Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 47 (25.11.1863)
- Date
- 1863-11-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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580 Literarisches. i Halberfta-t, 6. Nov. Nachtrag. In M. 43 des „Israelit" bedauerte ich, die von R. Nachschon Gaon in Aruch erwähnte Stelle ip'272 r>"Oi nicht finden zu können. Nach längerm Nachsinnen scheint mir im Aruch ein ) ausgelassen zu sein und das Citat muß heißen ^^2p.n n'22 Oix -st.2' r«> ip^2?2 r^"Oi iL-dr22 wie'es Berachot 18a. zu finden ist. Die Erklärung des Gaon, wonach hier nicht von einer wirklichen n"v, sondern nur von der einen Parascha des Dekalog die Rede sei, widerspricht dem .22^71 P22, evuk. ^ore-Oea esp. 282, aus welcher Stelle sich ergibt, daß nicht nur das Lesen der .221N '-121 auf dem Friedhose, wegen der darin liegenden indirekten Beschämung der Todten, welche diese Mizwa nicht mehr auszuüben vermögen sondern auch das Tragen der Thora auf dem Friedhofe verboten ist, weil die die Mizwa 22^272 Tinpi repräsentirt, welche die Todten nicht mehr ausüben. Mit dem Tragen einer einzigen Parascha selbst des Dekalogs geschieht aber durchaus keine Mizwa. Ist ja sogar nach dem ursprünglichen p2 verboten, Fragmente oder einzelne Paraschot der Thora zu schreiben, eouk. Ortin 60 a. und nirgend findet sich eine Spur, daß der Dekalog davon ausgenommen wäre. Ist nun aber kein Grund vorhanden, warum das Tragen einer einzelnen Parascha auf dem Friedhofe untersagt sein sollte: so muffen wir mit Maimuni und der bestehenden Halacha in ckorevea e.282 unter dem Ausdrucke P1212 ri"v ein complete Thora verstehen. Die Frage, wie konnte R. Nachschon Gaon nach dem oben Erwähnten unter n"O den Dekalog verstehen, läßt sich ohne Schwierigkeit lösen, wenn wir und zwar mit der größten Wahrscheinlichkeit annehmen, er theile die Ansicht des rff'2 a. a. O. in Gitin, der nämlich die Fertigung fragmentarischer Abschriften aus der Thora zum Behuf des Studiums gestattet. Uebrigens ist auch nach der gangbaren Halacha erlaubt, bruchstückweise zu schreiben, wenn man ernstlich beabsichtigt, aus den einzelnen Stücken ein Ganzes zu bilden. R. Nachschon Gaon kann aber keinesfalls die angeführte Stelle in Maimuni (in Beziehung auf complete r>"O erklärt haben, daß sie nämlich das Tragen einer Parascha aus der Thora bei dem Aufenthalte auf dem Friedhofe verbiete, da, wie bereits erwähnt, der Besitz einer Parascha keine bestimmte Mizwa repräsentirt und somit kein vernünftiger Grund vorhanden, warum man nicht damit auf dem Friedhofe verweilen dürfte. Es ist daher anzunehmen, daß er mit 7>2w "N ^"'i a. a. St. liest: w'2'2 rV'Oi uv-r->2 p7>"22 c>2-r 2^>.2' 12 K-NP1 wornach nicht das Tragen der Parascha, sondern nur das Lesen verboten ist und wie ri"2und '"in erklären, daß des- Schriftstückes oder der n"O im Allgemeinen nur detzhalb Erwähnung geschehe, weit das schriftliche Wort dev Thora nicht aus dem Gedächtuiß recitirt werden dürfe. O2^>"-E 27,220 ''222. vr. A. (Wir haben bereis in voriger Nummer die Stelle Ber. 18 a. ausführlich besprochen; wenn Herr Dr. A. das «21 pi nicht der Erklärung des Gaon für entgegenstehend hält, so wissen wir nicht, warum sich dieselbe nicht auf die ebenerwähnte Stelle beziehen soll; das Fehlen des 1 im Aruch erscheint uns unwesentlich. — Red.) II. Halberfiiadt. Nachschrift: Soeben theilt mir mein Schwiegersohn, Rabbiner I>r. Löb zu Jchenhausen, brieflich mit, die fragliche Stelle finde sich im Sohar Paraschat 2^2 ib2-r' nb p dp 7>"i2. Merkwürdig, daß der Sohar a. a. St. zugleich auch , die Ansicht der Talmudisten adoptirt. Er sagt nämlich, der Mensch habe 248 Gliedmaßen, entsprechend den 248 Geboten , die er zu erfüllen habe, und den 248 Engeln, in welchen die Herrlichkeit Gottes verhüllt erscheint und die (als erste Emanation) den Namen ihres Herrn führen; der Mensch habe aber auch 365 Schlagadern, entsprechend den 365 Verboten und den 365 Tagen des Sonnenjahres. Ich muß hierbei noch bemerken, daß diese Stelle dem Sohar nicht eigenthümlich angehört, sondern aus dem später verfaßten Opp^.2 L22Q excerpirt und von R. Salomo den Jizchak Cohen dem Sohar beigefügt worden. Or. A. Kmr Milcher Amen- Md WgcrdmhnuMrr in Itrulslem. Durch Rabb. Dav. S. Weiskopf in Wallerstein: ein Ungenannter 3 fl. 30 kr.; durch Salomon Ettenheimer aus Kleinerdlingen auf Verwenden des Distr. Rabb. vr. Hirschfeld in Augsburg vom verehrlichen Cultusvorstande daselbst 30st.; zusammen 33 fl. 30 kr. — Durch Abr. Oppenheimer, Lehrer in Theilheim: L. S. Baumblatt Ist.; H. Freudenthal 1 fl. 48kr.; L. Fink Ifl.; Ungenannter 1 fl.; bei der Hochzeit von H. Freudenthal mit Marianne Grünebaum gesammelt 6 fl.; Mendel Freudenthal und Sohn 10 fl.; zusammen 20 fl. 48 kr. (Durch denselben für A. Rumpf in Jer., größtentheils durch S. Rosenbaum gesammelt 10 fl. 48 kr. — Ebenfalls für A. R. von A. K. Baer in Neckarbischofsheim 2 fl. —