Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 47 (25.11.1863)
- Date
- 1863-11-25
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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584 buchstäblich das Gebot: Und du sollst lieben den Ewigen, deinen Gott, mit deinem ganzen Herzen, mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Vermögen; möchte es doch Männer, wie er, recht viele geben in Israel! — Aus Bayern. (Die bayerische Ministerial- Entschließung vom 29. Juni d. I.) Wenn wir jetzt wieder auf die in diesen Blättern bereits mitgetheilte Entschließung des b. Staatsministeriums zurückkommen, io geschiehst es nicht, um dieselbe einer genauen Kritik zu unterwerfen, oder um eine Diatribe über die Funktion und Gewalt der Rabbinen vorzubringen, sondern vielmehr um den Besorgnissen und Befürchtungen entgegenzutreten, die sich an dieselbe knüpfen, und die im Stande wären, die Gemüther zu erregen und zu bewegen. Man behauptet nämlich, daß durch die erwähnte Ministerial-Verordnung die Gewissensfreiheit gefährdet, die fortschrittliche Entwicklung der Gemeinden vollständig paralysirt werde, während dem Rabbiner eine Autonomie eingeräumt und eine Machtvollkommenheit verliehen sei, die ihm eine hierarchische Stellung sichere und dem Gemeindewesen höchst schädlich werden könnte. Man muß in der That zugestehen, daß diese Besorgnisse nicht ungegründet sein würden, wenn der größere Theil unserer Rabbinen Anhänger der Reform wären, die bei allem Mangel an Religiosität und Gewissenhaftigkeit stets ihr eignes Interesse verfolgen und so die ihnen verliehene Macht mißbrauchen und sich jeden möglichen Uebergriff erlauben würden. Wir würden auch keinen Augenblick anstehen, den Behauptungen und Meinungsäußerungen derer, die in dieser Entschließung eine Gefahr für die Selbstständigkeit der Gemeinden erblicken unsere volle Und ungetheilte Zustimmung zu geben, wenn wir nicht bessere Begriffe von unseren Rabbinen hätten. — Das Verhalten unserer Rabbinen berechtigt uns aber nicht zu der Annahme , daß sie selbstsüchtige Zwecke verfolgen, oder gar vermeintliche Herrschsucht und Machtgelüste zeigen. Dem größeren Theile derselben ist es nur um Förderung, Hebung und Belebung des Glaubens, des wahren, echten und rechten Glaubens zu thun und eine Macht in den Händen solcher Rabbinen wird nie zur Geißel werden. Gehen wir nun von diesem Gesichtspunkte aus, so ist die betreffende Ministerial - Entschließung eine segensreiche, eine heilbringende. Die Förderung des orthodoxen Judenthums scheint auch der leitende Gedanke des k. Staatsministeriums bei Abfassung dieser Entschließung gewesen zu sein. Hievon gibt besonders derjenige Passus der Entschließung Zeugniß, in welchen: es heißt, daß in jeder Cultus-Gemeinde unabhängig von dem Widerspruche der Mehrheit der Gemeindemitglieder für Religionsschule, vorschriftsmäßiges Ritualbad, Beschaffung ritualmäßigen Fleisches rc. Sorge getragen werden muß. Bei den Hauptbedürfnissen einer israelitischen Gemeinde kann also weder der Rabbiner noch die Mehrheit der Gemeinde ein Hinderniß bereiten, und sogar ein einziges orthodoxes Gemeindemilglied, das diesen Bedürfnissen entsprochen zu sehen wünscht, kann dieselben kraft dieser Entschließung erlangen. Nicht minder sehen wir, wie das k. Staatsministerium die Conservation hergebrachte Einrichtungen und Gebräuche vorgesehen hat. „Es ist „jedoch daran festzuhalten, heißt es in dem Rescript, „daß wohl hergebrachte Einrichtungen gegen die Einsprache des Rabb. oder eines Dritttheiles der Ge- „meindemitglieder nicht abgeändert werden dürfen." Mögen also der Gemeinde eine Institution oder einen Gebrauch aufgehoben sehen wollen, sobald der Rabbiner oder nur Vz der Gemeinde die Beibehaltung wünscht, so bleibt es bei dem Hergebrachten. Unter diesen Umständen ist es leicht begreiflich, daß die Ministerial-Entschließung nur ein Vehikel des conservativen Judenthunrs ist, und daß selbst solchen Rabbinen, die mit der Reform liebäugeln und manche Concession an dieselbe zu machen geneigt sind, immer noch ein Widerstand zu leisten ist. Denjenigen Rabbinen aber, in deren Herz noch der Funke für echte Religiosität glüht, denen es um Erhaltung und Förderung unseres heiligen Glaubens Ernst ist, gönnen und wünschen wir die ihnen eingeräumte Machtvollkommmenheit. Nur mögen sie einen bescheidenen Gebrauch von derselben machen. Möge ihnen der Spruch des Weisen stets zur Richtschnur dienen, damit sie nicht im entgegengesetzten Lager eine Reaction Hervorrufen und Zustände herbeiführen, dw unserm höchsten Gute, unserm Glauben, nachtheilig werden könnte. 6s.v6s.ut oousulss! A-..'