Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 5 (1864)
- Issue
- Heft 2 (13.1.1864)
- Date
- 1864-01-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Beilage zu Nr. 2 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspott denzen. Preußen. Aus Berlin gehen uns Mittheilungerl über die dortige Administration des jüdischen Krankenhauses zu, deren Verantwortlichkeit wir dem Ein fender, Herrn Dr. Adolf Loewy daselbst, überlaffen. Wenn dieselben begründet sind — und Herr Oi A. L. verbürgt die Wahrheit derselben und will sein»- Behauptungen zu jeder Zeit vertreten - , so wäre Abhilfe dringend geboten. Herr Dr. Ad. Loewy, dessen geiftesrranre Frau nicht bei ihm wohnt, hatte zwei Kinder, einen Knaben von 6>/2 und ein Mädchen von 4l/2 Jahren, die während seiner Abwesenheit am Sabbat Chanukab sich selbst überlaffen waren. Abends zündete der Knabe Licht an, dem das Mädchen mit dem Aermet zu nahe kömmt. Brennend läuft das unglückliche Kind auf die Straße, wo ein Droschenkutscher die Flamme löscht und das arg verbrannte Kind in das jüdische Krankenhaus bringt; hier starb das Kind am Montag Morgen. Herr vr. Loewy behauptet nun, daß das Kind nicht in Folge der Brandwunden, sondern in Folge einer von den Krankenwärterinnen, in deren Abwesenheit das Kind das Bett verlassen und mehrere Stunden außerhalb desselben zugebracht habe, verschuldeten Erkältung gestorben sei; ferner, daß sich in dieser jüdischen Anstalt nur chr. Krankenwärterinnen befinden, daß von den Vielen, die in dieser Anstalt sterben, kein Einziger das >'22 hören darf, daß diese jüdische Anstalt eine Sucht an den Tag lege, die Leichen seciren zu lassen, daß alle Schritte hiegegen, bis jetzt erfolglos waren. Herr vr. Loewy will auf Verlangen die Wahrheit des Gesagten mit Hunderten von Unterschriften documentiren.— Auch die Leiche seines Kindes, behauptet Herr Dr. Loewy ferner, habe man seciren wollen; man habe es ihm hartnäckig verweigert, dieselbe zu sehen. „Dreimal Wehe Dem, schließt Herr Dr. Loewy seinen Brief, der das Unglück hat, in die hiesige jüdische Krankenanstalt gebracht, um dort angeblich gepflegt zu werden, in chr. Händen ohne jüdischen Beistand zu sterben, um alsdann secirt zu werden." Wir hoffen, daß diese öffentliche Rüge Anlaß zur Untersuchung und Abhilfe der gerügten Uebelftände werden wird. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, den l. Jan. Am 30. vorigen Monats fand die Verhandlung gegen den Dichter Leopold Kompert in seiner Eigenschaft als Herausgeber des j Wertheimerschen Kalenders wegen des incriminirten! Artikels von Or. Gr ätz zu Breslau „die Verjüngung des jüdischen Stammes"statt. Da der Verfasser als Ausländer nicht belangt werden konnte, so war Herr K. als Herausgeber angellagt worden. Die Anklage lautete auf 1) Schmähung, Verspottung und Herabwürdigung der Messiaslehre der orthodox-jüdischen Kirche, 2) auf Verachtungsbezeugung gegen die chr. Religion. Die Herren Rabbiner Horowitz und Prediger Mannheimer waren als Sachverständige geladen. Dank der Aussage dieser beiden Herren, daß es keine orthodox-jüdische Kirche gebe und daß der incriminirte Aufsatz auf ihn (Mannheimer) einen erhebenden und erbauenden Eindruck gemacht habe", wurde der Angeklagte in Bezug auf den ersten Anklagepunkt sreigesp rochen. Die Motive dieser Freisprechung lauten: „Losgesprochen wird der Angeklagte, weil zwei Zeugen, die als Sachverständige hier vernommen wurden, erklärten, daß unter den Juden verschiedene Ansichten über die messianische Idee bestehen und in diesem Artikel keine Schmähung vorhanden sei." In Bezug auf den zweiten Anklagepunkt wurde der Angeklagte der Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge schuldig erkannt und zu 40 fl. Geldstrafe, ev. 8 Tagen Arrest, verurtheilt. Amerika. New-Orleans, den 26. November. Sie werden gewiß mir erlauben, Ihnen einen kurzen