Firma: L M. Bamberger) (Firma: N. Helft & Co.) Königstr. 57. U. d. Linden 52. Das provisorische Statut lautet folgendermaßen: H. 1. Zweck des Vereins ist, Ländereien in Palästina an geeigneten Stellen anzukaufen und dieselben von jüdischen Landbauern bearbeiten zu lassen. Die nähere Ausführung dieses Zweckes bleibt dem nach H. 4 zu wählenden definitiven Central-Comitö überlassen. ß. 2. Mitglied des Vereins ist ein Jeder, der mindestens zwei Thaler jährlich beiträgt oder dem Verein eine Schenkung von mindestens fünfzig Thalern macht. Z, 3. Der Sitz des Vereins ist Berlin, woselbst sich auch das CentM-Comitö befindet. Dasselbe besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter desselben, einem Schriftführer, einem Rendanten und einem Controlleur Nach Bedürfniß kann das provisorische Central-Comitö sich durch zwei bis vier Beisitzer verstärken. Z. 4. Die Wirksamkeit des provisorischen Central-Comitv's beschränkt sich vorläufig auf die Einsammlung und Verwaltung der einlaufenden Beiträge und Schenkungen. Sobald das Capitaloermögen des Vereins tüe Summe von fünfzigtausend Thalern erreicht hat, beruft das Comttö eine G-neral-Versammlung sämmllicher Mitglieder und läßt von derselbe» ein definitives Statut entwerten und auf Grund dessen die wettere Verwaltung und Leitung des Vereins festsetzen. §. o. Zur leichteren Erreichung der Vereinszwecke sollen in den Provinzial-Hauptstädten Preußens, so wie in anderengroßen, dazu geeigneten Städten, 'Haupt - Comit^s gebildet werden, zu denen wiederum Special-Comitv's ressortiren. Die Haupt- und Special-Comits's werden analog dem Central-Comitö gebildet. H. 6. Die Haupt-Comitö's berichten dem Central-Comit« halbjährlich, nach Befinden auch in kürzeren Zwischenräumen, über die zu ihnen gehörigen Vereinsgebiete, besonders über die Zahl der Äcitglieder und die eingehenden Beiträge, welche Atere sie an das Central-Comits einzusenden haben. »In ähnlicher Weise hat ein jedes Special Comitö sM seinen^ . Central Comitö gegenüber zu verhalten. Z. 7. DaZ provisorische Central - ComitS streitigen Fallen die Entscheidung, zu welchem Haupt-^ Comits die einzelnen Special C omite's sich zu halten haben. Das Central-Comitö des Vereins für Colonisirung Palästinas durch jüdische Landbauer. Einige Nachen über -kr isr. Gemeinde M Wien. Es liegt uns eine Bekanntmachung seitens der Vertreter der isr. Cultusgemeinde Wien vor, der wir einige Notizen von allgemeinem Interesse entnehmen. Die Ausgaben im Jahre 1863 beliefen sich auf 69242 fl. 78 kr., so daß ein Defizit von 4393 fl. 32 kr. sich ergeben hat. Das Defizit ist durch Vergrößerung der schwebenden Schuld gedeckt worden. Das Vermö-en der Gemeinde zeigt ein Passivum von 612737 fl. 2 t kr. gegen ein Aktivum von 424845 fl. 47 kr., so daß sich ein Pasfivsaldo von 187891 st. 74 kr. ergibt. Die Cultussteuer betnrg im verflossenen Jahre 43835 st. 25 kr. Die Bethausverwaltung, die Badehausverwaltung und die Fleischregie ergaben einen Überschuß, während die Religionsschule einen Zuschuß erhielt. Von allen Wiener Gemeindebeamten bezieht der Chasan, Herr Sulzer, den größten Gehalt, nämlich 2383 st. 50 kr. Der Gesang wird also in Wien am besten bezahlt. Nach dem Gesang kömmt die Predigt; denn Herr Prediger Mannheimer «Hält 2205 st, Herr Prediger Or. Jellinek 2100st.; dann kömmt erst der Rabbiner, Herr Horwitz, mit 2021 fl., während die AabbinajsassessoreL Herr Spitzer 1000 st. und Herr Baruch für r6 Monate 358 st. 63 kr. erhalten. An Pensionen wurden an ehemalige Gemeindediener 2269 fl. 14 kr. verabreicht. Die Spitalverwaltung