Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 4 (1863)
- Issue
- Heft 44 (4.11.1863)
- Date
- 1863-11-04
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2447089-2447132--02215-2457535- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Wrocław 1× ep/1002369
- Żory 1× ep/1048188
OCR text
4. Jahrgang. Der Israelit. Ein Centratorgan für das orthodoxe Judenthum. Herausgegeben von «b». Lehmann in Mainz. Mainz, den 4. November 5624 (1863.) Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Mittwochs, in mindestens 1Z Kögen. Preis des Jahrgang«: 2 Thaler p. c. oder fl. 3. 3V kr. rh. Halbjährig 1 Thlr. p. e. oder fl. 1. 45 kr. rh. Vierteljährig 15 Kgr. p. c. oder 53 kr. rh. Aüe Buchhandlungen unv Postämter nehme» Bestellungen an. Inserate 1 Sbgr. die Petitzetle oder deren Raum. Oefterrrichtscke Banknoten laut EourS. Sollte direkte Krankozusendung unter Streifband gewünscht «erden, so find an die Expedition pro Jahrgang 3 Thlr. p. c. oder 5 fl. 15 kr. rh. oder 6 st. Ssterreich. frank» einzusenden. Inhalt. Leitende Artikel r Das israelitische Ceremonialgesetz. — Ben- Chanaujah und feine Tendenz. Orthodox - isr. Bibelanstalt. — Bau jüdischer Armen- und Pilgerwohnungen in Jerusalem. JeitnngSnachrichten und Correspoudenzen rDeutschl.: Mainz. Mainz. Worms. Bamberg. Hamburg. Hamburg. — Preußen: Breslau. — festere. Kaiserst.: Wien. Inhalt der Beilage. AeitnngSnaehrühten and Correspoudenzen rDeutschl : Jena. — Oesterr. Kaiserst.: Pesth. Eeobatist. Abonh. — Moldau-Wallachei. — Rußl. u. Polen. Feuilleton r Jochauan den Sakkat, seine Zeitgenossen und seine Schule. Leitende Artikel. Das israelitische Ceremonialgesetz. Ein Beförderungsmittel unserer wahren Vollkommenheit. Von vaviä Rabbiner zu Sohrau o. S. Wenn die mosaische Gotteslehre überhaupt jederzeit Angriffe und Anfeindungen zu erdulden gehabt, so ist es das sogenannte Ceremonialgesetz derselben, deutlicher, so sind es die sich nicht dem Sittengesetze zuzählenden in der heiligen Schrist enthaltenen gebotenen und verbotenen Handlungen und Satzungen, welchen dies Schicksal ganz besonders und in größerem Maaße zu Theil geworden. Nicht nur Andersglaubende, sondern auch Genossen des mosaischen Glaubens Hal en sich häufig gegen die tü K>er mosaischen Lehre vorgeschriebenen religiösen Mbräuche und Thalhandlungen bittere Ausfälle erlaubt und keinen Anstand genommen , deren Verbindlichkeit in Abrede zu stellen. Tie Ursache ist leicht einzusehen, weil die Ceremonialgebote vorzugsweise dem irdischen Streben und Weltsinn hindernd entgegentreten, ohne daß, bei oberflächlicher Betrachtung, ihre Nothwendigkeit oder Nützlichkeit einleuchtet. Glaubenssätze, welcher Art immer, , sind höchst bequem, indem in Bezug auf sie weder Opfer, noch Anstrengung, ja nicht einmal wirklicher? Glaube erforderlich ist, sondern das bloße Vorgeben des Glaubens genügt; denn welcher Sterbliche vermag in die innersten Falten des menschlichen Herzens zu schauen? Moralische Pflichten erfordern zwar Opfer , und Anstrengung, aber ihre Nothwendigkeit für die menschliche Gesellschaft leuchtet aus den ersten Blick ein, welches Beides bei den religiösen Bräuchen und Handlungen selbstverständlich nicht der Fall ist. Schon die Altrabbinen sprechen sich über die Anfeindungen der Ceremonialgebote, wie über die Ursache dieser Anfeindungen mit der ihnen eigenthümlichen, bedeutsamen Kürze aus: O-rüi 'mvn .-.v svn.-i ,-Q L" Opv .-ivi „ Satan und die Andersglaubenden höhnen Israel, welche Bewandtniß hat es mit diesen? Gesetzen und welche Ursache liegt ihnen zu Grunde?"! Was unter Satan zu verstehen, erhellt aus einer an- , deren Stelle: -sxvv m»-> -,8x:.-i