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Der Israelit · 1863-09-16 · Heft 37 (16.9.1863) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 37 (16.9.1863)
Date
1863-09-16
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zu Nr. 37 des Israelit. Zeitungsnachrichten n. LorrespondenM. Oesterreichischer Kaiser st aal. Holitfch in Ungarn. In der jüngsten Zeit haben in der hiesigen Gemeinde kurz nach einander erhebende Festivitäten stattgefunden, und die geehrten Leser des „Israeliten" werden es für Recht befinden, wenn wir Ihre Aufmerksamkeit auf die Veranlassung derselben richten, und sie unter besonderer Rubrik verfolgen. 1 Am 26. Juli l. I. fand die Decorirung des k. k. Tabak- und Stempel-Hauptverlegers Herrn Kopelman Popper mit dem von Sr. k. k. apost. Majestät allergnädigst verliehenen goldenen Berdienstzeichen statt. Den feierlichen Act der Uebergabe eröffnete der k. k. Oberfinanzrath und Vorstand der Preßburger k. k. Finanz-Bez.-Direktion Herr Moritz Czikan, Ritter des Franz Josef Ordens, mit einer würdevollen Ansprache. Nachdem derselbe die Verdienste, das gemeinnützige Wirken des Herrn Popper hervorgehoben, sagte er: „In mittelalterlicher Zeit würden alle diese Verdienste nicht vermocht haben eine solche Auszeichnung zu erlangen, die früheren Vorurtheile über Verschiedenheit des Glaubens, bildeten eine Scheidewand, die keine menschliche Kraft zu beseitigen vermochte. Erst dem großen Josef H. war es Vorbehalten der Morgenröche der Aufklärung die Bahn zu brechen. In Wien prangt jetzt noch, an einem in jmer denkwürdiger Zeit u. z. im Jahre 178 l kurz nach dem Erscheinen des Toleranz-Patentes erbauten Hause, die durch die Begeisterung der dankbarm Bauherren in goldmm Lettern glänzende Inschrift: „Vergänglich ist dies Haus, doch Josefs Nachruhm nie" „Er gab uns Toleranz, Unsterblichkeit gab sie." Wenn die Männer, von welchen diese Inschrift herstammt, jetzt erstünden, welches Denkmal würdm sie erst unserem jetzt regierenden Monarchen setzen! Die unter dem großen Josef dämmernde Morgenrothe ist unter feinem erhabenen Enkel, unserem! jetzt regierenden glorreichen Kaiser Franz Josef! zur vollen Tageshelle gereift.! Gleichberechtigung aller Klassen der Bevölkerung I ohne Unterschied der Nationalität und Religion ist der alles belebende Ausspruch unseres Kaisers." Nach Ueberreichung der von Sr. Majestät sanktionirten Statuten und Anhängung des goldmen Veödienstzeichens sprach der Bezirksrabbiner Herr Herrmann Pollack über die hohe Bedeutung dieser Feier, und richtete einige Worte des Dankes an die hohe Geistlichkeit, an die k. k. Beamten unh an die Bewohner des hiesigen Ortes, die sich so zahlreich eingefunden. Ein dreimaliges Hoch bildete dm Schluß dieser Feierlichkeit. II. Der allerhöchste Gnadenact von Sr. Majestät mit allerhöchster Vertrags-Entschließung vom 4. August l. I. Cz. 328 aus besonderer Gnade der isr. Cultus-Gemeinde zu Holitsch die Nachsicht des noch vor dem Jahre 1848 an die Holitscher Gutsrentm schuldigen Schutzgeldes von 2960 fl. Con.-M. allergnädigst zu bewilligen und die Einstellung des diesfälligen Exemtions-Verfahrens zu befehlm geruhte. Am 18. August l. I. am Geburtstage unseres allverehrten Kaisers und Landesregenten brachte auch die hiesige Gemeinde die Gefühle der tiefsten Verehrung und ungeheuchelten Hingebung dankbar und liebevoll, in einer der Würde des Tages angemessenen gottesdienstlichen Feier dar. Der Bez.-Rabbiner Herr Herrmann Pollack hielt eine Aller Herzen ergreifende Rede, die den eigentlichen Glanzpunkt der Feier bildete. Den glücklichen Umstand benützend, und zwar dm Gnadenakt, hob er die juridische und moralische Seite desselben besonders hervor, und daß Se. Majestät trotz dem die Holitscher isr. Cultusgemeinde kein ihnm auf dem Rechtswege offen stehendes Mittel vernachlässigt hatte, und in allen Instanzen abgewiesen, dennoch Gnade für Recht hat gelten lassen. Einen tiefen Eindruck machte diese Rede auf die zahlreichen anwesenden christlichen Mitbrüder. So beehrten die Feier die hochwürdige Geistlichkeit, die k. k. Beamtm und die k. k. Gutsverwaltungsbeamten. Möge dieses Fest noch oft wiederkehren, dämm flehen wir zu Gott, dem gütigen Vater. U.

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